Jahr 2021 und Jahr 2022
Neue Mindestlöhne und Zusatzurlaub für Pflegefachkräfte und -hilfskräfte ab 2021.

Am 28. Januar 2020 hat sich di Pflegekommision auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt:
Bei der Lohnerhöhung durch die Kommission wird zwischen (qualifizierten) Pflegehilfskräften und Pflegefachkräften unterschieden.
Die Löhne steigen wie folgt:
Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte
ab | Ost | West |
01.04.2021 | € 12,20 brutto | € 12,50 brutto |
01.09.2021 | € 12,50 brutto | € 12,50 brutto |
01.04.2022 | € 13,20 brutto | € 13,20 brutto |
Auch die Löhne für Pflegefachkräfte steigen und zwar einheitlich. Hier wird es ab Juli 2021 keinen Unterschied mehr zwischen West und Ost geben.
Mindestlöhne für Pflegefachkräfte
ab | Ost | West |
01.07.2021 | € 15,00 brutto | € 15,00 brutto |
01.04.2022 | € 15,40 brutto | € 15,40 brutto |
Auch erhöht sich der Urlaubsanspruch der Beschäftigten in der Pflegebranche (derzeit 1,2 Millionen Arbeitnehmer) zusätzlich zum gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch gibt es (bezahlten) Zusatzurlaub. Die Kommission hat den Urlaub für die 5-Tage-Woche geregelt. Bei einer 6-Tage-Woche wäre dies entsprechend anzupassen (zur Umrechnung hier).
Zusatzurlaub in der Pflegebranche
Zusatzurlaub für | 5-Tage-Woche | 6-Tage-Woche |
2020 | 5 Tage | 6 Tage |
2021 | 6 Tage | 7,2 Tage |
2022 | 6 Tage | 7,2 Tage |
Die obigen Regelungen gelten in der Pflegebranche (Arbeitgeber = Pflegefirma / Arbeitnehmer = Pfleger). Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht gilt (zum Beispiel in Privathaushalten), gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, welcher (März 20202) aktuell € 9,35 brutto pro Stunde beträgt.
Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht (Berlin Marzahn-Hellersdorf)