Kurzarbeitergeld
Kurzabeitergeld wird auf 24 Monate verlängert
Kurzabeitergeld wird auf 24 Monate verlängert
Die Bezugsdauer desKurzarbeitergeldes wird von zurzeit 18 auf 24 Monate verlängert. Den Arbeitgebern werden zudem nach sechs Monaten Kurzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.
Konkret ist geplant das Kurzarbeitergeld zu verlängern, die Arbeitgeber von den Sozialversicherungsbeträgen zu befreien (ab 6 Monate Kurzarbeit) und zudem sollen Erleichterungen beim Verfahren über die Benatragung und Gewährung des Kurzarbeitergeldes stattfinden.
Auch sollen Auszubildende und kurzfristig Beschäftigte direkt in die Kurzarbeit gehen können.
Quelle: Bundesregierung PM vom 29.04.2009