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Das Bundeskabinett hat heute die neue Verordnung für die neuen Mindestlöhne in pädagogischen Bereich der Aus- und Weiterbildung zur Kenntnis genommen.
Die neuen Lohnuntergrenzen geltend ab dem 1. August 2012.
Der neue Mindeststundenlohn beträgt ab August 2012
- in den alten Bundesländern und in Berlin € 12,60 und
- in den neuen Bundesländern € 11,25
Anwalt Martin
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