Anwalt in Polen

LAG Rheinland-Pfalz: Wer als ausländischer Arbeitnehmer – ohne Deutschkenntnisse- deutschen Arbeitsvertrag unterschreibt – ist daran gebunden

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Immer mehr ausländische Arbeitnehmer arbeiten in Deutschland, vor allem aus Osteuropa. Viele dieser Arbeitnehmer sprechen nur unzureichend Deutsch und kennen das deutsche Arbeitsrecht nicht. In meiner Kanzlei in Stettin (Polen) beschweren sich immer wieder polnische Arbeitnehmer über das deutsche Arbeitsrecht (in Polen kann man z.B. nicht während einer Krankheit des Arbeitnehmers ordentlich kündigen) und auffällig ist auch, dass z.B. polnischen Arbeitnehmern deutsche Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen – aber auch die tariflichen Regelungen (z.B. BRTV-Bau) völlig unbekannt sind. Man unterschreibt einfach den Arbeitsvertrag und versteht diesen nicht; am wichtigsten ist zunächst, wie viel Geld der Arbeitgeber zahlen wird.

LAG Rheinland-Pfalz: ausländischer Arbeitnehmer und Unterschrift unter deutschen Arbeitsvertrag

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ( Urteil vom 2.2.2012, SA 569/11) hat nun entschieden, dass eine ausländischer Arbeitnehmer, der kein Deutsch kann und nach Vertragsverhandlungen in seiner Muttersprache, dann einen deutschen Arbeitsvertrag unterschreibt ohne diesen zu verstehen; auch an diesen Vertrag gebunden ist, insbesondere auch an arbeitsvertragliche Ausschlussklauseln.

Vergleich mit Arbeitnehmer, der den Arbeitsvertrag ohne diesen zu lesen, unterschreibt

Begründet wurde das Ergebnis damit, dass der Fall vergleichbar ist mit Arbeitnehmern, die ohne zu lesen den Arbeitsvertrag unterzeichnen. Dies ist nachvollziehbar. Wer weiß, dass er eine rechtserhebliche Erklärung abgibt; kann sich später nicht darauf berufen, dass er deren Inhalt nicht verstanden hat; er hätte sich informieren müssen, bevor er handelte.

A. Martin – Anwalt

polnische Kollegin schreibt: Sie sind mir zu unfreundlich – ich schreibe Ihnen nicht mehr!“

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polnische Kollegin schreibt: Sie sind mir zu unfreundlich – ich schreibe Ihnen nicht mehr!“

Ich selbst rege mich ab und zu auch über überhebliche oder unsachliche (deutsche) Kollegen auf. Gerade in Ballungszentren (z.B. Raum Berlin) wird mit harten Bandagen gekämpft. Eine gewisse Sachlichkeit sollte man aber trotzdem als Anwalt  immer wahren, nicht nur aus standesrechtlichen Gründen.

Erstaunlich ist aber, wie zart besaitet einige polnische Kollegen sind. In einer polnischen Umgangssache forderte ich die Gegenseite über deren Anwältin zur „Kooperation“ auf und drohte ansonsten mit der Klage. Die polnische Kollegin erwiderte und zu diesem Schreiben nahm ich dann Stellung. Ich schrieb u.a., dass es in der Sache mit Sicherheit keine lange außergerichtliche Korrespondenz geben wird und das ansonsten Klage eingereicht werden würde. Der polnischen Kollegin war schon dies zu viel und sie meinte, dass mein Schreiben unhöflich war und sie von daher mit mir keine weitere Korrespondenz mehr führen wird.

Nun gut, das kann ja jeder für sich entscheiden. Dumm bloß, dass „hinter dem Anwalt immer noch ein Mandant steht“, der ja in seiner Sache vertreten werden möchte. Wie nun die Kollegin dies ihrer Mandantin erklären wird, ist mir nicht ganz klar („Ich schreibe nur an Kollegen, die höflich sind.“).

Vielleicht trifft es der Begriff: „Schönwetteranwalt„.

Rechtsanwalt Martin – Stettin (Polen), Berlin, Löcknitz

Grüße aus Rewal (polnische Ostsee)!

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Grüße aus Rewal!

Zwei Tage war ich an der polnischen Ostsee im Urlaubsort Rewal (ungefähr 3 Stunden von Berlin aus mit dem Auto).

Der Ort liegt direkt an der Ostseeküste zwischen Misdroy und Kolberg. Der Strand ist sauber und zurzeit auch nicht überlaufen, was in den vergangenen Jahren anders war. Eine Besonderheit in Rewal besteht darin, dass sich der Strand nicht in Höhe der Promenade befindet, sondern unterhalb derselben. Dadurch hat man einen wunderschönen Blick, auch von vielen Restaurants und Bars, direkt auf den Strand.

In Rewal machen vor allem polnische und auch einige deutsche Familien Urlaub. Das Wetter ist derzeit optimal. Die Preise sind tief. So habe ich für zwei Übernachtungen in einer Pension insgesamt 30 Euro bezahlt!

Allerdings zeigt sich auch in Rewal wieder einmal das „polnische Organisationstalent“. So wird mitten in der Saison die Promenade gepflastert. Wahrscheinlich ist dies wohl auch ein Grund, weshalb es derzeit nicht so überfüllt ist, wie noch vor einigen Jahren.

Insgesamt eignet sich der Ort Rewal hervorragend für einen Kurzurlaub mit der Familie.

RA A. Martin – Anwalt Polen