Verhandlungstermine ab Mai 2020
Arbeitsgericht Berlin – neue Corona-Regeln!
Corona-Regeln beim Arbeitsgericht Berlin
Das Arbeitsgericht Berlin ist derzeit wegen der Corona-Pandemie noch im eingeschränkten Betrieb (Notbetrieb). Dies heißt, dass im März und April 2020 nur ausnahmsweise noch Sitzungen stattgefunden haben. Nur in Eilfällen wurde noch terminiert.
Dies wird sich nun im Mai 2020 ändern!

Arbeitsgericht Berlin- Fragen zu Sitzungen und Corona
Wann gibt es beim Arbeitsgericht Berlin wieder Verhandlungen? Welche Regeln gelten bei den Verhandlungen bei Gericht?Verhandlungen beim Arbeitsgericht
Im März und April 2020 wurde beim Arbeitsgericht Berlin (Magdeburger Platz 1) nicht mehr terminiert. Das heißt, dass nur ausnahmsweise Güteverhandlungen – auch in Kündigungsschutzverfahren – stattgefunden haben.
Dies war letztendlich die Entscheidung der einzelnen Richter, allerdings fanden kaum noch Verhandlungen statt und bereits anberaumte (terminierte Verhandlungen) wurden abgesagt.
Dies änder sich bereits am Mai 2020. Ich habe in den letzten beiden Tagen bereits Termine (Lohnklage und Kündigungsschutzsache) beim Arbeitsgericht Berlin für Mitte Mai 2020 erhalten. Es handelt sich um Güteverhandlungen.
Kammertermine sollen wohl derzeit noch nicht stattfinden; auch nicht im Mai 2020.
Eine Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Berlin oder des LAG Berlin-Brandenburg gibt es noch nicht.
Achtung
Ab Mai 2020 finden wieder Gütetermine beim Arbeitsgericht Berlin statt.
neue Corona-Regeln

Zusammen mit der Ladung zur Güteverhandlung verschicken die Kammern des Arbeitsgerichts Berlin nun ein Merkblatt („Wichtige Verhaltensregeln zum Infektionsschutzgesetz“) zum Verhalten beim Gericht in Anbetracht der Corona-Krise.
Dieses Schreiben beinhaltet folgende Verhaltensregeln, welche bei den Verhandlungen zu beachten sind:
Zutritt zum Gerichtsgebäude ExpandFür den Zutritt in das Gebäude des Arbeitsgerichts Berlin braucht man die Ladung zum Verhandlungstermin.
Weiter wird der Zutritt erst 15 Minuten vor dem Termin gestattet.
grippeähnliche Symptome ExpandBei grippeähnliche Symptomen ist das Gericht zuvor telefonisch zu informieren. Es wird dann entschieden, ob das Gebäude betreten werden darf.
Mund- und Nasenschutz ExpandDas Tragen eines Mund- und Nasenschutzes wird von Seiten des Gerichts dringend empfohlen.
Formular nach § 32 Infektionsschutzgesetz ExpandDie im Gerichtsgebäude anwesenden Personen / Besucher werden mittels einen Formulars „Erfassung der Anwesenden in Sitzungen“ erfasst. Dort sind Namen und Anschrift sowie der Tag und der Sitzungssaal des Arbeitsgerichts einzutragen.
Dieses Formular wird in der Regel zusammen mit dem Merkblatt und der Ladung zum Termin vom Gericht übersandt.
Mindestabstand ExpandAuf allen Wegen und in den Sitzungssälen des Gerichts ist ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten. Berührungen sollen vermieden werden.
Händewaschen ExpandVor dem Betreten des Sitzungssaales sollen sich die Besucher des Gerichts (auf dem WC) die Hände waschen.
Hustenetikette ExpandDie „Hustenetikette“ (was für ein schönes Wort) soll eingehalten werden, d.h. Husten und Niesen in die Ellenbeuge.
Verhalten im Sitzungssaal ExpandBeim Eintreten in den Sitzungssaal soll auf den Mindestabstand geachtet werden.
Die Überreichung von Schriftsätzen soll angekündigt werden. Diese sind dann unter Wahrung des Mindestabstandes zu übergeben.
nach dem Verhandlungstermin Expand
Nach Ende des Verhandlungstermins soll das Gebäude des Arbeitsgericht Berlin unverzüglich verlassen werden.
Achtung
Ohne Ladung darf man das Gerichtsgebäude nicht betreten.
Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin