VG Berlin: bei Abmahnung muss Frauenvertreterin beteiligt werden

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Das Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin, Urteil v. 27.2.2014, VG 5 K 379.12) hat entschieden, dass bei einer Abmahnung durch den Arbeitgeber eines Beschäftigten die Frauenvertreterin zu beteiligen ist, selbst wenn die Abmahnung einen männlichen Beschäftigten betrifft.

Frauenvertreterin nach den Berliner Landesgleichstellungsgesetz

Die Berliner BVG mahnte einen Busfahrer ab, der mehrfach den Bus mehrere Meter freihändig führte. Dabei wurde die bestellte Frauenvertreterin der BVG nicht beteiligt. Diese klagte später beim VG Berlin auf Feststellung, dass sie hätte beteiligt werden müssen. Dabei sei es unerheblich, ob die Abmahnung gegenüber einen Mann oder eine Frau ausgesprochen worden sei.

Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin

Das Verwaltungsgericht Berlin gab ihr Recht und führte in seiner Pressemitteilung aus:

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts stellte fest, dass die Klägerin an der Abmahnung hätte beteiligt werden müssen. Nach dem Landesgleichstellungsgesetz sei die Frauenvertreterin bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen zu beteiligen. Die Abmahnung stelle eine solche personelle Maßnahme dar, weil sie vom Arbeitgeber etwa im Rahmen eines künftigen Kündigungsverfahrens oder eines Zeugnisses zulasten des Beschäftigten berücksichtigt werden könne. Unerheblich sei, dass die Abmahnung die aktuelle Rechtsstellung des Beschäftigten nicht beeinträchtige. Eine Abmahnung sei auch ein Mittel, das vom Arbeitgeber diskriminierend eingesetzt werden könnte, etwa indem er Frauen und Männer unterschiedlich abmahne. Um eine solche potentielle Diskriminierung von vornherein auszuschließen, sei es nach der Zielsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes erforderlich, die Frauenvertreterin bei jeder Abmahnung zu beteiligen, unabhängig davon, ob im konkreten Fall ein Mann oder eine Frau betroffen sei und ob das vorgeworfene Verhalten gleichstellungsrechtlich relevant sei.

Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht

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