Mitarbeiter der Serie „Lindenstraße“ dürfen gekündigt werden.

Gepostet am Aktualisiert am


Das Arbeitsgericht Köln musste darüber entscheiden, ob die Kündigungen der Mitarbeiter der TV-Serie „Lindenstraße“ rechtmäßig sind. Die Serie Lindenstraße soll zu Anfang 2020 eingestellt werden.

Die gegen die Produktionsfirma (Geißendörfer Film- und Fernsehproduktion KG) der Lindenstraße klagenden Arbeitenhmer waren jeweils befristet für mehrere Folgen der Serie – zum Teil seit mehr als 20 Jahren – durchgängig bei der beschäftigt. Nach der Entscheidung der ARD, die komplette Serie 2020 einzustellen, kündigte die Produktionsfirma (Arbeitgeberin) die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter der Produktion. Insgesamt 11 Mitarbeiter wenden sich vor dem Arbeitsgericht Köln gegen die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses.

Die Arbeitnehmer haben vorgetragen, dass die Kündigung unwirksam sei, weil die Arbeitgeberin ihrer Kenntnis nach im nächstem Jahr eine andere Serie produzieren werde.

Über einen Teil der Kündigungsschutzklage wurde bereits entschieden und in all diesen Verfahren hat das Arbeitsgericht Köln die Kündigungen für wirksam erachtet. Zu beachten ist dabei, dass bei Künstlern die Befristungen üblich sind; auch Kettenbefristungen. Niemand weiß, wie lang ein Serie tatsächlich erfolgreich vermarktet werden kann und damit eine Beschäftigungsmöglichkeit der einzelnen Schauspieler besteht. Neben der Kündigung besteht dann immer auch die Problematik der Befristung, denn die Kündigung beseitigt diese nicht. Es muss daneben dann noch Entfristungsklage erhoben und dann erfolgreich vorgetragen werden, weshalb die Befristung unwirksam sein soll.

Das Arbeitsgericht Köln (Urteil vom 18.09.2019 – 2 Ca 2698/19; 2 Ca 2696/19; 2 Ca 2697/19; 2 Ca 2699/19) führte aus, dass die Kündigungen aus betriebsbedingten Gründen wegen Einstellung der Serie rechtmäßig seien. Nach dem Arbeitsgericht gelte dies ungeachtet der Frage, ob von der Firma zukünftig eine neue Serie produziert werde.

Zum einen seien die Arbeitsverträge mit der Arbeitgeberin auf die Produktion der “Lindenstraße“ bezogen, zum anderen seien zum Zeitpunkt der Kündigung aber auch keine konkreten freien Arbeitsplätze absehbar gewesen.

Rechtsanwalt Andreas Martin

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ein Gedanke zu „Mitarbeiter der Serie „Lindenstraße“ dürfen gekündigt werden.

    BlogScan 42.KW 2019 sagte:
    16. Oktober 2019 um 13:18

    […] Mitarbeiter der Serie „Lindenstraße“ dürfen gekündigt werdenDas Arbeitsgericht Köln musste darüber entscheiden,  …Quelle : rechtsanwaltarbeitsrechtberlin > RA Andreas Martin […]

Kommentar verfassen

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..