Revisionen
Bundesarbeitsgericht: Jahresbericht 2020 – Verfahrensdauer – Erfolgsaussichten!

In der Pressmitteilung Nr. 4/21 vom 25.02.2020 informierte das Bundesarbeitsgericht über die Geschäftslage im Jahr 2020.
Anzahl der Fälle 2020 beim BAG
Im Geschäftsjahr 2020 gingen beim Bundesarbeitsgericht insgesamt 2.041 Fälle ein. Davon waren 31,41 Prozent Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren.
Erledigt wurden von diesen Eingängen aus dem Jahr 2020 insgesamt 2.266 Sachen.
Erfolgsquote 2020 bei Revision und Rechtsbeschwerden
Von den erledigten Revisionen und Rechtsbeschwerden beim Bundesarbeitsgericht waren 15,58 Prozent erfolgreich, was vergleichen mit den Vorjahren recht niedrig ist.
Erfolgsquote bei den Nichtzulassungsbeschwerden im Jahr 2020
Die Erfolgsquote bei den Nichtzulassungsbeschwerden beim BAG belief sich im Jahr 2020 auf 7,27 Prozent. Dies ist etwas mehr als in den Vorjahren.
durchschnittliche Verfahrensdauer beim BAG im Jahr 2020
Die durchschnittliche Verfahrensdauer beim Bundesarbeitsgericht betrugt im Schnitt auf 6 Monate und 9 Tage. Dies ist die niedrigste Verfahrensdauer ist dem Jahr 2004.
Einzelheiten des Jahresberichts können auf der Homepage des Bundesarbeitsgerichts unter www.bundesarbeitsgericht.de eingesehen werden.
mehr elektronische Akten 2020
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde beim BAG nun auch im Jahr 2020 verstärkt auf das Home-Office gesetzt. Die elektronischen Akten waren bereits ab 1. Juli 2020 beim Bundesarbeitsgericht führend.
Anwalt A. Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bundesarbeitsgericht: Bericht über die Erfolgsquote 2019

Jedes Jahr veröffentlich das Bundesarbeitsgericht für das jeweilige Vorjahr die sog. Geschäftslage. Dort werden für das Vorjahr dann die Anzahl der Fälle, die Erfolgsquoten und die durchschnittliche Verfahrensdauer veröffentlicht.
Den Bericht über die Geschäftslage (Kurzversion) für das Jahr 2018 finden Sie hier.
Geschäftslage des BAG 2019
Eingang aller Revisoren und Beschwerden 2019 | 2.472 Fälle | |
Anteil Revisionen und Beschwerden | 31,76 % | |
Erfolgsquote davon | 29,15 % | |
von daher rund | 1/3 erfolgreich |
noch anhängig | 1.245 Fälle | |
Erfolgsquote der Nichtzulassungsbeschwerden | 4 % (!) | |
Verfahrensdauer im Durchschnitt | 7 Monate |
Übrigens bei überlanger Verfahrensdauer einer Revision gibt es nach dem BAG keine Entschädigung.
Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht – Berlin