Kann man wegen Rauchen am Arbeitsplatz gefeuert werden?

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Kündigung beim unerlaubten Rauch im Betrieb

Man kann es kaum glauben, aber das wiederholtes Rauchen am Arbeitsplatz kann sogar zur außerordentlichen Kündigung führen.

Tabakkonsum am Arbeitsplatz

Das Rauchen am Arbeitsplatz muss nicht generell verboten sein. Es gibt diverse Arbeitgeber, bei denen der Tabakkonsum während der Arbeit erlaubt ist. Denkbar ist dies zum Beispiel bei Arbeiten, die im Außenbereich stattfinden.

Bei anderen Arbeitgebern ist es möglich, dass man eine sogenannte Raucherpause macht und sich dafür natürlich ausstempeln muss, da ansonsten Jahr die Pause nicht erfasst werden würde.

Andererseits ist es auch möglich, dass generell ein Rauchverbot auf dem gesamten Betriebsgelände besteht, an das sich der Arbeitnehmer grundsätzlich zu halten hat.

Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln

Das LAG Köln hatte sich mit einem Fall zu beschäftigen, wo es genau um das Thema Rauchen am Arbeitsplatz ging.

Trotz betrieblichen Rauchverbots nahm es ein langjähriger Lagerarbeiter nicht so genau und rauchte am Arbeitsplatz. Das Rauchen war im Lager aber nicht aus Nichtraucherschutzgründen verboten, sondern zur Eindämmung der Brandgefahr. Dies schien den Lagerarbeiter aber nicht sonderlich zu interessieren; er rauchte trotz Abmahnung seines Arbeitgebers weiter. Dies ist um so erstaunlicher als dass der Lagerarbeiter eigentlich die Möglichkeit hatte im Pausenraum zu rauche. Anscheinend schmeckte die Zigarette am Arbeitsplatz jedoch besser, so dass sich der Lagerarbeiter weiter rauchte.

Dies sah sich dann der Arbeitgeber nicht lange an und kündigte das Arbeitsverhältnis außerordentlich wegen des Rauchens am Arbeitsplatz. Der Lagerarbeiter war damit überhaupt nicht einverstanden; der Betriebsrat auch nicht (das Arbeitsverhältnis bestand schon lange Zeit). Man gab den Arbeitnehmer nochmals eine „Bewährungsfrist„. An diese hielt sich dieser auch, allerdings steckte sich der sorglose Lagerarbeiter gleich nach Ablauf der Frist wieder eine Zigarette direkt am Arbeitsplatz an.

Nun hatte der Arbeitgeber endgültig genug und kündigte erneut der Arbeitsverhältnis außerordentlich. Der Arbeitnehmer erhob Kündigungsschutzklage gegen die außerordentliche Kündigung und verlor den Prozess vor dem Arbeitsgericht Bonn und dann später auch in Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Köln.

Ob der danach der ehemalige Lagerarbeiter das Rauchen aufgegeben hat, ist nicht übermittelt. Grund hätte er ja allemal dazu.

Zusammengefasst kann eine Kündigung wegen Rauchens am Arbeitsplatz (verhaltensbedingte Kündigung) möglich sein:

  • beim Rauchverbot im Betrieb
  • beim mehrmaligen Verstoß dagegen
  • keine Änderung trotz Abmahnung
  • besondere Umstände:  – Betriebsgefährdung, erhebliche Störung des Betriebsfriedens (Nichtraucher-Raucher

Rechtsanwalt Andreas Martin – Berlin

Ein Gedanke zu „Kann man wegen Rauchen am Arbeitsplatz gefeuert werden?

    […] Rauchen auch zu einer Gefährdung des Arbeitsplatzes führen. Dies gilt bei Verstößen gegen das Rauchverbot am Arbeitsplatz, aber auch dann ,wenn der Arbeitnehmer um zu rauchen häufig Pause macht und diese Pausen nicht […]

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