die betriebsbedingte Kündigung
die betriebsbedingte Kündigung – typische außerbetriebliche Ursachen für die Kündigung
die betriebsbedingte Kündigung – typische außerbetriebliche Ursachen für die Kündigung
Wer betriebsbedingt gekündigt wird, möchte natürlich wissen, ob die Kündigung zu Recht erfolgte. Zunächst muss der Arbeitgeber für die betriebsbedingte Kündigung auch betriebliche Ursachen darlegen, ansonsten hat dieser im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht schlechte Karten. Welche hierbei typischerweise in Betracht kommen, soll hierbei kurz dargestellt werden.
betriebsbedingte Kündigung – außerbetriebliche Gründe
Typische außerbetriebliche Ursachen für eine betriebsbedingte Kündigung können sein:
- Auftragsrückgang (sofern nicht nur vorübergehend)
- Auftragsverlust (z.B. bei Großaufträgen)
- Wegfall von Subventionen
Da es wichtig zu wissen, dass die außerbetrieblichen Ursachen nur einen Teil der Prüfung einer betriebsbedingten Kündigung ausmachen.
Zunächst muss der Arbeitgeber die unternehmerische Entscheidung, die zum Wegfall des Arbeitsplatzes des Arbeitnehmers geführt hat, darlegen und gegebenfalls nachweisen.
Weiter muss später darlegen, dass aufgrund dieser Entscheidung der konkrete Arbeitsplatz des Arbeitnehmers weggefallen ist. Weiter muss er darlegen, dass es keine anderen freien Arbeitsplätze im Unternehmen gibt, auf die der Kläger gegebenenfalls hätte versetzt werden können. Dabei ist auch zu beachten, dass es zumutbar ist den Arbeitnehmer gegebenenfalls einzuarbeiten und zwar zumindest für den Zeitraum der Dauer der Kündigungsfrist.
Darüber hinaus muss der Arbeitgeber darlegen und im Bestreitensfall nachweisen, dass er eine Sozialauswahl unter den vergleichbaren Arbeitnehmer durchgeführt hat.
Dies ist dieses alles nicht so einfach. Die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers ist hier recht hoch.
Rechtsanwalt Andreas Martin – Arbeitsrecht Berlin
Sozialauswahl bei der betriebsbedingten Kündigung
Sozialauswahl bei der betriebsbedingten Kündigung
Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen gekündigt hat, dann stellt sich für den Arbeitnehmer die Frage, ob er sich gegen die Kündigung mittels Kündigungsschutzklage wehren sollte. Die Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage – die der Arbeitnehmer nicht selbst, sondern über einen Rechtsanwalt einreichen sollte, hängen stark davon ab, ob der Arbeitgeber die sog. Sozialauswahl richtig durchgeführt hat. An der fehlenden oder an einer falschen Sozialauswahl scheitern die meisten betriebsbedingten Kündigungen.
Zeitpunkt der Sozialauswahl
Der Arbeitgeber muss bei der betriebsbedingten Kündigung soziale Belange der Arbeitnehmer berücksichtigen. Er darf nicht wahllos einen beliebigen Arbeitnehmer entlassen, sondern muss zuerst die sozial nicht so schutzbedürftigen Arbeitnehmer entlassen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Sozialauswahl ist dabei der Zeitpunkt des Zuganges der Kündigung.
Kriterien für die Sozialauswahl
Die Kriterien der Sozialauswahl sind
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- evtl. Unterhaltspflichten
- Lebensalter
- ggfs. Behinderungen
In welchen Schritten erfolgt die Sozialauswahl?
Die Sozialauswahl erfolgt in folgenden Schritten:
- Festlegung des auswahlrelevanten Personenkreises
- Berücksichtigung betrieblicher Bedürfnisse
- Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte
Rechtsanwalt Berlin – Arbeitsrecht