Probearbeitsverhältnis
Was ist ein Einfühlungsverhältnis?
Was ist ein Einfühlungsverhältnis?
Den Begriff „Probearbeitszeitverhältnis“ haben viele Arbeitnehmer schon einmal gehört, aber was ist ein sog. „Einfühlungsverhältnis“?
Probearbeitszeitverhältnis
Bei einem Probearbeitszeitverhältnis handelt es sich um ein echtes Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer wird hier – obwohl eine Probezeit vereinbart ist – bereits, wie ein Arbeitnehmer, beschäftigt mit den entsprechenden Rechten und Pflichten. Er hat einen Lohnzahlungsanspruch gegen demArbeitgeber.
Einfühlungsverhältnis
Anders ist aber die Situation beim sog. Einfühlungsverhältnis. Beim Einfühlungsverhältnis liegt noch kein „richtiges“ Arbeitsverhältnis vor. Der „Arbeitnehmer“ wird langsam an das Arbeitsverhältnis herangeführt. Es besteht noch kein Lohnzahlungsanspruch. Der „Arbeitnehmer“ soll hier faktisch angelernt werden. Vergleichbar ist das sog. Einfühlungsverhältnis mit einem unbezahlten Praktikum.
– Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – Anwalt Berlin –
Achtung: Der Arbeitnehmer kann aber schon dann – auch wenn dies nicht so vereinbart wurde – einen Anspruch auf den vollen Arbeitslohn haben, wenn er gar nicht angelernt wird, sondern die Pflichten eines Arbeitnehmers hat und faktisch die Arbeit eines Arbeitnehmers verrichtet. Ich verweise dazu auf meinen Beitrag „Praktikanten können einen Anspruch auf Arbeitsvergütung haben.“.
Die Rechtsprechung hält die Einfühlungsverhältnisse als unbezahlte Kennenlernphase für zulässig.
Anwalt Arbeitsrecht Berlin- A. Martin