Entscheidung zur Erhöhung des Mindestlohnes kommt zum 30.06.16!

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Die Mindestlohnkommision entscheidet alle 2 Jahre über eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes (§ 9 MiLOG). Der zum 1.1.2016 eingeführte Mindestlohn von € 8,50 brutto die Stunde wird erstmals zum 1.1.2017 an die wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst. Das im Mindestlohngesetz hier verwendete Wort „Anpassung“ bedeutet zwar nicht zwangsläufig eine Erhöhung des Mindestlohnes, allerdings ist eine solche zumindest zum 1.1.2017 sehr wahrscheinlich.

Die Entscheidung über eine solche Anpassung wird aber nicht erst zum Jahresende 2016 gefällt, sondern gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Mindestlohngesetz erstmals zum 30.6.2016.

Es wird davon ausgegangen, dass sich die Mindestlohnkommision an den Index über die tariflichen Stundenverdienste orientieren wird.

Der monatliche Index der tariflichen Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Zeitraum Dezember 2014 bis zum Februar 2016 um 2,6 % gestiegen.

Rechtsanwalt Andreas Martin

3 Gedanken zu „Entscheidung zur Erhöhung des Mindestlohnes kommt zum 30.06.16!

    Mark Pfennig sagte:
    20. März 2016 um 10:59

    Mindestlohngesetzt – in der heutigen Praxis – übersetzt!

    1. Arbeitgeber lamentiert, dass er mit Einführung entweder seine Firma schließen kann, oder Arbeitnehmer entlassen muss, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
    2. Arbeitgeber kürzt die Arbeitszeit.
    3. Arbeitgeber normiert die Arbeitsvorgänge neu. Dabei wird die Norm – bewusst – so hoch angesetzt, dass der Arbeitnehmer die Arbeit nicht mehr in dieser schafft. Einfach nicht zu schaffen ist.
    4. Arbeitnehmer muss, um die Norm zu erbringen und nach dem Mindestlohngesetz bezahlt zu werden, die doppelte Zeit kostenlos anhängen. Ergebnis: Der Arbeitnehmer arbeitet so wie früher – vor dem Mindestlohngesetz.
    5. Ein richtiger Arbeitskampf ist nicht zu erwarten.

    Dies ist die Realität!

    […] Anwendung des deutschen (gesetzlichen) Mindestlohnes – der mit der Einführung des Mindeslohngesetzes für alle Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland als Lohnuntergrenze gilt – auf […]

    […] Alle 2 Jahre wird überprüft, ob der Mindestlohn anzupassen ist. Diese Anpassung wird von der Mindestlo… überprüft, was nun erstmalig am 28. Juni 2016 geschah. […]

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