Kurioses
Nur kein Ehrenamt!
Alle Kollegen, die gerade ein Ehrenamt – neben den stressigen Anwaltsberuf – anstreben, sollten sich folgendes Gedicht (wohl Wilhelm Busch) durchlesen:
Nur kein Ehrenamt
Willst Du froh und glücklich leben,
laß kein Ehrenamt dir geben!
Willst du nicht zu früh ins Grab
lehne jedes Amt gleich ab!
Wieviel Mühen, Sorgen, Plagen
wieviel Ärger mußt Du tragen;
gibst viel Geld aus, opferst Zeit –
und der Lohn? Undankbarkeit!
Ohne Amt lebst Du so friedlich
und so ruhig und so gemütlich,
Du sparst Kraft und Geld und Zeit,
wirst geachtet weit und breit.
So ein Amt bringt niemals Ehre,
denn der Klatschsucht scharfe Schere
schneidet boshaft Dir, schnipp-schnapp,
Deine Ehre vielfach ab.
Willst du froh und glücklich leben,
laß kein Ehrenamt dir geben!
Willst du nicht zu früh ins Grab
lehne jedes Amt gleich ab!
Selbst Dein Ruf geht Dir verloren,
wirst beschmutzt vor Tür und Toren,
und es macht ihn oberfaul
jedes ungewaschne Maul!
Drum, so rat ich Dir im Treuen:
willst Du Weib (Mann) und Kind erfreuen,
soll Dein Kopf Dir nicht mehr brummen,
laß das Amt doch and’ren Dummen.
Gefunden hier.
A. Martin
LAG Düsseldorf: dreibeiniger Hund aus Russland muss nun endgültig zu Hause bleiben
Der Fall des dreibeinigen Hundes „Kaya“ hatte in der Presse viel Aufmerksamkeit erregt. Ich hatte darüber auch berichtet (siehe „dreibeiniger Hund Kaya muss draußen bleiben!„). Damals entschied das Arbeitsgericht Düsseldorf, dass der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts darüber entscheiden kann, ob Hunde mir zur Arbeit genommen werden dürfen oder nicht. Selbst, wenn dies der Arbeitgeber zunächst zugesagt hätte, könne er – zumindest dann wenn berechtigte Gründe vorliegen – die Mitnahme des Hundes zur Arbeit wieder verbieten.
Berufungsinstanz bestätigt die Entscheidung
Es war zu erwarten, dass die erste Instanz nicht die letzte im Rechtsstreit war und so hatte nun das Landesarbeitsgericht Düsseldorf zu entscheiden und bestätigte die Entscheidung des ArbG Düsseldorf.
Entscheidung des Landesarbeitsgericht Düssseldorf
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 21.3.2014 – 9 Sa 207/13)
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat die Klage wie schon das Arbeitsgericht ab- gewiesen. Es geht zunächst davon aus, dass es dem Arbeitgeber im Rahmen des Direktionsrechts zustehe, die Bedingungen, unter denen Arbeit zu leisten ist, festzu- legen. Hierzu gehöre auch, ob und unter welchen Bedingungen ein Hund mit ins Bü- ro gebracht werden darf. Die hier zunächst ausgeübte Direktion durfte die Arbeitge- berin ändern, weil es dafür sachliche Gründe gab. Aufgrund der Beweisaufnahme, die das Arbeitsgericht durchgeführt hatte, stand für die Kammer fest, dass von der Hündin der Klägerin Störungen des Arbeitsablaufs ausgingen und andere Kollegen sich subjektiv bedroht und gestört fühlten. Diese Feststellungen des Arbeitsgerichts hat die Klägerin mit der Berufung nicht zu Fall gebracht. Aber auch dann, wenn die Arbeitgeberin der Klägerin zunächst schlüssig zugesagt haben sollte, den Hund mit in das Büro bringen zu dürfen, hätte diese Zusage sachlogisch unter dem Vorbehalt gestanden, dass andere Mitarbeiter und die Arbeitsabläufe dadurch nicht gestört werden. Da – wie schon vom Arbeitsgericht festgestellt – ein ein sachlicher Grund für die Änderung der bisherigen Praxis gegeben war, lag auch kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vor. Soweit die Klägerin der Arbeitgeberin im Beru- fungsrechtszug Mobbing vorgeworfen hat, waren hierfür zur Überzeugung der Kam- mer keine ausreichenden Anhaltspunkte vorgetragen.
Das Landesarbeitsgericht hat die Revision nicht zugelassen.
Der Hund wird’s überleben.
RA A. Martin
Arbeitsgericht Düsseldorf: dreibeiniger Hund – Kaya – muss draußen bleiben
Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Düsseldorf ergibt sich, dass nun der spannende Fall des dreibeinigen Hundes Kaya, der so gerne mit Frauchen auf Arbeit gehen würde (obwohl diese derzeit ohnehin krank ist ), nun doch zu Hause bleiben muss, da er – bewusst oder unbewusst – Arbeitsabläufe störe.
Erstaunlich ist nur, dass deshalb die Gerichte bemüht werden müssen. Dass ein Hund- egal, wie viele Beine er auch haben mag – nicht gerade Arbeitsabläufe beschleunigt, es sei denn es ist ein Hütehund nebst Herde, dürfte als gerichtsbekannt vorausgesetzt werden.
Dass man Hunde mit zur Arbeit nimmt (Polizeihunde etc. mögen mir dies nachsehen) , war mir ebenfalls neu, anscheinend scheint es aber Arbeitgeber zu geben, die damit kein Problem haben, solange, der Hund nicht Mitarbeiter über den Flur in den Fahrstuhl hetzt (in diesm Fall wurden vielleicht doch Arbeitsabläufe beschleunigt) oder einfach nur in der Ecke liegt und übel riecht. Wahrscheinlich wäre es anders ausgegangen, wenn Frauchen Beamte gewesen wäre und nicht in einer Werbeagentur arbeiten würde, denn dann wäre der schlafende Hund nicht weiter aufgefallen (Hunde imitieren häufig ihre Umgebung sagt man doch).
Schön ist auch, dass Frauchen meint, der Hund knurre nicht, sondern „brumme“. Und wenn Sie sich nun fragen, wo man solche brummenden Hunde bekommt, selbst darauf gibt die Presse (siehe die Bildzeitung) Auskunft!
Der Hund kommt nämlich aus einem Moskauer Tierheim, was auch das Brummen erklärt, denn dies kommt nicht nur vom vielen Wodka, sondern der Hund brummt nicht, sondern versucht sich einfach auf Russisch zu verständigen. Ist doch klar, weshalb sollte der Hund sonst brummen; ist doch kein Bär.
Ich hoffe Frauchen geht in Berufung und ich darf nochmals über den Prozess schreiben ….
A. Martin
Nachtrag: Frauchen ging in Berufung und hat verloren (siehe Entscheidung des LAG Düsseldorf)
Keine Mall, kein Mc Donalds = keine Stadt!
Wir hatten übers Wochenende Besuch aus den USA. Die Amerikaner ticken ja meist etwas anders als wir Europäer. Auf die Frage hin, ob denn die „Ortschaft“ durch die wir gerade fahren (Pasewalk) eine Stadt oder nur ein Dorf sei, antwortete ich, dass Pasewalk eine Stadt sei. Unser Besuch hatte immer noch Zweifel und fragte nach, ob es denn in Pasewalk eine Mall (Einkaufcenter) gibt, als ich dies verneinte (jedenfalls gibt es dort nichts Vergleichbares, wie z.B. in größeren Städten) kam die nächste Frage, ob es denn wenigstens hier ein Mc Donalds gäbe. Als ich dies auch verneinte, was für die Amerikaner klar, dass Pasewalk nie und nimmer eine Stadt sein könne, denn in jeder vernünftigen Stadt müsse es doch eine Mall, aber wenigstens ein Mc Donalds geben. Weitere Versuche unseren Besuch davon zu überzeugen, dass Pasewalk doch eine Stadt sei, unterließ ich, da ich mich nicht lächerlich machen wollte.
Das nächste Mc Donalds gibt es Übrigens in Linken (polnische Seite) und dies ist ein Dorf.
„Sie sind doch Polen! Klauen Sie doch der Gegenseite ein Auto!“
Für gute Tipps sind Mandanten immer zu haben. Ja, sie erwarten diese erst recht vom Rechtsanwalt. Wenn nun aber der Kollege (Anwalt !!!) seinen Mandanten so etwas rät, dann ist dies – unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz – zumindest bedenklich, allemal aber erstaunlich.
Ein „Kollege aus dem Süden“ vertrat polnische Mandanten in einer Forderungsangelegenheit. Nachdem diese aber nicht erfolgreich verlaufen war, da die Gegenseite Insolvenz angemeldet hatte, riet er den Mandanten zum Abschied, dass sie doch „als Polen“ einfach mal bei der Gegenseite vorbei fahren und dort mal ein Auto „mitgehen lassen“ sollten, da wohl ansonsten nicht viel im Insolvenzverfahren zu holen sei.
Die polnischen Mandanten waren entsetzt über diesen Vorschlag – nicht, weil es zu schwierig sein dürfte dort ein Auto zu entwenden – sondern darüber, dass man ihnen überhaupt einen solchen Vorschlag unterbreiten würde.
Also Vorsicht mit „gut gemeinten Ratschlägen“!
Lohnt es sich denn?
Lohnt es sich denn?
Bei uns rufen häufig Rechtssuchende an, die gerne vor der Beratung noch eine Beratung hätten und zwar über die wichtige Frage, ob sich denn die Beratung überhaupt lohnen würde. Dies wäre kein Problem, wenn nicht notwendigerweise mit der „Lohnt- es – sich denn – Beratung“ schon die eigentliche Rechtsberatung verbunden wäre.
Mandanten mit viel Fantasie versuchen (sich und) den Anwalt am Telefon davon zu überzeugen, dass die Frage, ob es sich lohnt investieren sollte. Schließlich bringt ja eine Rechtsberatung, die einen Anspruch verneint, rein gar nichts, nur die bloße Enttäuschung.
Wenn man dann meint, dass der Ratsuchende ja beim Anwalt angerufen hat und von diesem die Auskunft haben möchte und nicht vom Bäcker nebenan, also muss dies ja irgendetwas mit Fachwissen zu tun haben, kommt meist die Frage, na, wie teuer ist denn die Beratung? Man nennt dann als Anwalt den Preis und schämt sich fast, wie billig man doch die Beratung schon macht.
Dann kommt die Antwort des Rechtsuchenden
a. …. was so teuer?
b. …. ich melde mich wieder?
c. … haben Sie nächsten Freitag Zeit (was soviel heißt, ich nehme den Termin, komme aber nicht)?
d. … nehmen Sie auch Beratungshilfescheine?
f. … meine Rechtsschutz bezahlt alles (diese Mandanten sind gefährlich!)
Seltsamerweise fragt kein Mandant, ob sich die Beratung für den Anwalt denn lohnt …?
Zwischenzeitlich gibt es auch einige Kollegen – vor allem in großen Städten, wie z.B. Berlin – die damit werben,dass sie eine kostenlose Beratung / Erstberatung anbieten. Gerade bei lohnenden Fällen – z.B. Arbeitsrecht Beratung Kündigungsschutz, sondern vor allem mit der Vertretung vor dem Arbeitsgericht. Ein Anwalt, der seine Dienstleistung / die Beratung zunächst kostenlos anbietet, muss nicht schlechter sein als sein Kollege, der sich die Rechtsauskunft – für die er auch haftet – bezahlen lässt, allerdings muss auch der zunächst kostenlos beratene Anwalt seine Brötchen bezahlen und die verdient er sich nur, wenn lukrative Mandate bekommt. Welche Motivation dann bestehen sollte, nicht lohende Mandate umfassend zu beraten, ist die Frage.
RA A. Martin – Anwalt Berlin Marzahn
Sie auch Artikel „kostenlose Rechtsberatung durch einen Anwalt in Berlin„
Die langsamsten Gerichte in Deutschland werden gesucht – helfen Sie mit!
Die langsamsten Gerichte in Deutschland werden gesucht!
Werte Kollegen,
hiermit schreibe ich die Suche nach dem langsamsten Gericht in Deutschland aus.
Es gibt 3 Kategorien:
1. Zivilgerichte
2. Strafgerichte
3. Verwaltungs-und Sozialgerichte
Da die Dauer des Prozesses allein nicht viel aussagt, da der Fall ja besonders schwierig sein kann und diverse Beweisaufnahmen notwendig notwendig waren, soll es auf den Zeitraum von der Klageerhebung bis zur 1. Rückmeldung des Gerichtes gehen.
Der Hintergrund dieser „Ausschreibung“ ist der, dass es äußerst ärgerlich ist, wenn man für den Mandanten einen wichtigen Prozess – meist noch um viel Geld, das der Mandant dringend benötigt – führt und das Gericht nicht aus den Puschen kommt.
Ich lege gleich einmal vor:
Kategorie – Zivilgerichte:
Landgericht München I – Klageerhebung (per Post) am 13.04.2010 – erstes Schreiben des Gerichts – nach einmaliger Aufforderung meinerseits – am 13.08.2010 (Aufforderung zur Einzahlung der Gerichtskosten)
= 4 Monate
Dies dürfte schwer zu schlagen sein!?
Helfen Sie mit die „Schläfer“ zu enttarnen!
Der Mandant, der keiner war!
Der Mandant, der keiner war!
Vor einigen Tagen rief ein (polnischer) Mandant bei uns an und fragte, wie lange denn sein Fall noch dauern würde; schließlich habe er ja eine erhebliche Anzahlung geleistet. Er wollte sofort zum Anwalt durchgestellt werden. Mit seinen Namen konnten wir nichts anfangen; dieser war bei uns nicht in der Datenbank enthalten.
Das weitere Telefonat lief dann ungefähr so ab, dass wir nach unseren Schreiben (Aktenzeichen) fragten und nach weiteren Daten. Der „Mandant“ war felsenfest davon überzeugt, dass er bei uns Mandat ist und dass ich ihn beraten und den Fall geführt habe. Alle weiteren Angaben waren ihm aber nicht möglich, da er angeblich alle Unterlagen zu Hause hätte. Nach einiger Zeit fragte meine Sekretärin danach, wo der Mandant denn in der Kanzlei in Berlin war. Daraufhin meinte er in der Kanzlei in der Sonnen……. Auf den Hinweis, dass wir gar keine Kanzlei in der Sonnen……. hätten, wurde er stutzig, war aber immer noch überzeugt, dass er bei uns Mandant sei.
Er legte auf. Nach 5 Minuten klingelte wieder das Telefon und der „Mandant“ war schon wieder dran. Diesmal wisse er genau, mit wem er in der Kanzlei zuletzt gesprochen habe. Der fragte nach Rechtsanwalt K. . Auf die Auskunft hin, dass auch der Rechtsanwalt K. bei uns nicht arbeitete und mir auch völlig unbekannt war, meinte der Mandant “ er würde nun nach Hause fahren und unser Aktenzeichen in seinen Unterlagen suchen und dann später nochmals anrufen“.
Bis heute kam kein weiterer Anruf. Vielleicht ruft er bei Ihnen demnächst an und beschwert sich, weshalb Sie seinen Fall nicht bearbeiten …. ! Bestellen Sie schöne Grüße von mir!
Der Wahlverteidiger, der so gerne Pflichtverteidiger gewesen wäre!
Der Wahlverteidiger, der so gerne Pflichtverteidiger gewesen wäre!
Kollegen, die sich häufig mit dem Strafrecht beschäftigen, kennen sich aus und wissen auch, dass gute Strafmandate etwas sind, für die viele Kollegen hart kämpfen. Dabei wird nicht immer mit fairen Mitteln gekämpft und gerade Kollegen aus Städten mit einer hohen Anwaltsdichte scheinen manchmal nicht viel auf Kollegialität zu geben. Normal ist mittlerweile, dass Inhaftierte – im Auftrag – Werbung für ihren Verteidiger machen und dessen Vollmachten an Neuankömmlinge verteilen.
Was aber für mich überraschend war, ist, dass es anscheinend auch Kollegen gibt, die sich in bestehende Pflichtverteidigermandate drängen wollen und damit den Mandanten auch schon mal raten, was er denn sagen soll, weshalb das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Pflichtverteidiger nicht mehr besteht.
So hat es sich auch bei mir zugetragen. Ein Kollege aus Hamburg, der den weiten Weg zu uns nicht gescheut hat, um dort einen inhaftierten Mandanten einzureden, dass er falsch beraten wurde. Er soll zum Geständnis überredet worden sein, was ja alles nicht stimmte. So wollte sich der liebe Kollege erreichen, dass die Pflichtverteidigerbestellung aufgehoben wird und er als Wahlverteidiger dann selbst zum Pflichtverteidiger bestellt werden kann. Allerdings war der Richter anderer Meinung, obwohl der (polnische) Mandant bekundete, dass kein Vertrauen mehr da ist.
Kurz vor dem Termin legte dann der rührige Kollege das Wahlverteidigermandat nieder, da es wohl finanziell nicht mehr lohnenswert erschien so weit zu reisen. Der Mandant kam dann auch mit gesenktem Kopf zur Hauptverhandlung, denn auch er wusste, dass er sein Wahlverteidiger „stiften gegangen ist“.
Der Mandant, der all die bösen Sachen über mich gesagt hatte, kam dann reumütig an und fragte, was er denn nun machen solle. Nachtragend sollte man als Anwalt ja nicht sein (obwohl den Kollegen aus Hamburg, den merke ich mir schon) und so folgte nochmals eine kurze Beratung und nun – wie von Zauberhand – war die Verteidigerstrategie nun doch nicht so schlecht, zumindest gut genug, um diese zu befolgen.
Der Kollege in Hamburg wird sich wohl in der Zwischenzeit nach einem neuen Opfer umgesehen haben. Vielleicht meldet er sich mal bei Ihnen oder bei Ihren Mandanten?
Rechtsanwalt A. Martin
Mein Hund ist im Garten!
Mein Hund ist im Garten!
Tierliebe ist eine tolle Sache! Man ist erstaunt, dass sogar Straftäter mit feuchten Augen von ihrem „Waldi“ berichten, der im eigenen Garten( haust ) wohnt. Dass der „Waldi“ in bischen bissig ist und keinen an sich ran lässt und von daher alle Angst vor ihm haben, na ja, das zeigt doch nur, wie sehr er sein Herrchen liebt.
Solche schönen Tiergeschichten hört man als Rechtsanwalt ab und zu und ist immer wieder beeindruckt, zu welcher Tierliebe auch Straftäter fähig sein können. Dumm ist nur, wenn derjenige, der dies erzählt, gerade in Untersuchungshaft sitzt und zwar seit 6 Wochen und der Waldi die ganze Zeit über im Garten „gewartet“ hat. Dass der Waldi nach so langer Zeit des Wartens ein bischen hungrig sein dürfte, kann man sich vorstellen. Über die Hitze will ich gar nicht erst sprechen.
Auf die Frage, wer den Waldi denn jetzt versorgt, wird beiläufig mitgeteilt: „Eigentlich niemand, es sei denn, dass jemand etwas über den Zaun wirft, da sich ja keiner auf das Grundstück traut (Waldi ist ja bissig).“
Ob unter diesen Umständen – nach 6 Wochen – der Waldi immer noch im Garten „wartet„, ist fraglich.
RA A. Martin