Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht ohne Wartezeit – gibt es dies?

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Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht ohne Wartezeit – gibt es dies?

Eine Rechtsschutzversicherung kostet bekanntermaßen Geld, welches man – ebenso bekanntermaßen – erst dann bereit ist zu investieren, wenn „das Kind bereits in den Brunnen gefallen“, also der Rechtsschutzfall schon eingetreten ist. Der Arbeitnehmer sucht dann – wohl auch im Internet – nach Rechtsschutzversicherungen, die keine Wartezeit vereinbaren und hofft diesbezüglich eine entsprechende Versicherung zu finden. Meistens landet er dann auf Seiten von Vermittlern, die vollmundig versprechen, dass bei anderen Anbietern eine Wartezeit von wenigstens 6 Monaten fällig ist – was falsch ist – , nur bei ihnen könne noch eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit „buchen“. Der Arbeitnehmer, der z.B. einen „teuren“ Arbeitsrechtsprozess, vielleicht eine Kündigungsschutzklage, finanzieren möchte, hofft dann, dass er dies nun durch den Abschluss eines solchen Rechtsschutzversicherungsvertrages realisieren kann, was aber nicht funktionieren kann.

Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht ohne Wartezeit – gibt es das?

Erstaunlicherweise glauben dies dann auch viele Kunden, obwohl doch eine Sache ziemlich klar ist: Haben Sie schon einmal gehört, dass eine Versicherung Geld verschenkt? Genau dies wäre nämlich der Fall, wenn eine Versicherung Rechtsschutz ohne Wartezeit anbieten würde, dann könnte man – immer wenn man es braucht – kostenintensive Prozesse – je nach Belieben – führen. Gerade im Arbeitsrecht können die Kosten für ein Kündigungsschutzverfahren allein in der 1. Instanz mehrere Tausend Euro (z.B. Anwaltskosten) betragen. Da es in der 1. Instanz vor den Arbeitsgerichten keine Kostenerstattung gibt, bleibt die Rechtsschutzversicherung auf jeden Fall auf diese Kosten sitzen. Es wäre also wirtschaftlich unsinnig eine Versicherung im Arbeitsrecht ohne Wartezeit anzubieten. Ausgeschlossen ist dies nicht. Es kann auch sein, dass einige Versicherungen aus Kulanzgründen lukrativen Kunden eine Kostenübernahme auch schon vor Ablauf der Wartezeit anbieten. Meinen Mandanten ist dies aber leider noch nie passiert, was bedauerlich ist.

ARB 75/ ARB 1994 und ARB 2000

ARB heißt „Allgemeine Rechtsschutzbedingungen“. Früher verwendeten eigentlich alle Rechtsschutzversicherer gleiche Bedingungen, die zuvor von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden mussten. Ein Großteil der heutigen Versicherungsbedingungen basiert auf diese ARB.

Alle obigen ARB sehen eine Wartezeit von 3 Monaten ab Versicherungsbeginn für arbeitsrechtliche Fälle vor.

ARB 75 =  § 14 III 3 ARB 75 = 3 Monate

ARB 1994 = § 4  Abs. 1, Satz 3  = 3 Monate

ARB 2000 = § 4  Abs. 1, Satz 3  = 3 Monate

Also von daher: Finger weg von unseriösen Angeboten. Eine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht macht durchaus Sinn und jeder Anwalt ist froh, wenn er z.B. einen Kündigungsschutzprozess eines Mandanten über eine Rechtschutzversicherung finanzieren kann, aber ohne Wartezeit wird und schon gar nicht für Vorfälle in der Vergangenheit (z.B. eine Kündigung) – gibt es keinen Rechtsschutzversicherungsvertrag bzw. Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin

10 Gedanken zu „Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht ohne Wartezeit – gibt es dies?

    […] einer Kündigungsschutzklage zu entscheiden ist, froh sein. Zu beachten ist, dass eigentlich alle Rechtsschutzversicherer vor dem Beginn des Versicherungsschutzes eine Wartezeit vereinbart haben. Diese beträgt meistens 3 Monate. Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung im […]

    […] Über Probleme beim Rechtsschutz im Arbeitsrecht, insbesondere über den Versicherungsfall und die Wartezeit hatte ich ja schon berichtet. Nun soll die Frage erörtert werden, wann bei einer […]

    […] eine Arbeitsrechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen kann, muss neben der bereits abgelaufenen Wartezeit (meist 3 Monate) auch ein sog. Versicherungsfall vorliegen. Ein Versicherungsfall ist meist der […]

    […] Sachen. Zum einen muss ein Versicherungsfall vorliegen und zum anderen muss dieser auch nach der Wartezeit eingetreten sein. Auch ist zu beachten, dass es nur in wenigen Fällen zu einer Deckungszusage (im […]

    […] er hat eine solche Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht rechtzeitig abgeschlossen (Wartezeit für die Rechtsschutzversicherung beträgt in der Regel – 6 […]

    RA JM sagte:
    31. März 2011 um 09:10

    Zahlreiche ARB gibt es hier.

    […] Wartezeit für den Eintritt der Deckungsschutzes ist noch nicht abgelaufen (6 […]

    […] beachten, dass die Wartezeit für den Eintritt der Rechtsschutzversicherung abgelaufen ist.  Eine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht ohne Wartezeit gibt es nicht,  obwohl hier manchmal gerade durch Werbung im Internet der Eindruck erweckt […]

    […] beachten, dass die Wartezeit für den Eintritt der Rechtsschutzversicherung abgelaufen ist.  Eine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht ohne Wartezeit gibt es nicht,  obwohl hier manchmal gerade durch Werbung im Internet der Eindruck erweckt […]

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