Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Sachgrund

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Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Sachgrund

Ich hatte ja bereits darüber berichtet, dass es falsch ist, dass ein Arbeitsverhältnis nur dreimal hintereinander befristet werden darf. Eine solche Befristungsbeschränkung besteht allerdings für ein Arbeitsverhältnis, das ohne Sachgrund befristet ist.

sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen

In § 14 Abs. 2 des Teilzeitbefristungsgesetzes hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Befristung ohne Sachgrund geschaffen.

Danach ist es zulässig, einen Arbeitsvertrag

  • ohne das Vorliegen eines sachlichen Grundes
  • bis zu einer Dauer von zwei Jahren
  • maximal 3x innerhalb dieser Dauer
  • bei einer Neueinstellung
  • das Arbeitsverhältnis zu befristen.

Befristung ohne Sachgrund nur bei Neueinstellung!

Wichtig ist,  dass eine sachgrundlose Befristung nur dann möglich ist, wenn noch nie zwischen dem Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Praktisch heißt dies auch, dass wenn bereits ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, niemals wieder die Möglichkeit besteht ohne Sachgrund ein neues Arbeitsverhältnis zu befristen, auch wenn zwischen dem letzten Arbeitsvertrag und der neuen Beschäftigung eine lange Pause bestand.
Eine Befristung mit Sachgrund ist auch nach dem Ablauf der zwei Jahre möglich.

Ausnahmefälle – neu gegründete Unternehmen

Eine Ausnahme von den obigen Grundsätzen besteht dann, wenn ein neu gegründetes Unternehmen vorliegt.
Sollte dieser Fall sein, gilt folgende Einschränkung:
  • Unternehmen, dass noch keine 4 Jahre alt ist (seit Gründung)
  • kann bis maximal 4 Jahre ohne Sachgrund befristen
Dies heißt in der Praxis auch, dass ein drei Jahre altes Unternehmen mit einem Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag ohne Sachgrund auf vier Jahre befristen darf.

5 Gedanken zu „Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Sachgrund

    […] 6 Monaten der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz eintritt. Gerade die Befristungen ohne Sachgrund – also ohne das ein spezieller Grund vorliegen muss – sind für viele Arbeitgeber verlockend. […]

    […] hat mit Urteil vom 26. September 2013, Aktenzeichen 6 Sa28/13, entschieden, dass eine sachgrundlose Befristung nur möglich ist, wenn noch nie beim Arbeitgeber zuvor ein Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers […]

    […] tätig war. Im Anschluss daran, schloss der Arbeitgeber mit der Arbeitnehmerin am 1.9.10 ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis. Der Arbeitsvertrag wurde zunächst für die Dauer von einem Jahr befristet und später  bis zum […]

    […] vertritt die Auffassung, dass die Befristung in dem zuletzt geschlossenen Arbeitsvertrag sei mangels Sachgrunds unwirksam; außerdem liege eine unzulässige „Kettenbefristung“ […]

    […] kann zum einen eine so genannte Befristung ohne Sachgrund aussprechen, allerdings bestehen dann die Einschränkung, dass er maximal diese Befristung 3 x […]

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