Anwalt Polen

… was der Schriftsatz ist noch nicht raus?!!!!

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Es ist ja schön, wenn der Mandant hohe Erwartungen an den Anwalt hat. Aber manchmal fragt man sich doch, welche Vorstellungen Mandanten vom zeitlichen Ablauf der Bearbeitung ihres Falles haben.

Was war passiert …?

Ein (polnischer) Mandant, der sich gut und gerne mehrere Monate Zeit lies und selbst seinen Fall „bearbeitete“ (kostet ja nichts und einen Anwalt braucht man ja nicht, denn der Onkel Stanislaw kennt doch jemanden, der leidlich gut Deutsch spricht), hatte die Vollmacht noch nicht übersandt. Auf Frage unsererseits – der erste Kontakt war von ein paar Tagen – wo denn die Vollmacht bliebe, kam sofort die erste „Beschwerde“. Wieso ist denn noch kein Schriftsatz raus? Wieso dauert dies bei Ihnen so lange?

Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich! Vielleicht hatte der Mandant gehofft, dass gleich mit der ersten E-Mail – ohne Vorschuss und Vollmacht  und Beauftragung – schon die Akte angelegt und das erste Schreiben verschickt ist. Und dies obwohl in Polen die Anwaltschaft nicht unbedingt den Ruf hat besonders schnell zu sein. Mir ist noch die Anekdote bekannt, wo ein polnischer Kollege bei der Auftragserteilung den verblüfften Mandanten mitteilte: ….

„Sie brauchen nicht nochmals vorbeikommen. Sie brauchen auch nicht anzurufen. Ich sage Ihnen dann später, wie der Prozess ausgegangen ist!“

Aber unsereins soll hier einen auf Speedy Gonzales machen ………!

RA Martin – Anwalt Polen

„Sie sind doch Polen! Klauen Sie doch der Gegenseite ein Auto!“

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Für gute Tipps sind Mandanten immer zu haben. Ja, sie erwarten diese erst recht vom Rechtsanwalt. Wenn nun aber der Kollege (Anwalt !!!) seinen Mandanten so etwas rät, dann ist dies – unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz – zumindest bedenklich, allemal aber erstaunlich.

Ein „Kollege aus dem Süden“ vertrat polnische Mandanten in einer Forderungsangelegenheit. Nachdem diese aber nicht erfolgreich verlaufen war, da die Gegenseite Insolvenz angemeldet hatte, riet er den Mandanten zum Abschied, dass sie doch „als Polen“ einfach mal bei der Gegenseite vorbei fahren und dort mal ein Auto „mitgehen lassen“ sollten, da wohl ansonsten nicht viel im Insolvenzverfahren zu holen sei.

Die polnischen Mandanten waren entsetzt über diesen Vorschlag – nicht, weil es zu schwierig sein dürfte dort ein Auto zu entwenden – sondern darüber, dass man ihnen überhaupt einen solchen Vorschlag unterbreiten würde.

Also Vorsicht mit „gut gemeinten Ratschlägen“!

Anwalt Martin – Rechtsanwalt Stettin/Polen

Polnische GmbH als Alternative für deutsche Geschäftsleute?

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Polnische GmbH als Alternative für deutsche Geschäftsleute?

Auch wenn die deutsche Wirtschaft wieder stark wächst, haben viele Geschäftsleute immer noch die  Wirtschaftskrise in Erinnerung. Steuern sparen und neue Märkte gewinnen, sind angesagt. Da stellt sich die Frage nach der Gründung einer Firma in Polen.

polnische GmbH- Spzoo

Die Gründung einer GmbH in Polen läuft ähnlich, wie in Deutschland ab. Die Dauer der GmbH-Gründung kann man zwischen 4 und 10 Wochen angeben.  Nach der Errichtung der GmbH in Polen beim polnischen Notar werden die Unterlagen vorbereitet und dann an das polnische Registergericht – KRS – übersandt. Gleichzeitig reicht man dort auch die Unterlagen für die Anmeldung beim Finanzamt und beim Statistikamt ein. Später bekommt man dann die Eintragungsnachricht vom KRS und dann die Nummer, zuletzt die Steuernummer vom polnischen Finanzamt.

Steuern in Polen

In Polen gibt es keine Gewerbesteuer. Die Körperschaftssteuer -geregelt im polnischen Körperschaftssteuergesetz – beträgt in Polen nur 19 %. Damit ist die polnische GmbH – auch nach der Senkung des Mindeststammkapitals im Januar 2009 auf PLN 5.000,00 (ungefähr 1.250,00 Euro) eine echte Alternative zur deutschen GmbH. Die Körperschaftssteuer wird in Polen auch mit der internationalen Bezeichnung CIT (company income tax)  abgekürzt. Grundsätzlich kann man sagen, dass die steuerliche Belastung der GmbH in Polen sehr günstig ist.

Markt in Polen

Unabhängig davon kann man auf den polnischen Markt auf langer Sicht nur Fuss fassen, wenn man dort auch vor Ort vertreten ist. Eine eigenständige GmbH (auch als Tochter einer deutschen GmbH) ist hier meist vorteilhafter als z.B. eine Niederlassung / Zweigstelle.

Anwalt – A. Martin – Berlin-Stettin

Rechtsanwalt Charlottenburg-Wilmersdorf

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Die Kanzlei (Zweigstelle) in Charlottenburg besteht nicht mehr. Rechtsanwalt Martin ist nun mit einer Zweigstelle in Berlin Marzahn tätig.

Rechtsanwalt Charlottenburg-Wilmersdorf

Die Anwaltskanzlei A. Martin (Zweigstelle) vertritt Mandanten in Berlin und Brandenburg überwiegend im Arbeitsrecht, aber auch im Familienrecht (Scheidung), Verkehrsrecht (Verkehrsunfall) und im Erbrecht (Erbauseinandersetzung). Die Kanzlei Martin in Berlin (Zweigstelle) befindet sich auf dem Kurfürstendamm 190 in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf.

Rechtsanwalt Kurfürstendamm

Die Anwaltskanzlei auf dem Kurfürstendamm erreichen Mandanten auch gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Parkplätze sind vor Ort vorhanden.

Auf folgenden Rechtsgebieten ist die Kanzlei Martin in Berlin tätig:

  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Verkehrsrecht
  • Strafrecht
  • Wirtschaftsrecht

Neben der Zweigstelle in Berlin ist Rechtsanwalt Martin auch als Anwalt in Polen (Stettin) tätig. Darüber hinaus besteht eine Kanzlei in MV (Löcknitz).

In Bezug auf die arbeitsrechtlichen Mandate der Kanzlei (Zweigstelle) in Berlin-Charlottenburg (Kurfürstendamm 190-192) werden vor allen Kündigungsschutzklagen und Klagen auf Arbeitslohn bearbeitet.

Rechtsanwalt A. Martin – Berlin

Geständnis auf Polnisch

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Geständnis auf Polnisch

Es kommt ab und zu vor, dass ich polnische Mandanten- da ich auch in Polen als Anwalt tätig bin –  als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger in strafrechtlichen Angelegenheiten in Deutschland vertrete. Bei der ersten Kontaktaufnahme ist typisch für polnische Mandanten, dass diese zunächst einmal ihre Unschuld beteuern. Anfangs war ich dann nach der erfolgten Akteneinsicht sehr überrascht, da man meinen könnte, dass es sich um einen anderen Fall handelt, der ja so gar nicht mit der Schilderung des Mandanten übereinstimmt. Es wird ab und zu auch schon mal vergessen, dass bereits vor der Polizei  eine Aussage gemacht wurde. Später teilt der Mandant dann  regelmäßig mit, dass er etwas unterschrieben habe,  aber dies nicht verstanden habe. Es ist auch schon vorgekommen, dass ein polnischer Mandant betonte, dass eine „kleine Sache“ in Deutschland habe, wohl eine „Ordnungswidrigkeit„. Nach der beantragten Akteneinsicht rief mich dann der  Oberstaatsanwalt an und fragte, ob ich alle zwei 32 Ordner in der Sache in die Kanzlei übersandt haben möchte. Leider kommen solche Sachen in Polen häufiger mal vor.

Geständnis auf Polnisch

Wenn die Beweislage erdrückend ist ohnehin mit einer Verurteilung zu rechnen ist, dann macht ein Geständnis häufig Sinn. Wenn man dann dem polnischen  Mandanten zum Geständnis rät, dann ist diese meist sofort einverstanden und man denkt alles ist geklärt. Aber Fehlanzeige! In der Hauptverhandlung dann ersetzt der Mandant seine erste abenteuerliche Geschichte durch eine noch weitaus abenteuerlichere. So wird z.B. behauptet, dass man gar nicht wusste, dass der Zigarettenschmuggel verboten sei. Auf die Frage, weshalb dann die Zigaretten versteckt waren, konnte manchmal die Antwort, dass man keinen anderen Platz für die Zigaretten hatte. Erst nach einiger Zeit fiel mir auf,dass die polnischen Mandanten wahrscheinlich unter Geständnis verstanden, dass man noch eine trickreichere Geschichte erfinden müsse. Die polnische Mentalität ist eben anders als die deutsche, und viel kreativer noch obendrein.

Heutzutage lasse ich mir dann natürlich vorher die Geschichte erzählen und weise dann den Mandanten daraufhin, dass es nicht darum geht einen „Comedy-Wettbewerb“ zu gewinnen, sondern in der Sache weiterzukommen. Beim zweiten Mal versteht der Mandant dann meist, worum es geht und die Geschichte vor Gericht fällt dann nicht ganz so abenteuerlich aus.

Anwalt A. Martin

Ich verlange von Ihnen …..

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Ich verlange von Ihnen …..

Während des Referendariats hatte mir noch meine Ausbilderin eingebläut, dass der schlimmste Feind des Anwalts der eigene Mandant ist und ich wollte es nicht glauben bis zu diesem Tag ….

Eines schönen Tages kam ein polnischer Mandant, der leidlich Deutsch sprach, in die Kanzlei in Stettin und wollte sich in einer Grundstücksangelegenheit (Kaufvertrag) beraten lassen. Den Kaufvertrag, der recht umfangreich war, hatte er dabei. Bevor er sich setzte, baute er sich vor mir auf und erklärt mit erhobenen Zeigefinger: „Ich verlangen von Ihnen ….. !“.

Jetzt mal ganz ehrlich, so fängt man doch kein Gespräch beim Anwalt an. Wenn Sie in den Supermarkt gehen und der hübschen Fleischverkäuferin hinterm Tresen zurufen, “ ich verlange von Ihnen ein halbes Pfund Mett“, na dann bekommt man doch links und rechts eine mit der Salami übergezogen! Und zu Recht!

Ja, was hat er denn verlangt, fragt man sich jetzt vielleicht?

„Ich verlange von Ihnen, dass Sie mir jede Klausel des Vertrages  unterzeichnen, so dass Sie die Haftung haben!“

Im gleichen Atemzug fing er eine Diskussion über die Höhe der Beratungsgebühren an. Viele Sachen finde man ja bereits im Internet und soll doch schnell mal über den Vertrag schauen und dann die Klauseln abzeichnen. Ich habe mich dann – ich hoffe aus nachvollziehbaren Gründen entschieden – ihn nicht zu beraten, worauf er mir sofort seine Visitenkarte zeigte, wonach er der Geschäftsführer einer bedeutenden Firma wäre. Auch habe er ja fast täglich mit Anwälten zu tun und könne nicht verstehen, weshalb ich jetzt solche Probleme mache, schließlich habe er ja auch eine weite Anreise gemacht. Als er merkte, dass all dies keine Wirkung zeigt, verließ er polternd die Kanzlei und zog verbal (auf Polnisch) über mich her und versäumte es auch nicht in jede offene Tür (Kollegen) der Kanzlei noch eine „Beschwerde über mein unmögliches Verhalten“  vorzutragen.

Mein Praktikant begleitete ihn zur Tür, da ich damals bei Weitem die polnischen Schimpfwörter noch nicht drauf hatte und von daher nicht alles verstanden hatte, fragte ich meinen Praktikanten, der mit hochrotem Kopf von der Tür zurückkam, was der Mandant, denn noch „Schönes“ über mich gesagt hätte. Der Praktikant verweigerte hartnäckig die Auskunft und meinte dann später noch, „das wollen Sie nicht wissen!“

Von daher kann ich leider seine „Dankesrede“ hier nicht wörtlich widergeben, aber dem Gesichtsausdruck meines Praktikanten nach zu urteilen, muss er selbst für polnische Verhältnisse ganz gut ausgeteilt haben.

Übrigens, die Visitenkarte des Mandanten habe ich immer noch. Vielleicht melde ich mich ja mal bei Gelegenheit.  „Ich hab da mal ne Frage, sie waren doch bei mir damals in der Kanzlei wegen Ihrer Grundstücksangelegenheit …. was hatten Sie beim Rausgehen nochmals über mich gesagt?“.

Anwalt Martin – Berlin

Vorsicht in Polen – Anwalt ist nicht gleich Anwalt!

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Vorsicht in Polen – Anwalt ist nicht gleich Anwalt!

In Polen gibt es „verschiedene “  Rechtsanwälte, was vielen deutschen Kollegen und Mandanten nicht bekannt ist. Darüber hinaus gibt es auch „Kanzleien“, die gar keine Anwaltskanzlei sind.

Rechtsanwälte in Polen

Dazu im Einzelnen:

Adwokat – der polnische Anwalt

Der Adwokat ist vergleichbar mit dem deutschen Rechtsanwalt. Die juristische Ausbildung in Polen ist ebenso, wie in Deutschland, recht umfangreich. Anders als in Deutschland gibt es in Polen nicht den Einheitsjuristen, sondern eine auf den jeweiligen Berufsstand zugeschnittene – recht lange – Anwaltsausbildung (Referendariat).

Das Referendariat für polnische Anwaltsanwärter dauert ungefähr 3 Jahre. Die Ausbildung ist fast über den gesamten Zeitraum beim Rechtsanwalt in Polen, so dass man sagen kann, dass der polnische Adwokat wohl meist besser auf den Anwaltsberuf vorbereitet ist als der junge deutsche Referendar, da sich mit Stationen bei Behörden etc. rumschlägt und nur eine 2-jährige praktische Ausbildung (Referendariat) erhält.

der Radca Prawna – der Rechtsberater oder der 2. Anwalt in Polen

Der Rechtsberater ist ebenfalls vom Ausbildungsstand vergleichbar mit dem deutschen Rechtsanwalt. Auch er muss eine eigenständige Ausbildung absolvieren (Referendariat), das ebenfalls recht lange dauert. Auch hier wird die meiste Zeit beim Rechtsberater absolviert und nicht bei Gericht oder bei Behörden. Die Unterscheidung zwischen Rechtsberater und Rechtsanwalt in Polen ist heute kaum noch nachvollziehbar.

Der Rechtsberater ist kein schlechterer „Anwalt“ als der polnische Adwokat. Er beschäftigt sich häufiger mit Wirtschaftsrecht und weniger mit Familien- und Strafrecht. Im Gegensatz zum Adwokat kann der Radca in Polen als Angestellter (Arbeitnehmer) für andere Anwälte oder vor allem auch für Firmen arbeiten. Die Unterscheidung basiert auf politische Entscheidungen im Sozialismus und ist heute nicht mehr angebracht. Immer mehr Anwälte und Rechtsberater schließen sich in Kanzleien zusammen. Es gibt zwar immer noch Unterschiede im Hinblick auf z.B. die Ausbildung, Werbung, Berufsrecht und in einigen anderen Bereichen. Grundsätzlich ist aber die Tendenz erkennbar, dass auf langer Sicht eine Zusammenführung der Berufstände erfolgen wird, da es heute keinen Grund mehr für eine „zweigleisige Ausbildung“ gibt. Oft arbeiten Rechtsberater in einer Firma als Angestellte und haben nebenbei eine Kanzlei. Mittlerweile gibt es schon eine gemeinsame Aufnahmeprüfung für das Referendariat der Rechtsberatung und der Rechtsanwälte in Polen.

die „Überläufer“ – Richter und Staatsanwälte in Polen

In Polen war es bis vor kurzem viel schwieriger Anwalt als Richter oder Staatsanwalt zu werden. Auch verdienen Anwälte in der Regel mehr als Richter und Staatsanwälte in Polen. Aufgrund zunehmender Anwaltsdichte in Polen wird sich dies aber in Zukunft angleichen. Trotzdem gibt es viele Richter und Staatsanwälte in Polen, die neidvoll auf die Rechtsanwälte – vor allen in der Vergangenheit – geschaut haben. Mir berichtete eine polnische Anwaltsreferendarin, die gerade ihre Gerichtsstation absolvierte, dass die Richterin sich ständig beklagte „ja, ja die Anwälte, die verdienen viel zu viel Geld“. Dies ist kein Einzelfall. Das Verhältnis Anwalt zu Richter ist in Polen manchmal etwas angespannt. Seit einiger Zeit  können Richter und auch Staatsanwälte in Polen die Zulassung als Anwalt beantragen, ohne spezielle Prüfungen abzulegen. Dies ist erstaunlich, da in Polen jede juristische Berufsgruppe ihre eigenes Referendariat absolviert. Von daher kommt es häufig vor, dass sogar „Richterreferendare“ oder Referendare der polnischen Staatsanwaltschaft sich nach der bestandenen Zulassungsprüfung als Anwälte zulassen lassen. Diese Juristen haben in den meisten Fällen keine richtige Ausbildung als Anwalt und verfügen – mit Sicherheit am Anfang – nicht über den gleichen Kenntnisstand, wie der „normale“ polnische Rechtsanwalt.

die Wirtschaftskanzleien – Vorsicht ist geboten!

In Polen gibt es kein Rechtsberatungsgesetz. Dies führt dazu, dass faktisch viele Personen ohne entsprechende Ausbildung eine Rechtsberatung anbieten. Viele Firmen bieten in Polen GmbH-Gründungen oder Inkasso in Polen an. Die Qualität muss nicht katastrophal sein, aber der deutsche Auftraggeber hat faktisch keine Kontrolle und kann den Ausbildungsstand und die Erfahrungen seines Gegenüber nicht einschätzen.

Schlimmer ist aber noch, wenn sich diese Rechtsberatungsfirmen „Wirtschaftskanzleien“ oder manchmal „Rechtskanzleien“ nennen. Der deutsche Mandant denkt, dass er es mit hoch spezialisierten polnischen Rechtsanwälten zu tun hat. In Wirklichkeit steckt meistens hinter der Firma aber noch nicht einmal ein Jurist.

Dies sollte man wissen.

Anwalt Martin – Kanzlei Stettin -Berlin

Inkasso in Polen – häufige Fehler – Teil II – der Unfall in Polen

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Inkasso in Polen – häufige Fehler – Teil II – der Unfall in Polen

Über das Inkasso in Polen – die Klage in Deutschland – hatte ich ja bereits vor einer Woche berichtet. Häufige Fehler waren hier

  • falsche oder unvollständige Parteibezeichnungen
  • falsche Angabe der Rechtsform des polnischen Schuldners
  • Fehler im polnischen Recht, sofern dieses zur Anwendung kommt (z.B. beim Unfall in Polen)

polnisches Verkehrsrecht – der Unfall in Polen

Hinzugefügt werden soll noch, dass gerade bei Verkehrsunfällen in Polen häufig die Klage – hier in Deutschland – von deutschen Rechtsanwälten erhoben wird, die weder Polnisch können (wichtig für die Akteneinsicht in Polen), noch das polnische Verkehrsunfallrecht beherrschen. Häufig kommen die Anwälte dann meist bei den folgenden Fragen nicht weiter:

  • Erstattungsfähigkeit der Wertminderung in Polen
  • Erstattungsfähigkeit des Nutzungsausfalls in Polen (gewerblich und privat genutztes Kfz)
  • Unkostenpauschale in Polen?
  • 130 5- Reparaturgrenze in Polen
  • Quotenvorrecht in Polen
  • Erstattungsfähigkeit von außergerichtlichen Anwaltskosten nach polnischem Recht
  • Verzugszinsen in Polen (Höhe,Grundlage und Verzugszeitpunkt)
  • wie beantragt man Akteneinsicht in Polen (?)

die polnischen Kfz-Haftpflichtversicherer

Dazu kommt noch, dass das Regulierungsverhalten der polnischen Kfz-Haftpflichtversicherer problematisch ist. Die polnischen Versicherer brauchen in der Regel viel länger als deutsche Versicherungen. Zudem werden Unterlagen und Erklärungen gefordert, die in Deutschland eben nicht üblicherweise nicht gefordert werden. Die Regulierung über die Regulierungsbeauftragten geht meist nicht unbedingt schneller.

die Regulierungsbeauftragten

Erfahrungsgemäß können die Regulierungsbeauftragten auch kaum Auskunft erteilen, weshalb nun eine Kürzung der im Gutachten veranschlagten Kosten vorgenommen wurde. Es folgt dann meist pauschal der Hinweis auf das polnische Recht ohne das man dies genau begründen kann.

Wer nun glaubt, das kriegt man ja schon so ungefähr hin, der vergisst, dass es ganz erhebliche Unterschiede zwischen dem deutschen und dem polnischen Verkehrsunfallrecht gibt. Vor allen Erklärungen über die Schuldfrage durch Zahlung einer Geldbuße vor Ort haben in Polen eine viel weitergehende Bedeutung. Wer vor Ort in Polen eine Geldbuße zahlt (hier übt die Polizei erheblichen Druck aus und droht mit der Inhaftierung für 24 h) und dagegen nicht innerhalb von 7 Tagen klagt, der hat schon alleine deshalb denkbar schlechte Chancen noch Schadenersatz zu erhalten. Auch das deutsche Gericht muss diese Grundsätze beachten.

Klage in Deutschland

Bei der Klage in Deutschland ist zu beachten, dass nicht der Regulierungsbeauftragte verklagt wird, sondern die polnische Versicherung. In der Regel muss die Klageschrift – entweder selbst oder über das Gericht – ins Polnische übersetzt werden ,was erhebliche zusätzliche Kosten verursacht und zu Verzögerungen führt.

Tipp: Einige polnische Versicherungen, wie z.B. die PZU kommunizieren auch auf Deutsch. Hier verweist man bei der Klageerhebung auf die außergerichtliche Korrespondenz, so dass eine Übersetzung dann überflüssig ist.

Wenn das deutsche Gericht – es gibt kaum Literatur in Deutschland zum polnischen Verkehrsrecht – in bestimmten Fragen nicht weiterkommt, dann wird es einen Gutachter bestellen, der zu bestimmten Fragen des polnischen Rechts eine Begutachtung vornimmt. Dies kostet und verzögert das Verfahren. Die Begutachtung ist aber nicht der Normalfall, da auch hier viele Verfahren sich über einen Vergleich lösen lassen.

Rechtsanwalt A. Martin – Kanzlei Stettin (Polen)

Inkasso in Polen – häufige Fehler – Teil I – Klage in Deutschland

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Inkasso in Polen – häufige Fehler

Wer in Polen eine Forderung eintreiben will (Forderungseinzug in Polen), versucht häufig zunächst in Deutschland einen Titel zu erlangen und dann in Polen die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Für die meisten Rechtsbeziehungen ist hier – sofern der Schuldner seinen Sitz im Ausland (Polen) hat – die EuGVVO (Rechtsverordnung 44/2001) einschlägig. Anhand dieser ist der Gerichtsstand zu bestimmen.

Klage in Deutschland

Ergibt sich anhand der EuGVVO ein deutscher Gerichtsstand, weil z.B. der Erfüllungsort, der Ort der unerlaubten Handlung in Deutschland ist oder eine Gerichtsstandvereinbarung zwischen Kaufleuten vorliegt, dann kann auch in Deutschland geklagt werden, was aber nicht heißt, dass auch deutsches Recht Anwendung findet.

In der Praxis kommen diese Fälle auch häufig bei Verkehrsunfällen in Polen vor, da hier nach dem EuGH auch am Sitz des deutschen Versicherungsnehmers geklagt werden kann (hier gilt aber polnisches Recht, es sei denn beide Unfallbeteiligte sind Deutsche).

Häufige Fehler bei Klagen in Deutschland

Unabhängig von den Problemen des internationalen Rechts wird in deutsch-polnischen Fällen häufig nicht beachtet, vielfach polnisches Recht zur Anwendung kommt, selbst wenn man in Deutschland klagen kann, so z.B. bei Verkehrsunfällen in Polen.

Beispiel:

Einer der häufigsten Fehler bei der Anwendung des polnischen Rechts bei Unfällen in Polen ist der, dass nicht beachtet wird, dass nach polnischem Recht bei Zahlung einer Geldbuße vor Ort in Polen durch den deutschen Unfallgegner (ohne gegen diesen Bußgeldbescheid dann später zu klagen – Klagefrist 7 Tage) die Klage fast keine Erfolgsaussichten hat, da mit der Zahlung einer Anerkenntnis in Bezug auf die im Bußgeldbescheid festgestellten Tatsachen verbunden ist (anders als in Deutschland).

Namen und Rechtsformen in der Klage in Deutschland

Weiter werden häufig Namen und die Rechtsformen von Firmen falsch dargestellt.

Beispiel

Nennt sich die polnische Gegenseite „Firma Handlowa Mariusz Kosack“, so ist dies keine juristische Person, sondern eine schlichte Einzelfirma, so dass der Inhaber zu verklagen ist. Falsche Parteibezeichnungen führen dazu, dass in Polen die Zwangsvollstreckung nicht betrieben werden kann. Der Titel muss in Deutschland geändert werden, wenn dies überhaupt noch möglich ist.

Häufig sind auch Fehler in den Namen selbst. Zum einen werden polnische Namen manchmal selbst falsch geschrieben, häufig wird auch nicht beachtet, dass Namen in Polen dekliniert werden. Zum einen enden die Namen von Frauen in Polen häufig auf den Buchstaben a, z.B. die Frau von Herrn Andrejewski, heißt in Polen Andrejewska. In Deutschland aber (z.B. im deutschen Personalausweis) tritt sie aber unter den Namen Andrejweski auf.

Es kann sein, dass eine Firmenbezeichnung in Polen (im Satz) ungefähr so lautet. ………Kancelaria Prawna Andreasa Martina………. Dies heißt hier nichts weiter als Anwaltskanzlei Andreas Martin, aber eben in deklinierter Form. Die Polen erkennen dies sofort (vor allem am Satzbau). Als Deutscher tut man sich damit schwer.

Erschwert wird das Problem auch dadurch, dass meist auch über das Internet keine ausreichenden Informationen über die polnische Firma zu finden sind, da die Impressumpflichten in Polen nicht so streng, wie in Deutschland sind. Vor allem die Abmahnungen wegen Verstöße gegen die Impressumpflichten gibt es in Polen nicht.

Lösung – Parteibezeichnungen in Klagen

Genau, wie in Deutschland, gibt es in Polen auch ein Handelsregister (KRS) und ein Gewerberegister, aus denen kann man die entsprechenden Firmenbezeichnungen entnehmen.

Anwalt A. Martin – Rechtsanwalt Polen

EU-Mahnverfahren am Amtsgericht Wedding- lieber nicht!

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EU-Mahnverfahren am Amtsgericht Wedding

Auf den ersten Blick erscheint das EU-Mahnverfahren eine vernünftige Alternative zur Klage oder zum Mahnverfahren im Ausland zu sein. Wer allerdings dieses Mahnverfahren beim Amtsgericht Berlin Wedding (zentrales Amtsgericht für das EU-Mahverfahren) schon einmal ausprobiert hat, weiß das dies alles andere als schnell und einfach ist.

Für das EU-Mahnverfahren (oder auch EU-Zahlungsbefehlsverfahren genannt) gibt Vordrucke derzeit nur im Internet. Mangels fehlende Software hierfür müssen diese per Hand ausgefüllt werden. Es gibt im Internet auch eine Seite, auf der man direkt -online- die Felder ausfüllen kann, allerdings funktioniert der Ausdruck nicht richtig, so dass nur ein Teil der ausgefüllten Felder auf den Ausdruck zu sehen sind.

Sendet man den Antrag dann an das Mahngericht Wedding – elektronisch geht dies auch noch nicht – muss man meist mehrere Wochen bis Monate nur auf die Aufforderung zur Einzahlung der Gerichtskosten warten (Beispiel: Antragseinreichung Anfang September bis heute keine Reaktion)!!!!

Darüber hinaus eröffnet das EU-Mahnverfahren keinen neuen Gerichtsstand. Man kann also nicht beim Gerichtsstand im Ausland – z.B. in Polen – in Deutschland das EU-Mahnverfahren betreiben. Da stellt sich die Frage, wozu brauche ich das EU-Mahnverfahren, wenn ich ohnehin in Deutschland sowohl das „normale Mahnverfahren“ betreiben oder klagen könnte. Nur der Umstand, dass das Verfahren einstufig ist und vielleicht die Zustellung (theoretisch) schneller geht, ist für mich kein Argument um ein „unreifes Verfahren“ zu betreiben.

Nach diesen Erfahrungen muss man eigentlich zur Geltendmachung vor Ort raten. Dies ist sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers aber die traurige Realität.

Anwalt A. Martin – Rechtsanwalt Polen