GmbH in Deutschland oder in Polen gründen?

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GmbH in Deutschland oder in Polen gründen?

Deutsche Geschäftsleute, die vor allem auch den osteuropäischen Markt im Auge haben, kommen um eine wirtschaftliche Betätigung vor Ort (also z.B. in Polen) nicht herum. Die populärsten Rechtsformen in Polen sind für deutsche Geschäftsleute immer noch die polnische  Einzelfirma und die polnische GmbH. In der Regel wird man als Anwalt dem Mandanten meist zur Gründung einer GmbH in Polen (Spzoo) raten, da die Rechtsform flexibler als die Einzelfirma ist.

GmbH in Polen oder Niederlassung oder Representanz

Eine weitere Möglichkeit ist die Gründung einer deutschen GmbH und die Errichtung einer Niederlassung in Polen. Diese Variante macht in vielen Fällen aber nicht besonders viel Sinn, da die Gründung der polnische Niederlassung (odzial) fast den gleichen Aufwand, wie die GmbH-Gründung in Polen erfordert, aber weniger flexibel ist.

Gmbh-polen

Vorteile der polnischen GmbH

Vergleicht man die deutsche GmbH (von der UG wird hier einmal abgesehen) so ist ein Vorteil der polnischen GmbH (abgekürzt Sp.zo.o.), dass das Mindeststammkapital nur PLN 5.000,00 (ungefähr € 1.200,00) beträgt. Vor einigen Jahren war das Mindeststammkapital noch 10 x so hoch. Anfang 2009 hat der Gesetzgeber dies gesenkt. Weiter dauert die Gründung einer GmbH in Polen mittlerweile (Stand: 2017) nicht mehr so lange, wie noch vor einigen Jahren.

Die polnischen Handelsregister (KRS) arbeiten effektiver  und die Steuernummer + REGON-Nummer wird gleichzeitig mit Einreichung der Unterlagen beim KRS (Handelsregister) beantragt.

Steuern in Polen

Weiter gibt es in Polen keine Gewerbesteuer. Die Körperschaftssteuer beträgt in Polen nur 19 %. Allerdings gibt es in Polen auch eine in Deutschland unbekannt Steuer, nämlich die sog. Rechtsgeschäftssteuer, die in der Regel 2 % beträgt.

Nachteile bei der Gründung der polnischen GmbH

Die Gründungskosten sind vergleichbar mit denen in Deutschland. Gerade polnische Rechtsanwälte gründen die GmbH vor Ort nicht günstiger als in Deutschland. Die Anwaltskosten sind also vergleichbar; unter Umständen in Polen sogar höher als in Deutschland.

Die polnische Notare sind etwas schwierig und wollen meistens nur Standdardgesellschaftsverträge beurkunden. Alle Änderungen werden sehr kritsich „beäugt“ und teilweise ohne nachvollziehbare Begründung („das geht so nicht!“) nicht beurkundet. Von daher sollte man den polnischen Notar vorher schon kennen. Wir arbeiten seit Jahren mit den gleichen Notaren in Polen (Stettin) vor Ort zusammen. Auch für eine Gründung einer polnischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Spzoo –Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością) z.B. in Warschau kann man in einer anderen polnischen Stadt (z.B. Stettin) zum Notar. Von einer Gründung bei einem deutschen Notar sollte man auf jeden Fall Abstand nehmen.

Bank in Polen

Die Eröffnung eines Bankkonto´s noch vor der Regisereintragung (KRS heißt das polnische Handelsregister) ist über Umwege möglich. Der Nachweis der Einzahlung war in Polen schon immer nicht notwendig (so jetzt ja auch in Deutschland).

das polnische Handelsregister – KRS

Das polnische Registergericht ist verglichen mit dem deutschen Handelsregister schwierig im Umgang. Selbst kleine Formfehler führen zur Zurückweisung des Antrages auf Gründung einer GmbH. Wird der Antrag von einen Anwalt eingereicht. Wird der Antrag ohne Begründung zurückgewiesen und eine Frist zur Berichtigung gesetzt.

Wir eine Satzung beurkundet, die vom Standard abweicht und ist mit Schwierigkeiten des KRS zu rechen, macht es oft Sinn, wenn man den Mandanten den Antrag unterschreiben lässt, weisst das Gericht den Antrag nun zurück mit einer Frist – meist 7 Tage – dann wird der Fehler vom Gericht angegeben.

Nach dem Register wird in Polen eine sog. REGON (Statistikamtsnummer) und dann die NIP (Steuernummer) beantragt. Dies kann bei der NIP bis zu 3 Wochen dauern.

Nachtrag 2019: Die Beantragung der Steuernummer und der REGON erfolgt nun direkt zusammen mit den Gründungsantrag über das KRS.

Steuerbelastung in Polen – Firmengründung

Ist die GmbH dann aber gründet und sind alle Klippen umschifft, freut sich der deutsche Mandant über die geringe Steuerbelastung in Polen und über die Möglichkeit jetzt direkt vor Ort in den Markt zu kommen.

RA A. Martin – Stettin-Berlin-Löcknitz

Rechtsanwalt Martin
Rechtsanwalt Martin

2 Gedanken zu „GmbH in Deutschland oder in Polen gründen?

    Karol sagte:
    16. Mai 2010 um 13:34

    Guten Tag Herr Martin,

    ich überlege in Stettin ein bereits laufendes Geschäft zu übernehmen.
    Muss ich als deutscher Staatsangehöriger denn dort eine GmbH gründen?
    Wissen Sie ob ich vor Ort ein Geschäftskonto eröffnen muss oder, ob eins in Deutschland reicht?
    Auf welche rechtlichen Dinge sollte ich noch achten, wenn ich dort ein Geschäft übernehmen möchte?

    Mit freundlichen Grüßen

    Karol

      rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
      16. Mai 2010 um 19:29

      Lassen Sie sich am besten rechtlich beraten. Sie können bei uns einen Termin zur Beratung in Stettin oder in Berlin vereinbaren.

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