Muster Arbeitsrecht
Muster: Abmahnung wegen Unpünktlichkeit
Muster: Abmahnung wegen Unpünktlichkeit
Verspätet sich der Arbeitnehmer, kann der Arbeitgeber im Normalfall nicht sofort verhaltensbedingt kündigen. Er muss zunächst den Arbeitnehmer abmahnen. Wie sieht eine solche Abmahnung aus?
– von Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin –
Abmahnung: Besonderheiten bei Unpünktlichkeit
Die Abmahnung muss das konkrete Fehlverhalten genau beschreiben. Wichtig ist von daher, dass genau die Uhrzeit, die einzuhalten wäre und die Uhrzeit des tatsächlichen Erscheinens des Arbeitnehmers angegeben werden muss. Es macht weiter kaum Sinn eine Abmahnung auszusprechen wegen unerheblicher Verspätung (z.B. 1 bis 5 Minuten), es sei denn, dass dies häufiger auftritt. Der Grund dafür ist der, dass die Rechtsprechung schon ohnehin recht hohe Anforderungen an eine verhaltensbedingte Kündigung stellt.
Auch sollten nicht zu viele Abmahnungen ausgesprochen werden, ohne dann zu kündigen, da durch das häufige – konsequenzlose – Abmahnen die „Abmahnung abgeschwächt“ wird. So hat das LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 23.04.2009 – 10 Sa 52/09 entschieden, dass bei häufigen (gleichen) Abmahnungen, denen keine Kündigung folgt über Jahre hinweg eine Kündigung unverhältnismäßig ist, da der Arbeitnehmer nicht mit Konsequenzen rechnen muss. Der Arbeitnehmer im Fall des LAG Rheinland-Pfalz wurde 5 mal abgemahnt,bevor die Kündigung letztendlich ausgesprochen wurde.
Beispiel für die Abmahnung bei Verspätung:
Sehr geehrter Herr Schlau,
Sie sind am 17.11.2009 erst um 9:30 Uhr zur Arbeit erschienen, obwohl ihr vertraglich vereinbarter Arbeitsbeginn an diesem Tag um 8:00 Uhr war.
Im Interesse eines ungestörten Arbeitsablaufs und des Betriebsfriedens und mit Rücksicht auf die Mitarbeiter, die pünktlich ihre Arbeit antreten, kann ich ein solches Fehlverhalten nicht hinnehmen.
Ich fordere Sie von daher dazu auf, zukünftig Ihre Arbeit pünktlich aufzunehmen und sich vertragsgemäß zu verhalten.
Im Fall einer weiteren derartigen oder ähnlichen Pflichtverletzung sehe ich mich gezwungen, Ihr Arbeitsverhältnis verhaltensbedingt zu kündigen.
Ich fordere Sie dazu auf, sich zukünftig vertragsgemäß zu verhalten.
Diese Abmahnung wird zu Ihrer Personalakte genommen.
Mit freundlichen Grüßen
Arbeitgeber Mau
Siehe auch zum Thema Abmahnung:
Muster: Arbeitnehmerkündigung wegen Lohnverzug des Arbeitgebers
Eigenkündigung des Arbeitnehmer wegen fehlender Gehaltszahlung
Die Kündigung des Arbeitnehmers wegen Verzug des Arbeitgebers mit der Lohnzahlung kommt in der Praxis häufig vor. Häufig wird vergessen, dass der Arbeitnehmer bei dieser Art der Kündigung in vielen Fällen sogar einen Anspruch auf Schadenersatz und ggfs. sogar auf Zahlung einer Abfindung haben kann. Ich verweise hierzu auf den Beitrag „Eigenkündigung des Arbeitnehmers„. Ein Muster einer solchen Eigenkündigung des Arbeitnehmers wegen des Lohnverzuges des Arbeitgebers – ohne Gewähr – soll hier kurz dargestellt werden.
Muster für Eigenkündigung des Arbeitnehmers bei Verzug mit der Zahlung des Arbeitslohnes des Arbeitgebers
Muster
An Arbeitgeber (genaue Bezeichnung des Arbeitgebers
Adresse des Arbeitgebers)
Kündigung
Sehr geehrter Herr …………………………………………(Name des Arbeitgebers),
hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis mit Ihnen fristlos aus außerordentlichem Grund, hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt aufgrund erheblicher Lohnrückstände. Trotz mehrfacher Anmahnung meiner ausstehenden Löhne ist bis heute – ohne ersichtlichen Grund – keine Zahlung von Ihnen vorgenommen worden.
Die Geltendmachung von weitergehenden Ansprüchen (u.a. Schadenersatz/Lohn bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist/ Abfindung) behalte ich mir ausdrücklich vor.
Ort, Datum
Unterschrift des Arbeitnehmers.
…………
Weitere Informationen – was bei der Arbeitnehmerkündigung noch zu beachten ist, finden Sie im Blog unter „Selbst kündigen, aber wie?„.
Rechtsanwalt A. Martin – Berlin – Fachanwalt für Arbeitsrecht
Muster: Arbeitnehmerkündigung
Muster: Arbeitnehmerkündigung
Wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst kündigen möchte, dann stellt sich häufig die Frage, wie dies gehen soll. Es besteht vor allem Unsicherheit in Bezug auf die Kündigungsfristen, die Formulierung der Kündigungserklärung und den Rechtsfolgen (Sperre vom Arbeitsamt?).
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – Anwalt A. Martin:
Eine Arbeitnehmerkündigung könnte so aussehen (ohne Gewähr):
Bezeichnung + Adresse des Arbeitgebers
Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom ….. (Datum des Arbeitsvertrages)
Sehr geehrte/r Frau/Herr …………………………………………(Name des Arbeitgebers),
hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis vom ….. unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum ……………….. (Kündigungstermin), hilfsweise zum nächstmöglich zulässigen Zeitpunkt.
(Ggfs. Kündigungsgrund angeben)
Ort, Datum
Unterschrift des Arbeitnehmers.
…………
Weitere Informationen – was bei der Arbeitnehmerkündigung noch zu beachten ist, finden Sie im Blog unter „Selbst kündigen, aber wie?„.
Anwalt A. Martin – Berlin
Muster: betriebsbedingte Kündigung für Arbeitgeber mit Abfindungsangebot
Muster: betriebsbedingte Kündigung für Arbeitgeber mit Abfindungsangebot
Als Arbeitgeber fragt man sich, ob die betriebsbedingte Kündigung, die man aussprechen will, auch so richtig formuliert ist. Hier können Fehler den Kündigungsschutzprozess kosten oder zu einen solchen Prozess führen, den dann der Arbeitgeber häufig verliert.
Abfindungsangebot nach § 1 a KSchG
§ 1 a KSchG sieht die Möglichkeit Zusicherung der Abfindungszahlung an den Arbeitnehmer für den Fall vor, dass dieser keine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreicht. Der Arbeitnehmer, der betriebsbedingt gekündigt wurde, hat dann einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung.
Verhinderung der Erhebung der Kündigungsschutzklage durch den Arbeitnehmer
Der Arbeitgeber will ja eben nicht, dass es zur Kündigungsschutzklage kommt. Sollte es dennoch zum Kündigungsschutzprozess – z.B. in Berlin, Brandenburg oder MV – kommen, vertreten wir Arbeitgeber vor den Berliner und Brandenburger Arbeitsgerichten. Ohne Anwalt wird der Arbeitgeber häufig den Prozess vor dem Arbeitsgericht (Berlin) verlieren, da gerade nach dem Gütetermin (also vor dem Kammertermin) diverse zivilprozessuale Bedingungen in den Erwiderungsschriftsätzen zu beachten sind. Sehen Sie dazu auch: die Reihe Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Muster: betriebsbedingte Kündigung durch Arbeitgeber + Abfindungsangebot an den Arbeitnehmer nach KSchG
Folgendes Formulierungsbeispiel soll zur ersten Orientierung dienen (ohne Gewähr).
betriebsbedingte Kündigung nebst Abfindungsangebot
Sehr geehrter Herr Mustermann,
hiermit kündige ich – aus betrieblichen Gründen – das zwischen Ihnen und mir bestehende Arbeitsverhältnis, welches durch den Arbeitsvertrag vom …. begründet wurde. Die Kündigung erfolgt ordentlich unter Einhaltung der (gesetzlichen oder vertraglichen) Kündigungsfrist von .. Monaten. Der Beendigungstermin ist unser Berechnung nach der ……………. Hilfsweise kündigen wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die Kündigung erfolgt aufgrund dringender betrieblichen Erfordernissen nach § 1 Abs. 2 S. 1 Kündigungsschutzgesetz.
Sie können eine Abfindung beanspruchen, wenn Sie innerhalb der dreiwöchigen Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz keine Klage erheben. Die Abfindung beträgt gem. § 1a Abs. 2 S. 1 Kündigungsschutzgesetz 0,5 Monatsgehälter für jedes Jahr des Bestehens Ihres Arbeitsverhältnisses.
Der Betriebsrat wurde ordnungsgemäß angehört. Die Stellungnahme des Betriebsrats finden Sie in Kopie anbei.
Ich weise darauf hin, dass Sie zur rechtzeitigen Meldung bei der Agentur für Arbeit verpflichtet sind. Dies muss mindestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschehen. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitraums zu erfolgen. Versäumen Sie diese Frist, müssen Sie mit einer einwöchigen Sperrfrist bei dem Bezug von Arbeitslosengeld rechnen.
Musterstadt, den …………..
Unterschrift des Arbeitgebers
Anlage: Kopie der Stellungnahme des Betriebsrates
Gesetzestext:
§ 1a KSchG – Abfindungsanspruch bei einer betriebsbedingter Kündigung des Arbeitgebers
(1) Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.
(2) Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.
Anmerkung:
In Normalfall sollte man als Arbeitgeber – falls dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist – keinen Kündigungsgrund in der Kündigungserklärung angeben. Hier muss man dies aber, da ein solches Angebot nur bei einer betrieblichen Kündigung möglich ist.
Weitere Muster für Arbeitgeber: