Mindeststundenentgelte
Neuer Dachdecker-Mindestlohn für 2022 und 2023.
Mindestentgelt im Dachdeckerhandwerk 2022 und 2023
Auch bei den Dachdeckern gibt es schon sei Jahren sog. Mindestentgelte. Hier wird zwischen ungelernten Arbeitskräften und Gesellen unterschieden. Geregelt wird dies durch eine Rechtsverordnung, genauer durch die Dachdeckerarbeitsbedingungenverordnung. Früher war dies in der Mindestlohnverordnung für das Dachdeckerhandwerk normiert. Die Verordnung ist am 1.01.2022 in Kraft getreten.
Übersicht über die Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk:
Status | Beginn | Stundenlohn brutto |
---|---|---|
ungelernt | 1. Januar 2022 | 13 Euro |
ungelernt | 1. Januar 2023 | 13,30 Euro |
Geselle | 1. Januar 2022 | 14,50 Euro |
Geselle | 1. Januar 2023 | 14,80 Euro |
Mindestlohn für ungelernte Arbeitnehmer
Für ungelernte Arbeitnehmer im Dachdeckergewerbe beträgt der sogenannte Mindestlohn 1 ab dem 1. Januar 2022 insgesamt € 13,00 brutto pro Stunde und ab dem 1. Januar 2023 dann € 13,30 brutto pro Zeitstunde.
Mindestentgelt für gelernte Arbeitnehmer/Gesellen
Für gelernte Arbeitnehmer, also Gesellen, beträgt der sog. Mindestlohn 2 ab dem 1. Januar 2022 € 14,50 brutto pro Stunde und ab dem 1. Januar 2023 dann € 14,80 brutto.
Fälligkeit der Mindestvergütung
Die Mindestvergütung wird für die im Kalendermonat geleisteten Stunden spätestens zum 15. des Monats fällig, der auf den Monat folgt, für den er zu zahlen ist.
Anwendungsbereich für alle Arbeitnehmer, die in Deutschland ihre Arbeitsleistung erbringen
Der Dachdeckermindestlohn gilt verbindlich für alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft und auch dann, wenn diese durch Leihfirmen aus dem Ausland nach Deutschland entsandten wurden.
Außerkrafttreten der Verordnung
Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
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Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für das Arbeitsrecht – Berlin