Lohnerhöhung
Mindestlohn von € 12,00 brutto pro Stunde kommt ab 1.10.2022!

Mindestlohn von € 12,00 ab Oktober 2022
Das Bundeskabinett hat am 23.2.2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen.
Mindestlohnerhöhung
Danach steigt der Mindestlohn zum 1.10.2022 auf € 12,00 brutto je Zeitstunde. Auch wenn es sich nur um den Gesetzentwurf handelt, ist recht sicher, dass das Gesetz kurzfristig in Kraft treten wird.
Entgeltgrenze für Minijobs auf € 520,00 pro Monat erhöht
Darüber hinaus wird zudem die Entgeltgrenze für Minijobs auf € 520,00 pro Monat erhöht und dynamisch ausgestaltet, so dass künftig eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum gesetzlichen Mindestlohn möglich sein wird.
einmalige Erhöhung des Mindestlohnes
Bei der Erhöhung des Mindestlohnes auf € 12,00 brutto handelt es sich um eine einmalige Erhöhung durch den Gesetzgeber. In der Zukunft sollen Anpassungen des Mindestlohns dann wieder die Mindestlohnkommission beschließen – und zwar erstmals bis zum 30.6.2023 mit Wirkung zum 1.1.2024.
Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung
Als Folgeänderung beinhaltet der Gesetzentwurf nun auch eine Anpassung der Schwellenwerte der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung, die Ausnahmen von den Dokumentationspflichten der §§ 16, 17 MiLoG vorsieht.
Regelung über Arbeitszeiterfassung fehlt noch
Keine konkrete Regelung enthält der Gesetzentwurf in Bezug auf die Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgeber. Hier wird noch geprüft, wie die Durchsetzung des Mindestlohns weiter verbessert werden kann. Das Problem ist, dass der Gesetzgeber kleine und mittelständische Unternehmen durch die Anschaffung von Zeiterfassungssystemen nicht übermäßig belasten möchte.
2022 (Gehalt bei 40 h-Woche = € 12,00 brutto pro Stunde
Ich hatte schon über das Gehalt bei einem Mindestlohn bei einer 40 h- Woche geschrieben.
Hier nochmals die Auflistung:
40 h-Woche
Monat mit 20 Arbeitstagen 20 Tage x 8 h x € 12,00 = € 1.920,00 Monat mit 21 Arbeitstagen 21 Tage x 8 h x € 12,00 = € 2.016,00 Monat mit 22 Arbeitstagen 22 Tage x 8 h x € 12,00 = € 2.112,00 Monat mit 23 Arbeitstagen 23 Tage x 8 h x € 12,00 = € 2.208,00
Anzahl der Arbeitstage pro Monat | Berechnung Mindestgehalt |
---|---|
Monat mit 20 Arbeitstagen | 20 Tage x 8 h x € 12,00 = € 1.920,00 |
Monat mit 21 Arbeitstagen | 21 Tage x 8 h x € 12,00 = € 2.016,00 |
Monat mit 22 Arbeitstagen | 22 Tage x 8 h x € 12,00 = € 2.112,00 |
Monat mit 23 Arbeitstagen | 23 Tage x 8 h x € 12,00 = € 2.208,00 |
Der Monat August 2022 hat 23 Arbeitstage.
Rechtsanwalt Andreas Martin
Neue Mindestlöhne und Zusatzurlaub für Pflegefachkräfte und -hilfskräfte ab 2021.

Am 28. Januar 2020 hat sich di Pflegekommision auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt:
Bei der Lohnerhöhung durch die Kommission wird zwischen (qualifizierten) Pflegehilfskräften und Pflegefachkräften unterschieden.
Die Löhne steigen wie folgt:
Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte
ab | Ost | West |
01.04.2021 | € 12,20 brutto | € 12,50 brutto |
01.09.2021 | € 12,50 brutto | € 12,50 brutto |
01.04.2022 | € 13,20 brutto | € 13,20 brutto |
Auch die Löhne für Pflegefachkräfte steigen und zwar einheitlich. Hier wird es ab Juli 2021 keinen Unterschied mehr zwischen West und Ost geben.
Mindestlöhne für Pflegefachkräfte
ab | Ost | West |
01.07.2021 | € 15,00 brutto | € 15,00 brutto |
01.04.2022 | € 15,40 brutto | € 15,40 brutto |
Auch erhöht sich der Urlaubsanspruch der Beschäftigten in der Pflegebranche (derzeit 1,2 Millionen Arbeitnehmer) zusätzlich zum gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch gibt es (bezahlten) Zusatzurlaub. Die Kommission hat den Urlaub für die 5-Tage-Woche geregelt. Bei einer 6-Tage-Woche wäre dies entsprechend anzupassen (zur Umrechnung hier).
Zusatzurlaub in der Pflegebranche
Zusatzurlaub für | 5-Tage-Woche | 6-Tage-Woche |
2020 | 5 Tage | 6 Tage |
2021 | 6 Tage | 7,2 Tage |
2022 | 6 Tage | 7,2 Tage |
Die obigen Regelungen gelten in der Pflegebranche (Arbeitgeber = Pflegefirma / Arbeitnehmer = Pfleger). Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht gilt (zum Beispiel in Privathaushalten), gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, welcher (März 20202) aktuell € 9,35 brutto pro Stunde beträgt.
Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht (Berlin Marzahn-Hellersdorf)