Oktober 2022
Mindestlohn von € 12,00 brutto pro Stunde kommt ab 1.10.2022!

Mindestlohn von € 12,00 ab Oktober 2022
Das Bundeskabinett hat am 23.2.2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen.
Mindestlohnerhöhung
Danach steigt der Mindestlohn zum 1.10.2022 auf € 12,00 brutto je Zeitstunde. Auch wenn es sich nur um den Gesetzentwurf handelt, ist recht sicher, dass das Gesetz kurzfristig in Kraft treten wird.
Entgeltgrenze für Minijobs auf € 520,00 pro Monat erhöht
Darüber hinaus wird zudem die Entgeltgrenze für Minijobs auf € 520,00 pro Monat erhöht und dynamisch ausgestaltet, so dass künftig eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum gesetzlichen Mindestlohn möglich sein wird.
einmalige Erhöhung des Mindestlohnes
Bei der Erhöhung des Mindestlohnes auf € 12,00 brutto handelt es sich um eine einmalige Erhöhung durch den Gesetzgeber. In der Zukunft sollen Anpassungen des Mindestlohns dann wieder die Mindestlohnkommission beschließen – und zwar erstmals bis zum 30.6.2023 mit Wirkung zum 1.1.2024.
Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung
Als Folgeänderung beinhaltet der Gesetzentwurf nun auch eine Anpassung der Schwellenwerte der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung, die Ausnahmen von den Dokumentationspflichten der §§ 16, 17 MiLoG vorsieht.
Regelung über Arbeitszeiterfassung fehlt noch
Keine konkrete Regelung enthält der Gesetzentwurf in Bezug auf die Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgeber. Hier wird noch geprüft, wie die Durchsetzung des Mindestlohns weiter verbessert werden kann. Das Problem ist, dass der Gesetzgeber kleine und mittelständische Unternehmen durch die Anschaffung von Zeiterfassungssystemen nicht übermäßig belasten möchte.
2022 (Gehalt bei 40 h-Woche = € 12,00 brutto pro Stunde
Ich hatte schon über das Gehalt bei einem Mindestlohn bei einer 40 h- Woche geschrieben.
Hier nochmals die Auflistung:
40 h-Woche
Monat mit 20 Arbeitstagen 20 Tage x 8 h x € 12,00 = € 1.920,00 Monat mit 21 Arbeitstagen 21 Tage x 8 h x € 12,00 = € 2.016,00 Monat mit 22 Arbeitstagen 22 Tage x 8 h x € 12,00 = € 2.112,00 Monat mit 23 Arbeitstagen 23 Tage x 8 h x € 12,00 = € 2.208,00
Anzahl der Arbeitstage pro Monat | Berechnung Mindestgehalt |
---|---|
Monat mit 20 Arbeitstagen | 20 Tage x 8 h x € 12,00 = € 1.920,00 |
Monat mit 21 Arbeitstagen | 21 Tage x 8 h x € 12,00 = € 2.016,00 |
Monat mit 22 Arbeitstagen | 22 Tage x 8 h x € 12,00 = € 2.112,00 |
Monat mit 23 Arbeitstagen | 23 Tage x 8 h x € 12,00 = € 2.208,00 |
Der Monat August 2022 hat 23 Arbeitstage.
Update Juni 2022
Der Bundestag hat den entsprechenden Gesetzentwurf am 3. Juni 2022 verabschiedet, so dass der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde am 1. Oktober 2022 in Kraft treten kann. Laut der Bundesregierung sollen mehr als 6 Millionen Arbeitnehmer von der Mindestlohnerhöhung profitieren.
Rechtsanwalt Andreas Martin