Rechtsberatung
Anwalt Arbeitsrecht Berlin – Blog

Anwalt Arbeitsrecht Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht Andreas Martin
Auf meinen diesen Blog (Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog) erhalten Sie Informationen zum Arbeitsrecht, insbesondere aktuelle Entscheidungen der Arbeitsgerichte.
Den ersten Artikel zum Arbeitsrecht habe ich im März 2009 hier veröffentlicht.
Als Author – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Andreas Martin – bin ich seit dem Jahr 2003 als Anwalt zugelassen und bin vor allem am Standort in Berlin (Marzahn-Hellersdorf) im Arbeitsrecht tätig.
Überwiegend beschäftige ich mich mit Kündigungsschutz (Kündigungsschutzklagen) und berate und vertrete vor allen in der Problematik „Kündigung und Abfindung„. Ein Großteil meiner arbeitsrechtlichen Verfahren habe ich vor dem Arbeitsgericht Berlin.
Der Blog beschäftigt sich mit arbeitsrechtlichen Problemen und vor allen aktuellen Entscheidung der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgericht sowie der Rechtsprechung des EuGH, soweit diese Bezug zum Arbeitsrecht hat.
Der Schwerpunkt liegt auf dem Bereich Berlin-Brandenburg.
Innerhalb des Arbeitsrechtes geht es vor allem dann um Artikel und Entscheidungen zur Thematik Kündigung, Abfindung, Kündigungsschutz, Lohn, Urlaub, Überstundenvergütung, Haftung des Arbeitnehmers und anderen Bereichen des Arbeitsrechts.
Viel Spaß beim Lesen!
Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lohnt es sich denn?
Lohnt es sich denn?
Bei uns rufen häufig Rechtssuchende an, die gerne vor der Beratung noch eine Beratung hätten und zwar über die wichtige Frage, ob sich denn die Beratung überhaupt lohnen würde. Dies wäre kein Problem, wenn nicht notwendigerweise mit der „Lohnt- es – sich denn – Beratung“ schon die eigentliche Rechtsberatung verbunden wäre.
Mandanten mit viel Fantasie versuchen (sich und) den Anwalt am Telefon davon zu überzeugen, dass die Frage, ob es sich lohnt investieren sollte. Schließlich bringt ja eine Rechtsberatung, die einen Anspruch verneint, rein gar nichts, nur die bloße Enttäuschung.
Wenn man dann meint, dass der Ratsuchende ja beim Anwalt angerufen hat und von diesem die Auskunft haben möchte und nicht vom Bäcker nebenan, also muss dies ja irgendetwas mit Fachwissen zu tun haben, kommt meist die Frage, na, wie teuer ist denn die Beratung? Man nennt dann als Anwalt den Preis und schämt sich fast, wie billig man doch die Beratung schon macht.
Dann kommt die Antwort des Rechtsuchenden
a. …. was so teuer?
b. …. ich melde mich wieder?
c. … haben Sie nächsten Freitag Zeit (was soviel heißt, ich nehme den Termin, komme aber nicht)?
d. … nehmen Sie auch Beratungshilfescheine?
f. … meine Rechtsschutz bezahlt alles (diese Mandanten sind gefährlich!)
Seltsamerweise fragt kein Mandant, ob sich die Beratung für den Anwalt denn lohnt …?
Zwischenzeitlich gibt es auch einige Kollegen – vor allem in großen Städten, wie z.B. Berlin – die damit werben,dass sie eine kostenlose Beratung / Erstberatung anbieten. Gerade bei lohnenden Fällen – z.B. Arbeitsrecht Beratung Kündigungsschutz, sondern vor allem mit der Vertretung vor dem Arbeitsgericht. Ein Anwalt, der seine Dienstleistung / die Beratung zunächst kostenlos anbietet, muss nicht schlechter sein als sein Kollege, der sich die Rechtsauskunft – für die er auch haftet – bezahlen lässt, allerdings muss auch der zunächst kostenlos beratene Anwalt seine Brötchen bezahlen und die verdient er sich nur, wenn lukrative Mandate bekommt. Welche Motivation dann bestehen sollte, nicht lohende Mandate umfassend zu beraten, ist die Frage.
RA A. Martin – Anwalt Berlin Marzahn
Sie auch Artikel „kostenlose Rechtsberatung durch einen Anwalt in Berlin„
Einen Café schwarz und eine Rechtsberatung noch dazu bitte!
Einen Café und eine Rechtsberatung bitte!
Beim Stöbern im Internet ist mir auf der Seite der Rechtsanwaltskammer Stuttgart eine interessante Entscheidung zum anwaltlichen Standesrecht aufgefallen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte sich im Jahr 2007 mit einem Fall einer besonders ausgefallenen Idee eines Cafébetreibers auseinander zusetzen. Dieser wollte im Café nicht nur in denselben anbieten, sondern auch ein ansprechendes Umfeld auf höchsten intellektuellen Niveau schaffen und hatte dabei die glorreiche Idee einer Veranstaltung namens „coffee and law“ ins Leben rufen zu wollen.
Coffee and Law – Rechtsberatung für kanzleischeue Personen
Beim „coffee and law“ sollte es – wohl an Stelle von Milch und Zucker – zum Café eine Rechtsberatung geben. Nach dem Motto: „2 x schwarz bitte!“ sollten sich eifrige Anwälte zu den Kaffeetrinkern (ob in Robe – weiß man nicht) gesellen und und im lockeren Gespräch 1 oder 2 Rechtsberatungen „unterbringen“. Gedacht war diese Veranstaltung für anwaltsscheue kanzleischeue Bürger, bei denen eine Hemmschwelle vorhanden war, einen Rechtsanwalt in der Kanzlei zu besuchen. Ob dieses Konzept aufgegangen wäre, darüber lässt sich trefflich streiten.
Ich persönlich jedenfalls würde es als nicht sehr angenehm empfinden, wenn sich im Café – ganz unauffällig – ein Mediziner zu mir an den Tisch gesellen würde, um mich über den letzten Stand der im Hämoriden-Salben-Forschung auf den neuesten Stand zu bringen.
€ 20,00 und nen Cafe
Kosten sollte der ganze Spaß insgesamt 20 € (also Cafe und Anwalt zusammen). Am Ende sollte der Anwalt – also so etwa beim halben Café – eine Empfehlung dem Café trinkenden Bürger aussprechen, was denn nun in seinem Fall zu machen sei (klagen oder noch einen Café trinken).
€ 50,00 pro Mandant
Damit war der Spaß aber noch nicht zu Ende. Nach der Vorstellung des übereifrigen Cafébetreibers sollten nun noch alle Anwälte, die aufgrund der“ Caférechtsberatung“ einen Mandanten vermittelt bekommen haben insgesamt 50 € an den Betreiber zahlen.
OLG Düsseldorf
Das Oberlandesgericht Düsseldorf sei er durch eine solche Veranstaltung zum einen das Wettbewerbsrecht und auch das Standesrecht der Rechtsanwälte (Berufsrecht) verletzt. Eine Zusammenfassung der Entscheidung durch die Anwaltskammer Stuttgart findet man hier.
Vom Ergebnis lässt sich festhalten, dass man als Anwalt durchaus dem Mandanten einen Cafe anbieten kann, als Cafebetreiber dem Besucher aber keinen Anwalt anbieten sollte.
Ob wir in 10 Jahren diese Entscheidung immer noch lustig finden, wird man abwarten müssen. Vielleicht greift ja dann jemand die Idee – die ja ausbaufähig ist – wieder auf und man kann dann den Anwalt im Supermarkt zusammen mit einem Pfund Rinderhack gleich mitbuchen.
Update 2021:
So jetzt sind es 10 Jahre später. Es ist schön meine alten Beiträge zu lesen. Auch heute gibt es keine Caffe nebst Anwalt inklusive, allerdings setzen die legal-tech-Anbieter der Anwaltschaft zu. Wahrscheinlich wird sich der Wettbewerb um lukrative Mandate im Internet noch verschärfen. Dies lässt sich nicht verhindern. In Zeiten von Corona sollte man auch darüber nachdenken, ob nicht die Gesundheit wichtiger ist.
Kostenlose Rechtsberatung durch Rechtsanwälte erlaubt?
Kostenlose Rechtsberatung durch Rechtsanwälte erlaubt?
Wenn man in den USA Fernsehen schaut, dann fällt auf, dass in jedem 3. Werbespot amerikanische Rechtsanwälte damit werben, dass sie Ihre Rechte mit allen erdenklichen Mitteln wahrnehmen werden und die (erste) Rechtsberatung kostenlos sei. Weiter kommt dann auch meist noch der Satz „Wenn Sie nichts bekommen, bekommen wir auch nichts!“ (also reine Erfolgshonorare), aber dies ist eine andere Geschichte, zu der später noch gepostet wird.
Nun fragt sich der deutsche Mandant, weshalb geht dies in Deutschland nicht oder gehts doch?
Um das Ergebnis vorweg zu nehmen:
Die Rechtsberatung durch Rechtsanwälte in Deutschland ist grundsätzlich kostenpflichtig. Selbst die Werbung eines Rechtsanwalts die Rechtsberatung kostenlos durchzuführen, wäre bereits – auch ohne spätere Rechtsberatung – ein Verstoß gegen die anwaltlischen Berufspflichten. Selbst die Beratung zu besonders geringen Gebühren -ohne Differenzierung nach dem Gegenstandswert und die Schwierigkeit der Sache, z.B. „Jede Beratung € 20,00!“ wäre eine Problem.
Warum ist dies so?
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die anwaltliche Rechtsberatung kein Billigprodukt ist. Dies hängt damit zusammen, dass der Rechtsanwalt für eine falsche Auskunft auch voll haftet. Dies kann bei hohen Streitwerten existienzgefährend sein. Die Vergütung für die Beratung ist zumindest ein geringer Ausgleich für die Haftung.
Gibt es Ausnahmen?
An einige Amtsgerichten sind Beratungshilfestellen eingerichtet worden. Dort beraten Rechtsanwälte sozial schwache Mandanten kostenlos.
Weiter gibt es die Möglichkeit bei den Amtsgerichten einen sog. Beratungshilfeschein zu beantragen. Mit diesem Beratungshilfeschein kann man dann zum Rechtsanwalt seiner Wahl gehen und zahlt dort maximal € 10,00.
Ein Anwalt kann – nach der Durchführung des Auftrages – unter bestimmten Umständen auf sein Honorar verzichten. Dies ist aber ein Ausnahmetatbestand.
Rechtsanwälte, die sich nicht daran halten?
In unserer Kanzlei in Berlin melden sich häufig in arbeitsrechtlichen Fällen Mandanten, die telefonisch eine kostenlose Rechtsauskunft haben wollen. Dabei wird häufig darauf verwiesen, „dies sei ja in Berlin üblich.“. Diese Angabe ist natürlich falsch. Kein seriöser Rechtsanwalt -auch nicht in Berlin – wird einer unbekannten Person am Telefon eine Rechtsauskunft geben, gerade wenn es „um etwas geht„. In vielen Fällen tut man den Mandanten keinen Gefallen damit, da sich häufig erst im persönlichen Gespräch nach Durchsicht der Unterlagen herausstellt, dass der Sachverhalt schon vom Mandanten nicht richtig erfasst wurde.
gesetzliche Grundlagen:
§ 49 b der Berufsordnung der Rechtsanwälte lautet:
„Es ist unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt.“