Lohnuntergrenze
Mindestlohn für Gerüstbauer ab 1. August 2013
Erstmals gibt es einen Mindestlohn für Gerüstbauer in Deutschland. Für die etwa 20.000 Arbeitnehmer der Branche gilt ab dem 1. August 2013 ein Mindestlohn von 10 Euro brutto die Stunde.
ab 1.08.13 – Mindestlohn von 10 EUR brutto pro Stunde
Nach der Einigung der Tarifvertragsparteien hat Beantragung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung beim Arbeitsministerium hat das Kabinett nun die VO des Bundesarbeitsministers angenommen, so dass der Tarifvertrag mit der entsprechenden Regelung über den Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklärt wurde.
Der Tarifvertrag (dieser läuft bis zum 28.02.2014) gilt für alle Betriebe, die
- mit eigenem oder mit fremden Material gewerblich Gerüste erstellen oder
- gewerblich Gerüstmaterial bereitstellen oder
- gewerblich Gerüstlogistik übernehmen
Dabei ist es unerheblich, ob diese Betriebe in Deutschland oder im Ausland ihren Sitz haben. Entscheidend ist der Einsatz von Arbeitnehmern in der Bundesrepublik Deutschland.
Anwalt A. Martin
neuer Mindestlohn für Arbeitnehmer in der pädagogischen die Aus- und Weiterbildung
Die neuen Lohnuntergrenzen geltend ab dem 1. August 2012.
Der neue Mindeststundenlohn beträgt ab August 2012
- in den alten Bundesländern und in Berlin € 12,60 und
- in den neuen Bundesländern € 11,25
Anwalt Martin
Mindestlöhne für Zeitarbeit ab Januar 2012
Ab Januar 2012 gibt es für die Zeitarbeitsbranche Mindestlöhne nach langer Zeit über die Verhandlungen über die Lohnuntergrenzen. Die Tarifvertragsparteien haben beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Vorschlag eingereicht. Der Vorschlag basiert auf dem „Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit“ vom 9. März 2010 und 30. April 2010. Ab dem 1. Januar 2012 wird durch Verordnung des Bundesarbeitsministerium die Mindestlöhne Zeitarbeit allgemeinverbindlich in Kraft treten.
Mindestlöhne für die Zeitarbeitsbranche ab dem 1.1.2012
Ab dem 1.1.2012 gelten dann folgende Mindestlöhne für die Zeitarbeitsbranche:
Zeitraum vom 1.1.2012 bis zum 31.10.2012
in den neuen Ländern: 7,01 Euro
in den übrigen Bundesländern: 7,89 Euro
Zeitraum vom 1.11.2012 bis zum 31.10.2013
in den neuen Ländern: 7,50 Euro
in den übrigen Bundesländern: 8,19 Euro
Rechtsanwalt A. Martin