neuer Mindestlohn für Arbeitnehmer in der pädagogischen die Aus- und Weiterbildung

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Das Bundeskabinett hat heute die neue Verordnung für die neuen Mindestlöhne in pädagogischen Bereich der Aus- und Weiterbildung zur Kenntnis genommen.

Die neuen Lohnuntergrenzen geltend ab dem 1. August 2012.

Der neue Mindeststundenlohn beträgt ab August 2012

  • in den alten Bundesländern und in Berlin € 12,60 und
  • in den neuen Bundesländern € 11,25

Anwalt Martin

Ein Gedanke zu „neuer Mindestlohn für Arbeitnehmer in der pädagogischen die Aus- und Weiterbildung

    […] Arbeitnehmerin und spätere Klägerin war bei der Beklagten als pädagogische Mitarbeiterin tätig. Diese betreute Teilnehmer in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nach dem SGB II und SGB III. […]

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