allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn kommt fast ohne Einschränkungen
Nun ist klar, dass es bei der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland kaum Ausnahmen hiervon geben wird.
Der Mindestlohn gilt dann für alle Arbeitnehmer mit Ausnahme von:
- Auszubildenden (sind ja keine Arbeitnehmer)
- ehrenamtliche Mitarbeiter (sind keine Arbeitnehmer)
- Praktikanten (sofern diese auch tatsächlich solche sind; also nicht beim Scheinpraktikum)
- Personen unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Langzeitarbeitslosen (länger als ein Jahr arbeitslos) für die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnis
Auch für Saisonarbeiten gilt zunächst der Mindestlohn, hier sollen aber tariflich abweichende Regelungen bis Ende 2016 zulässig sein.
RA A. Martin
23. September 2014 um 05:50
[…] einigen Bundesländern ist bereits jetzt für öffentliche Aufträge ein Mindestlohn für die Arbeitnehmer des Auftragnehmers […]
21. Oktober 2014 um 08:03
[…] Branchen haben vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes ab dem 1.1.2015 noch den Notanker gezogen und schnell einen geringeren tariflichen Mindestlohn […]