ALG II
Ab dem 1.1.2016 höhere ALG-II-Regelsätze!
Mit dem Beginn des neuen Jahres 2016 erhöhen sich auch die Regelsätze für ALG-II / Hartz IV und für Sozialhilfe.
Die Sätze ändern sich wie folgt:
Regelbedarfstufe I Grundsicherung:
alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte: €404,00
Regelbedarfstufe II:
jeweils für 2 Partner einer Bedarfsgemeinschaft über 18 Jahre: € 364,00
Regelbedarfsstufe III
erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen und keinen gemeinsamen Haushalt mit einem Partner führen): € 324,00
Regelbedarfsstufe IV
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre: € 306,00
Regelbedarfsstufe V
Kinder von 6 bis unter 14 Jahre: € 270,00
Regelbedarfsstufe VI
Kinder zur Vollendung des 6. Lebensjahres: € 237,00
Sätze beim Arbeitslosengeld II und in der Grundsicherung sind ab 1.1.2015 gestiegen
Ab dem 1.1.2015 sind die Regelbedarfssätze für das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe und die Grundsicherung um 2,12 % gestiegen und zwar wie folgt:
- € 399 pro Monat für erwachsener Single
- € 360 pro Monat für Paare/ Bedarfsgemeinschaften
- € 320 pro Monat für Erwachsene, die im Haushalt anderer leben
- € 234 pro Monat für Kinder bis 6 Jahre
- € 267 pro Monat für Kinder von 6 bis 14 Jahren
- € 302 pro Monat für Kinder von 14 bis 18 Jahren