Arbeitgeber verweigert Urlaub – Recht auf „Selbstbeurlaubung“?

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Arbeitgeber verweigert Urlaub – Recht auf „Selbstbeurlaubung“?

Der Arbeitnehmer, der einen Urlaubsantrag stellt, hofft natürlich auf Zustimmung durch seinen Chef. Was passiert aber, wenn der Arbeitnehmer dringend Urlaub benötigt und der Arbeitgeber nicht zustimmt, hat der Arbeitnehmer dann einen Anspruch auf „Selbstbeurlaubung„?

Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Anspruch auf Urlaub. Über die Berechnung und die Höhe des Urlaubs hatte ich ja bereits gepostet. Dies heißt aber noch nicht, dass der Arbeitnehmer die Lage des Urlaubs – also wann der Urlaub zu gewähren ist – selbst bestimmen kann.

Trotz des Anspruches darf der Arbeitnehmer den Urlaub nicht eigenmächtig antreten. Vielmehr kann der Arbeitgeber in Ausübung seines Direktionsrechts die zeitliche Lage und die konkrete Dauer des Urlaubs bestimmen. Der Arbeitgeber muss hierzu aber folgende berücksichtigen:

  • das Direktionsrechts die ist nach billigen Ermessens auszuüben,
  • die  Urlaubswünsche des Arbeitnehmers sind zu berücksichtigen
  • dies gilt nicht, wenn dringende betriebliche Belange oder  sozial vorrangige Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer bestehen
  • der Arbeitgeber muss Urlaub  zusammenhängend gewähren
  • der Urlaub  muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden
  • die Übertragung auf das nächste Kalenderjahr ist nur ausnahmsweise möglich

Von daher ist eine Selbstbeurlaubung nicht möglich und kann sogar zu außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers führen.

Rechtsanwalt A. Martin – Arbeitsrecht Berlin

8 Gedanken zu „Arbeitgeber verweigert Urlaub – Recht auf „Selbstbeurlaubung“?

    fernetpunker sagte:
    15. Juni 2009 um 05:14

    Interessant wäre jetzt neben dem von Ihnen hier paraphrasierten Wortlaut des § 7 BUrlG natürlich noch gewesen, wann Lehre und Rechtsprechung „dringende betriebliche Belange“ bejahen.

    Leiharbeiter sagte:
    16. Februar 2010 um 08:43

    Hallo, bei mir ist es so,dass ich noch meinen gesamten Jahresurlaub aus dem Vorjahr habe.
    Meine Zeitfirma will mir diesen ins neue Jahr übertragen,wäre kein Problem.Allerdings wollte ich nun 2 Wochen Urlaub nehmen d.h 10 Tage.

    Nun will mir die Zeitfirma aber nur 5 Tage Urlaub geben und den Rest soll ich Gleitzeit nehmen.Das ist doch quatsch oder,ich will ja meinen Urlaub wegbringen.Die Firma sagte mir wir gegeben keine 10 Tage am Stück Urlaub.Das ist doch nicht rechtens oder das die Firma mir meinen Urlaub aufteilt bzw vorschreibt.

    […] schaffen und treten den Urlaub – ohne Einverständnis mit dem Arbeitgeber – selbst an (Selbstbeurlaubung) oder lassen sich krankschreiben, um dann in den Urlaub zu fahren, was auch nicht besser […]

    saryrod sagte:
    15. Februar 2011 um 00:29

    Wie kann man bei einer Urlaubsverweigerung beim Arbeitsgericht vorgehen? Klage? einstwilige Verfügung? Kosten?

    Musikus2409 sagte:
    12. Juli 2011 um 13:20

    hallo,
    meinem Mann wird der Urlaub verboten, trotz KiGa Ferien und Behinderung meinerseits…
    darf der Chef das einfach so?
    Zumal der Chef selber schon 2 Wochen Urlaub auf Mallorca geplant hat und das auch noch an die große Glocke hängt.
    Ich brauche die Hilfe wirklich zu Hause, Bin sehr eingeschränkt.

    betty sagte:
    23. Januar 2012 um 08:52

    hi,
    also bei uns ist es so, mein sohn möchte urlaub haben der noch aus dem vergangenen jahr besteht, er muss bis ende februar genommen werden da er sonst verfällt ( februar ist aber nicht möglich diesen zu nehmen da er berufsschule hat ),
    der chef will im aber nur 2 tage gewähren d.h. die anderen tage verfallen,
    darf er das ???????

    Sandor76 sagte:
    5. März 2013 um 07:21

    Ich bin Auslieferungsfahrer auf einem 7,5tonner in Nachtschicht, bin jede Nacht mindestens 10 Stunden unterwegs.
    Das letzte Mal Urlaub hatte ich Mitte September 2012. Kurz danach ist einer meiner Kollegen wegen einer Knie-OP ausgefallen, er ist bis heute krank. Seitdem hat keiner von den restlichen Kollegen Urlaub gehabt.
    Jetzt – fast ein halbes Jahr später – bekommen wir ein Schreiben von der Firma, dass uns eine Urlaubssperre auferlegt wurde, bis der kranke Kollege wieder diensttauglich ist. Angeblich aus personellen Gründen.
    Da dieser Kollege aber ein weiteres Mal an seinem Knie operiert werden soll, fällt er nochmal mindestens ein halbes Jahr aus.
    Darf uns der Arbeitgeber auch in einem solchen Fall den Urlaub versagen?
    Habe ich die Möglichkeit, rechtlich gegen diese Urlaubssperre anzugehen?
    Ich habe aus dem vergangenen Jahr noch 16 Tage Urlaub zu kriegen…

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