2014
Mindestlohn im Friseurhandwerk jetzt allgemein verbindlich
Vor einiger Zeit gab es bereits eine Einigung auf einen Mindestlohn im Friseurhandwerk. Der damals ausgehandelte Mindestlohn war allerdings noch nicht allgemein verbindlich und galt von daher nicht automatisch für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieser Branche.
Der Tarifvertrag ist nun rückwirkend für allgemeinverbindlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt worden. Damit gilt der Mindestlohn auch für solche Friseurbetriebe, in denen Arbeitgeber und Beschäftigte nicht tarifgebunden sind.
damit geht nun folgender flächendeckender Mindestlohn:
neue Bundesländer (mit Berlin):
- ab 1.11.2013: 6,50 Euro/Stunde
- ab 1.8.2014: 7,50 Euro/Stunde
- ab 1.8.2015: 8,50 Euro/Stunde
alte Bundesländer
- ab 1.11.2013: 7,50 Euro/Stunde
- ab 1.8.2014: 8,00 Euro/Stunde
- ab 1.8.2015: 8,50 Euro/Stunde
Frohes und Gesundes neues Jahr 2014!
Ein frohes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2014 wünsche ich allen Lesern dieses Blogs, meinen Mandanten und Kollegen!
höhere Mindestlöhne im Elektrohandwerk ab 2014
Ab dem 1.1.2014 wird es höhere tarifliche Mindestlöhne für Arbeitnehmer, die im Elektrohandwerk tätig sind, geben.
Es gelten dann folgende Mindestlöhne: