allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn kommt fast ohne Einschränkungen

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Nun ist klar, dass es bei der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland kaum Ausnahmen hiervon geben wird.

Der Mindestlohn gilt dann für alle Arbeitnehmer mit Ausnahme von:

  • Auszubildenden (sind ja keine Arbeitnehmer)
  • ehrenamtliche Mitarbeiter (sind keine Arbeitnehmer)
  • Praktikanten (sofern diese auch tatsächlich solche sind; also nicht beim Scheinpraktikum)
  • Personen unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Langzeitarbeitslosen (länger als ein Jahr arbeitslos) für die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnis

Auch für Saisonarbeiten gilt zunächst der Mindestlohn, hier sollen aber tariflich abweichende Regelungen bis Ende 2016 zulässig sein.

RA A. Martin

2 Gedanken zu „allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn kommt fast ohne Einschränkungen

    […] einigen Bundesländern ist bereits jetzt für öffentliche Aufträge ein Mindestlohn für die Arbeitnehmer des Auftragnehmers […]

    […] Branchen haben vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes ab dem 1.1.2015 noch den Notanker gezogen und schnell einen geringeren tariflichen Mindestlohn […]

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