Streitwert -Kündigungsschutzklage bei mehreren Kündigungen?

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Der Streitwert der Kündigungsschutzklage beträgt in der Regel 3 Bruttomonatseinkommen des Arbeitnehmers. Die Frage ist, ob sich der Streitwert erhöht, wenn der Arbeitgeber mehrere Kündigungen ausspricht?

mehrere Kündigungen im Kündigungsschutzprozess

Ob und wie sich der Streitwert erhöht ist stark umstritten. Zum Teil wird für jede einzelne Kündigung der Vierteiljahesverdienst des Arbeitnehmers angesetzt, zum Teil wird vertreten, dass es bei einem Vierteljahresverdienst bleibt.

Ein Großteil der Arbeitsgericht vertritt hier die sog.  Differenztheorie. Danach setzt man für die erste Kündigung das Vierteljahresdienst des Arbeitnehmers an und für jede weitere Kündigung den Differenzwert, der sich aus dem Wert des Monatsentgelts berechnet, das der Arbeitnehmer zwischen den beiden Kündigungsterminen bezieht.

RA A. Martin

Ein Gedanke zu „Streitwert -Kündigungsschutzklage bei mehreren Kündigungen?

    […] Präsidenten der einzelnen Landesarbeitsgerichte – versucht seit Jahren die unterschiedlichen Streitwerte im Arbeitsgerichtsverfahren von den Arbeitsgerichten der einzelnen Bundesländer zu […]

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