polnisches Arbeitsrecht
Kündigungsfristen in Polen – beim Arbeitsvertrag
Kündigungsfristen in Polen – beim Arbeitsvertrag
Auch in Polen gibt es Arbeitnehmerschutz. Der Arbeitgeber kann nicht einfach das Arbeitsverhältnis zu jedem möglichen, im passenden Termin einseitig beenden. Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind Mindestkündigungsfristen, die nicht unterschritten werden dürfen. Eine Verlängerung der Kündigungsfristen ist im beiderseitigen Einvernehmen grundsätzlich aber möglich. Eine Verkürzung nicht,auch nicht wenn beide Seiten damit einverstanden sind. Darüber hinaus gelten noch viele Besonderheiten im polnischem Arbeitsrecht, u.a., dass z.B. eine Kündigung während des Urlaubs des Arbeitnehmers unzulässig ist.
Probezeitvertrag
Beim Probezeitvertrag gelten in Polen folgende Kündigungsfristen:
- bei einer Probezeit bis 2 Wochen – 3 Arbeitstage
- bei einer Probezeit über 2 Wochen – 1 Woche
- bei einer Probezeit von 3 Monaten – 2 Wochen
befristeter Arbeitsvertrag und Arbeitsalltag für die Zeit der Ausführung einer bestimmten Arbeit
Beim befristeten Arbeitsvertrag und beim Arbeitsvertrag für die Zeit der Ausführung einer bestimmten Arbeit beträgt die Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung in Polen 2 Wochen.
Vertretungsarbeitsvertrag
Beim Vertretungsvertrag in Polen beträgt die ordentliche Kündigungsfrist 3 Arbeitstage.
unbefristete Arbeitsvertrag
Beim unbefristeten Arbeitsvertrag in Polen gelten folgende ordentliche Kündigungsfristen:
- bei einer Beschäftigung kürzer als 6 Monate – 2 Wochen
- eine Beschäftigung seit mindestens 6 Monaten – 1 Monat
- bei einer Beschäftigung seit mindestens 3 Jahren – 3 Monate
Anmerkung: Bei der Dauer der Berechnung der Beschäftigungszeiten gelten auch die Beschäftigungszeiten beim vorherigen Arbeitgeber, wenn der aktuelle Arbeitgeber sein Rechtsnachfolger ist.
Rechtsanwalt in Polen – Anwalt A. Martin