Amt Einhaltung der Arbeitszeit
Zählen Pausen zur Arbeitszeit ?
Im Arbeitszeitgesetz ist geregelt, wann der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Ruhepausen hat.

Ruhepausen zwingend
Die Ruhepausen sind für den Arbeitnehmer wichtig und für den Arbeitgeber zwingend einzuhalten, denn sie dienen der Erholung und den Schutz des Arbeitnehmers.
Pausen sind bezahlte Arbeitszeit?
Oft hört man von Arbeitnehmern die Frage, ob nun die Pausen mit zu bezahlen sind oder ob diese keine Arbeitszeit sind, die ja bezahlt werden muss.
Pausen sind einzuhalten
Nicht selten besteht bei auch Arbeitnehmern die Motivation, zum Beispiel bei der Achtstundenschicht, tatsächlich nur diese nur diese 8 Stunden beim Arbeitgeber zu verbringen, Um dann sofort von der Arbeitsstelle nach Hause fahren zu können. Eine Pause soll nicht gemacht werden.
Dies ist nicht möglich, Die Pausenzeiten sind zwingend einzuhalten. Der Arbeitnehmer darf und kann auch nicht auf die Durchführung der Pausen und Ruhezeiten verzichten. Dies ist zwingendes Recht und im Arbeitszeitgesetz geregelt.
Bezahlung der Pausen durch Arbeitgeber?
Bei der Frage, ob Pausen zu bezahlen sind, ist die Rechtslage recht eindeutig.
Geregelt ist dies im Arbeitszeitgesetz.
In § 2 des Arbeitszeitgesetztes ist geregelt:
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen.
Zusammenfassung:
Von daher ist klar, dass die Arbeitszeit die Zeit ist, die der Arbeitnehmer auf Arbeit verbringt ohne Berücksichtigung der Pausenzeiten. Damit ist auch klar, da der Arbeitgeber nur die Arbeitszeit zahlen muss, dass die Pausen unbezahlt sind.
Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht