Ab 1.1.2016 höherer Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildung!
Ab 1.1.2016 höherer Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildung!
Ab dem 1.1.2016 erhält das pädagogische Personal in der Aus-
und Weiterbildung einen höheren Mindeststundenlohn. Eine entsprechende Mindestlohnverordnungen hat das Bundeskabinett gebilligt.
Die neue Mindestlohnverordnung für die Aus- und Weiterbildungsbranche im Überblick:
- Mindestlohn brutto pro Zeitstunde zum 1.1.2016:
West: € 14,00 brutto
Ost: € 13,50 brutto
- Mindestlohn brutto pro Zeitstunde zum 1.1.2017:
bundesweit: € 14,60 brutto