Beleidigungen Arbeitgeber Mobbing
Rauchverbot im Lkw – € 8.000,00 Schmerzensgeld wegen Mobbing?
Rauchverbot im Lkw – € 8.000,00 Schmerzensgeld wegen Mobbing?
– Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin–
Schmerzensgeld aufgrund von Mobbing wird immer häufiger durch die Arbeitsgerichte zugesprochen. Es sind auch schon höhere Beträge ausgeurteilt worden. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hatte ebenfalls über einen Mobbing-Fall zu entscheiden.
Entscheidung des LAG Nürnberg
Ein Lkw-Fahrer machte einen Anspruch auf Schermenzsgeld aufgrund von Mobbing geltend. Er war seinem Arbeitgeber u.a. Folgendes vor:
- Rauchverbot im Lkw (obwohl er starker Raucher war)
- Androhung von Konsequenzen, wenn der Lkw beschädigt werden würde
- ständige Kritik
- Aufforderung die Lenkzeiten und Pausen nicht einzuhalten
- der Arbeitnehmer „fahre wie ein Schwein“
Das Arbeitsgericht wies die Forderung des Arbeitnehmers auf € 8.000,00 Schmerzensgeld wegen Mobbing zurück. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg entschied als Berufungsinstanz, dass die Berufung ebenfalls abgewiesen wird.
Das LAG Nürnberg führte dazu aus:Z
Zutreffend hat das Arbeitsgericht festgestellt, dass der Sachvortrag des Klägers zur Begründung eines Schmerzensgeldanspruches nicht ausreicht.Verschiedene der vorgetragenen Bemerkungen und Handlungsweisen des Beklagteninhabers sind nicht einmal rechtswidrig, erst recht ist hierdurchkeine Beeinträchtigung der Person des Klägers erkennbar.