Bisher eingereichten Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz sind unzulässig!

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Das Bundesverfassungsgericht (3. Kammer- Beschlüssen vom 25.06.2015, 1 BvR 20/15, 1 BvR 37/15, 1 BvR 555/15) entschied nun, dass die 3 gegen das Mindestlohngesetz eingereichten Verfassungsbeschwerden unzulässig sind.

Interessant ist vor allem das Verfahren ausländische Transportunternehmen (1 BvR 555/15) vor dem Bundesverfassungsgericht.

In diesem Verfahren hatten sich 14 ausländische Transportunternehmen gegen das Mindestlohngesetz gewandt, insbesondere wegen der Fragen der Zahlung des Mindestlohnes für ihre ausländischen Fahrer bei einer Durchfahrt durch Deutschland und entsprechender Dokumentationspflichten auf dem Bundesgebiet. Das Bundesverfassungsgericht meinte, dass hier die Klage nicht dem Grundsatz der Subsidiarität genügt, denn die (ausländischen) Unternehmen sind gehalten, sich zunächst an die Fachgerichte zu wenden. Erst nach Ausschöpfung des Rechtsweges wäre eine Klage zum Bundesverfassungsgericht möglich gewesen.

Anmerkung:

Das Bundesverfassungsgericht hat nicht entschieden, dass der gesetzliche Mindestlohn verfassungskonform ist. Genau genommen sind die Verfassungsbeschwerden aus „formalen Gründen“ abgelehnt worden. Das BVerfG hat sich mit dem Inhalt der Beschwerden nicht eingehend beschäftigt,da diese schon an der Zulässigkeit gescheitert sind. Es kann also durchaus sein, dass zu einem späteren Zeitpunkt sich das Bundesverfassungsgericht mit weiteren Beschwerden, und dies mal auch inhaltlich beschäftigen muss. Es bestehen aber Zweifel, dass das Gesetz nicht verfassungsgemäß ist.

RA A. Martin

Ein Gedanke zu „Bisher eingereichten Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz sind unzulässig!

    […] Speditionsfirmen hatten gegen den Mindestlohn sogar Verfassungsbeschwerde in DE zum Bundesverfassungsgericht eingelegt, welche aber aus formellen Gründen abgewiesen wurde.Für den reinen LKW-Transitverkehr durch Deutschland wurde die Anwendung des MiLoG […]

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