Arbeitszeitgesetz – Wie lange darf man arbeiten?

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Arbeitszeitgesetz - Wie lange darf man arbeiten?
Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz – Wie lange darf man arbeiten?

Jeder Arbeitnehmer weiß, dass es zu seinen Gunsten Schutzvorschriften gibt, die u.a. auch die Arbeitszeit des Arbeitnehmers regeln. Diese Vorschriften regeln  u.a. auch, wie lange man maximal pro Tag/ Woche arbeiten darf und wann und wie lange Pausen gemacht werden müssen. Was aber genau geregelt ist, wissen meist weder Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Nachfolgend werden die wichtigsten Regeln zu den maximalen Arbeitszeiten dargestellt.

Erstaunlich ist immer wieder, dass in der Praxis massiv gegen diese Vorschriften verstoßen wird. Vor allem in Branchen, in denen ein starker Konkurrenzkampf herrscht. Hier wird seitens der Arbeitgeber erheblich Druck auf Arbeitnehmer ausgeübt. Häufig fehlt die Kenntnis der gesetzlichen Regelung, oft wird wohl auch bewusst gegen das Arbeitszeitgesetz (und um diese Vorschriften geht es hier) verstoßen. Arbeitgeber meinen oft, dass es in ihrer Branche schon immer so war und anders nicht geht und allein die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit als zulässige Arbeitszeit gilt.


das Arbeitszeitgesetz – wichtiges Schutzgesetz der Arbeitnehmer

Die wichtigsten Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer findet man im Arbeitszeitgesetz.

Der Arbeitgeber kann nicht vom Arbeitnehmer verlangen, dass dieser gegen (eigene) Schutzvorschriften verstößt. Er kann sich dabei auch nicht auf arbeitsvertragliche Regelungen berufen. Eine wichtige Schutzvorschrift zu Gunsten des Arbeitnehmers ist das sog. Arbeitszeitgesetz. In diesem Gesetz ist u.a. geregelt, wie lange der Arbeitnehmer arbeiten darf. Welche Regelungen des Arbeitszeitgesetz genau enthält und was der Arbeitnehmer machen kann, wenn die Vorschriften des Gesetzes vom Arbeitgeber nicht beachtet werden, erfahren sind in den folgenden Ausführungen.

Das deutsche Arbeitszeitgesetz wurde in den letzten Jahren mehrfach novelliert und u.a. an europäische Richtlinien (so z.B. die EGArbeitszeitrichtlinie 93/104/EG) angepasst. Gerade diese Richtlinie hat nochmals zu weitergehenden Regelungen und eine Erweiterung des Arbeitnehmerschutzes geführt.  Das Arbeitszeitgesetz (kurz ArbZG) setzt zugleich die RL 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung v. 4.11.2003 – ArbeitszeitRL um.


Was regelt das Arbeitszeitgesetz?

  • die tägliche Höchstarbeitszeit des Arbeitnehmers
  • das insgesamt zulässige Arbeitzeitvolumen des Arbeitnehmers
  • die zeitliche Lage der Arbeitszeit des Arbeitnehmers
  • die Pausen und Ruhezeiten
  • die Beschäftigung an Sonntagen und an Feiertagen
  • Konsequenzen / Rechtsfolgen falls sich der Arbeitgeber nicht an diese Vorschriften hält

tägliche Höchstarbeitszeit

Nach dem Arbeitszeitgesetz – nicht Zeitarbeitsgesetz – beträgt die tägliche Höchstarbeitszeit 8 Stunden. Diese Höchstarbeitszeit darf aber bis auf 10 Stunden – um 2 Stunden überschritten werden, wenn

  • innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen die durchschnittliche Arbeitszeit 8 Stunden täglich nicht überschritten wird

Diese gesetzliche normierte Zehn-Stunden-Grenze ist zwingend und darf in der werktäglichen Arbeitszeit in keinem Fall überschritten werden. 

Die werktägliche Arbeitszeit darf nach § 3 Satz 1 ArbZG die Höchstarbeitszeit von 8 Stunden nicht überschreiten. Zu beachten ist auch, dass nach dem Ende der täglichen Arbeitszeit die Mindestruhezeit zu beachten ist. 8 Stunden werktäglich bedeutet eine Höchstarbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich. Die wöchentliche Arbeitszeit darf von daher diesen Stundenwert nicht überschreiten.

Wenn der Arbeitnehmer also nicht werktäglich (Montag bis Samstag), sondern nur an Arbeitstagen (Montag bis Freitag), also an 5 Tagen pro Woche arbeitet, darf er die 48 Stunden pro Wochen nicht überschreiten. Dies bedeutet zum Beispiel, dass der Arbeitnehmer maximal 5 x 9,6 Stunden Arbeitszeit pro Tag arbeiten könnte.

Wenn also die geleistete Arbeitszeit regelmäßig 48 Stunden pro Woche beträgt, scheidet Sonn- und Feiertagsarbeit regelmäßig aus, da ansonsten die wöchententliche Höchstarbeitszeitgrenze überschritten wird. Dasselbe gilt, wenn dann noch im erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft erfolgen soll.

Für die Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit gilt der Samstag als Werktag (werktägliche Arbeitszeit).

Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, insbesondere für leitende Angestellte, geltend Sonderregelungen (TV-Länder). Dies gilt auch für bestimmte Branchen (Landwirtschaft/ Pflege von Tieren).


Was ist der Zweck des Arbeitszeitgesetzes?

Nach § 1 Nr. 1 ArbZG ist Zweck dieses Gesetzes, die Sicherheit und den Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern. Die Arbeitnehmer sollen vor zeitlicher Überbeanspruchung durch die Arbeit geschützt werden. Dem Arbeitnehmer soll von daher auch eine ununterbrochene Ruhezeit zustehen, um sich von der Arbeit erholen zu können.


Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz?

Das Arbeitszeitgesetz gilt für alle Arbeitnehmer (also abhängige Beschäftigte) über 18 Jahre. Weiter gilt das Arbeitszeitgesetz auch für Praktikanten (sind juristisch den Auszubildenden ähnlich) und für Auszubildende! Gerade der Fall des deutschen Praktikanten, der in London bei einer großen Bank tätig war und angeblich 72 Stunden- Schichten gearbeitet hat, zeigt, dass auch hier die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten sind.


Für welche Arbeitnehmer gilt das Arbeitszeitgesetz nicht?

Das ArbZG gilt für folgende Arbeitnehmer nicht:

  • Chefärzte
  • teilweise Hausangestellte
  • Arbeitnehmer im Bereich der Kirchen
  • Bäckereien
  • Konditoreien
  • teilweise öffentlicher Dienst
  • Seeleute / Binnenschifffahrt
  • Luftfahrt

Von daher sich Beamte, Richter und Soldaten keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Für die vorstehenden Brachen/ Beamte gelten besondere Regelungen.


Für welche Personen, gibt es Sonderregelungen zur Arbeitszeit?

  • Jugendliche – §§ 4, 8 ff. JArbSchG,
  • Besatzungsmitglieder auf Kauffahrteischiffen – §§ 42–55 SeeArbG,
  • Arbeitnehmer als Besatzungsmitglieder in der Luftfahrt – 2. DVO zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät,
  • Arbeitnehmer in Verkaufsstellen – § 17 LSchlG,
  • Beamte – ArbeitszeitVO des Bundes und der Länder.

Was ist die Arbeitszeit?

Die Arbeitszeit ist die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Pausen. Die Regelung in § 2 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes hilft nicht viel weiter.

Zur geleisteten Arbeitszeit gehören in der Regel nicht:

Dazu im Einzelnen:

Die Anfahrt zur Arbeit ist keine Arbeitszeit. Die Arbeit beginnt am Arbeitsplatz. Das Umkleiden auf der Arbeit ist nur – nach dem BAG (Entscheidung vom 19.09.2012 – 5 AZR 678/11) vergütungspflichtige Arbeitszeit, wenn

  • der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung (Arbeitskleidung) vorschreibt
  • und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss.

Dies wird in den wenigsten Fällen tatsächlich beim normalen Arbeitnehmer vorliegen. Die obige Entscheidung des BAG darf man nicht dahingehend verstehen, dass die Umkleidezeit grundsätzlich reguläre Arbeitszeit ist. Dies ist nicht der Fall. Nur unter den strengen Voraussetzungen, dass der Arbeitnehmer eine bestimmte Kleidung für die Arbeit anziehen muss und diese im Betrieb anziehen muss, ist das Umkleiden auch Arbeitszeit.

Der Arbeitnehmer, der Arbeitskleidung im Betrieb wechselt, beginnt nicht mit seiner Arbeit, wenn er dies nicht machen muss.


Was ist Nachtzeit?

Als Nachtzeit ist nach dem Gesetz nach § 2 Abs. 3 die Zeit von 23 bis 6 Uhr und für Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. Abweichungen durch Tarifvertrag sind innerhalb zeitlichen Grenzen möglich.


Wann liegt Nachtarbeit vor?

Nachtarbeit liegt nach § 2 Abs. 4 vor, wenn die Arbeit mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. Maßgeblich ist die für den Betrieb gültige Definition der Nachtzeit, die gem. § 7 I Nr. 5 auch in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt sein kann. Nachtarbeit umfasst nicht nur den Zeitraum innerhalb der festgelegten Nachtzeit, sondern die Zeit von Anfang bis Ende der Arbeit, auch wenn diese teilweise nicht in die Nachtzeit fällt!


Wer ist Nachtarbeitnehmer?

Ein Nachtarbeitnehmer ist § 2 Abs. 5, derjenige, wer aufgrund seiner Arbeitszeitgestaltung normalerweise Wechselschicht zu leisten hat, oder wer Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leistet. Nicht unter den Begriff „Nachtarbeitnehmer“ fällt derjenige Arbeitnehmer, welcher nur als Ersatzmann im Schichtdienst einspringt oder in gewissen Zeitabschnitten in geringfügigem Maße in den Schichtplan aufgenommen wird.


Was gilt für Bereitschaftsdienste?

Der EuGH (EuGH Urteil vom 09.09.2003 – C-151/02) hat entschieden, dass Bereitschaftsdienst Arbeitszeit ist. Entschieden wurde dies für einen Arzt im Krankenhaus. Dies gilt auch für die Arbeitsbereitschaft. Die Rufbereitschaft ist in der Regel keine Arbeitszeit.

Welche Ausnahmen gelten in Bezug auf die Überschreitung der Arbeitszeit?

Aufgrund von Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag kann eine Abweichende Regelung getroffen werden und die tägliche Arbeitszeit auch über 10 Stunden verlängert werden. Im Schnitt darf diese aber nicht 48 Wochenstunden überschreiten. Die Verlängerung ist nur möglich bei

  • im erheblichen Umfang Arbeitsbereitsschaft und Bereitschaftsdienst anfällt bzw.
  • ein anderer Ausgleichszeitraum festgelegt wird

Beispiele:

  • Landwirtschaft
  • Krankenhäuser/ Pflege
  • öffentlicher Dienst

Arbeitszeit und Pausen sowie zuständige Behörde
Arbeitszeitgesetz und Ruhepausen

Welche Ruhepausen sind einzuhalten?

Die Ruhepausen sind von vornherein festzulegen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden müssen diese wenigstens 30 Minuten betragen, bei einer Arbeitszeit von 9 Stunden, sogar wenigstens 45 Minuten.

Pausen heißt aber nicht am Arbeitsplatz eine weniger anstrengende Arbeit zu leisten oder Überwachungstätigkeiten ausüben, sondern – um den Erholungszweck zu genügen – die freie Verfügung über diese Zeit ohne arbeitsvertragliche Verpflichtungen zu haben. Nur so ist eine Erholung möglich.


Muss der Arbeitgeber über die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes informieren?

Ja, der Arbeitgeber ist nach § 16 Abs. 1 ArbZG verpflichtet, einen Abdruck des Arbeitszeitgesetzes und der für den Betrieb geltenden (abweichenden) Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen. Dies wird in der Praxis häufig übersehen.


Muss der Arbeitgeber Überschreitungen des normalen Arbeitszeit dokumentieren?

Ja. Der Arbeitgeber hat die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit der Arbeit­nehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen, die in eine Verlängerung der üblichen Arbeitszeit nach § 7 Abs. 7 ArbZG eingewilligt haben. Auch dies wird in der Praxis häufig übersehen.


Was ist, wenn der Arbeitnehmer „freiwillig“ länger arbeitet?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet sogar arbeitswillige Arbeitnehmer von der Überschreitung der Höchstarbeitszeitgrenzen abzuhalten, ansonsten drohen die Sanktionen nach § 22 Arbeitszeitgesetz. Es ist nachvollziehbar, dass es ansonsten die klassische Argumentation des Arbeitgebers wäre zu behaupten, dass das Arbeitnehmer freiwillig – um mehr Geld zu verdienen – länger arbeiten würde.


Was ist, wenn der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber einvernehmlich im Arbeitsvertrag vereinbart hat, dass der Arbeitnehmer länger als erlaubt arbeitet?

Eine solche Vereinbarung ist nichtig, denn diese verstößt gegen eine gesetzliches Verbot, nämlich dem Arbeitszeitgesetz. Dies sind zwingende Schutzvorschriften, von denen zum Nachteil des Arbeitnehmers nicht abgewichen werden darf.


Was ist, wenn der Arbeitnehmer auf den Schutz nach dem Arbeitszeitgesetz freiwillig verzichtet?

Ein solcher Verzicht ist ebenfalls nicht möglich und damit unwirksam. Der Arbeitnehmer kann nicht auf die Einhaltung der Vorschriften des ArbZG verzichten, sodass Vereinbarungen, wonach der Arbeitnehmer zum Beispiel mehr als zehn Stunden oder länger als sechs Stunden ohne Ruhepausen zu arbeiten hat, nach § 134 BGB nichtig sind. Alle arbeitsvertraglichen Regelungen über die normale Arbeitszeit werden arbeitsgerichtlich geprüft.

Bezahlen muss der Arbeitgeber die in der betrieblichen Praxis geleistete Arbeit, auch wenn gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen wird.


Gilt das Arbeitszeitgesetz auch für Ausländer, die in Deutschland arbeiten?

Ja, das deutsche Arbeitszeitgesetz gilt unabhängig von der Staatsbürgerschaft für alle Arbeitnehmer mit dem Arbeitsort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.


Was kann der Arbeitnehmer bei Verstößen gegen des Arbeitszeitgesetzes machen?

1. Schadenersatz

Der Europäische Gerichtshof (EuGH Urteil vom 25.11.2010 – C-429/09) (Arbeitszeit Grundsatzurteil) hatte im Jahr 2010 einem Arbeitnehmer, der als Feuerwehrmann rund 54 Stunden pro Woche regelmäßig (inklusive des Bereitschaftsdienstes der normalen Arbeitszeit ist) arbeitete einen Schadenersatzanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland und seinem öffentliche rechtlichen Arbeitgeber (Stadt Halle)  aufgrund des Verstoßes gegen den Arbeitszeitrichtlinie 2003/88 zugesprochen. Zur Höhe hat das Gericht nicht geurteilt; dies müsse den nationalen Gerichten /Vorschriften überlassen bleiben, da das Unionsrecht diesbezüglich keine Vorschriften enthalten. Ausdrücklich hat das Gericht betont, dass als Schadenersatz auch ein Freizeitausgleich in Betracht kommen kann, also nicht nur ein finanzieller Ausgleich.

2. Information an die zuständige Aufsichtsbehörde

Nach § 17 des Arbeitszeitgesetzes ist die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Überwachung der der Einhaltung der Vorschriften verpflichtet. In Berlin ist dies das LAGetSi – (Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin). Der Arbeitnehmer kann die zuständige Landesbehörde über die Nichteinhaltung der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes informieren, insbesondere, wenn die geleisteten Arbeitsstunden die Höchstarbeitszeit überschreiten. Diese Sanktionsmöglichkeit wird häufig übersehen; wirkt aber meist am besten. Ständige Arbeitszeitüberschreitungen (in bestimmten Branchen gehören diese häufig schon zur Normalität, wie z.B. in der Pflegebranche, sind aber trotzdem rechtswidrig) werden vom Landesamt für Arbeitsschutz gar nicht gern gesehen. Eine Anzeige kann hier sehr effektiv sein, da der Druck auf den Arbeitgeber weitaus stärker ist als wenn der Arbeitnehmer den Verstoß gegenüber dem Arbeitgeber anzeigt. Häufig nehmen Arbeitgeber dies nicht für „voll“ und meinen, dass sie in ihrem Betrieb schalten und walten können, wie sie wollen. Dass dies nicht richtig sein kann; liegt auf der Hand, da es sich hier um Schutzvorschriften zu Gunsten der Arbeitnehmer handelt. Eine entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit ist dann unumgänglich.


Straf- und Bußgeldvorschriften nach dem Arbeitszeitgesetz

Im Arbeitszeitgesetz sind in den Artikeln §§ 22 ff. Bußgeldvorschriften und sogar Strafvorschriften geregelt. Verstößt der Arbeitgeber durch Anordnung zusätzlicher Arbeitszeit gegen das Arbeitszeitgesetz, dann handelt er zumindest ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld rechnen. Dabei haftet der Arbeitgeber nicht nur für vorsätzlicher Verhalten, sondern auch für Fahrlässigkeit. In außergewöhnlichen Fällen macht sich der Arbeitgeber sogar strafbar.

§ 22

Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 7, 9 und 10 mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.

§ 23 Strafvorschriften

(1) Wer eine der in § 22 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 7 bezeichneten Handlungen

1.

vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder

2.

beharrlich wiederholt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.


weiterführende Artikel:

1. Was ist Teilzeit, was ist Vollzeit?

2. Sonn-und Feiertagszuschlag – hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf?

3. Arbeitszeit – was ist das?

4. Bereitschaftszeit gleich Arbeitszeit?

5.  Dauer der Arbeitszeit bei fehlender Angabe im Arbeitsvertrag

6. Wann verjähren Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz?

7. Neue COVID-19-Arbeitszeitverordnung

8. Arbeitszeitgesetz – wann verjähren Verstöße?

9. Zählen Pausen zur Arbeitszeit ?

10. EuGH: Urteil zu Überstunden und Arbeitszeiterfassung


spezielle landesrechtliche Vorschriften

Mecklenburg-Vorpommern (MV):

  • Arbeitszeitgesetz (dies ist Bundesrecht – ein Arbeitszeitgesetz MV gibt es nicht)
  • Landesverordnung über die Zulassung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Feiertagen (Bedarfsgewerbeverordnung  – BedGewVO-MV)
  • Gesetz über Sonn- und Feiertage Mecklenburg-VorpommernFeiertagsgesetz MV)
  • Gesetz über die Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheits- und Ordnungsgesetz MV)
  • Richtlinie über die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung von Ausnahmebewilligungen zur Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gem. § 13 Abs. 4,5 und 15 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (Sonntagsarbeitsausnahmerichtlinie MV – SoArbARl MV)

Zusammenfassung

Die Höchstarbeitszeit von 8 h pro Tag ist zu beachten, welche bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn abweichend von § 3 innerhalb von einem Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. 


Wie können wir Ihnen helfen?

Sofern Sie meinen, dass Ihr Arbeitgeber gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt und eine gütliche Einigung nicht erfolgversprechend ist, beraten und vertreten wir Ihre Interessen vor den Arbeitsgerichten, insbesondere vor dem Arbeitsgericht Berlin. Rechtsanwalt Andreas Martin ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und vertritt vor allem Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Rechtsanwalt A. Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin

183 Gedanken zu „Arbeitszeitgesetz – Wie lange darf man arbeiten?

    Bernd Müffke sagte:
    1. Februar 2010 um 12:56

    Meine Frage lautet:

    Ich bin Polizei-Angestellter (Waffenträger im 12Std.-Dienst).
    Wie lang müssen meine Pausen sein, und sind sie zu vergüten?

    Schenk sagte:
    10. August 2010 um 08:22

    Dies kann zB im IT Sektor ein Problem darstellen, wenn man unterschiedliche Arbeitszeiten hat und ggf. noch Dienstreisen hizukommen. Nach den 6 Stunden Arbeitszeit sind 30 Minuten Pause Pflicht. Auch wenn man seinen Arbeitsplatz nicht verlässt bzw unabhängig davon, wie man die Arbeitszeit erfasst. Selbst bei Überstunden habe ich festgestellt kann man nicht sagen, dass man die Pause nicht genommen hat. Diese wird von den Überstunden abgerechnet.

    Atilla Ekrem sagte:
    22. November 2010 um 19:24

    Hallo,

    Ich arbeite jetzt seit 25 tagen ununterbrochen 10 stunden pro tag mit eine stündige pause in baubranche.

    ist diese rechtkräftig oder dürfte der arbeitgeber dies nicht verlangen?

    mit freunlichen grüßen

    Atilla Ekrem

    Sabrina sagte:
    16. Februar 2011 um 01:09

    Hallo,
    ich bin im öffentlichen Dienst gerade bei einer intensiv-pflegenden. Wie sieht es da mit den Arbeitszeiten aus dürfen die mehr als 10std. sein (wir machen aber keine Pause)
    liebe grüße Sabrina

      Jana Jantjes sagte:
      9. Juni 2014 um 09:17

      Pausen MÜSSEN gemacht werden über 6 bis 9 Stunden Arbeitszeit sind es 30 Minuten bei 10 Stunden 45 Minuten. Sie dürfen also 10:45 Min vor Ort sein, aber nur wenn die Zeit über 8 Stunden (und 30 Minuten Pause) in den folgenden 6 Monaten ausgeglichen wird, das heisst Sie dann unter 8 Stunden arbeiten… 2304 Stunden im Jahr ist die max. erlaubte Zeit, alles darüber ist gesetzewiedrig (zuzüglich der Pausen) denn Pausen gelten nicht zur Arbeitszeit.

    Fatih sagte:
    25. Mai 2011 um 22:33

    Hallo,
    ich arbeite fest bei einer inventur firma .manchmal kommen wir nachts 12 uhr nach hause und müssen um 6 wieder arbeiten da wir aber immer wo anders arbeiten und denn weg berechnen müssen ,dann müssen wir um 3-4 uhr schon raus nachts natürlich ist das denn erlaubt

      Jana Jantjes sagte:
      9. Juni 2014 um 09:19

      NEIN zwischen Arbeitsende und Arbeitsantritt sin 11 Stunden Ruhephase gesetzlich vorgeschrieben

    s04 sagte:
    6. September 2011 um 22:00

    hallo,
    mein arbeitgeber verlangt von mir das ich 6 tage die woche jeden tag 12 stunden arbeite.. eine woche frühschicht eine woche spätschicht dann eine woche frei.. ist das zulässig?

      meiner sagte:
      1. April 2014 um 13:23

      nein nach Arbeitszeitgesetzt sind max. 60 Stunden erlaub wobei innerhalb von 4 Monaten bzw. 16 Wochen eine durchschnittliche Arbeitszeit von 45 Stunden die Woche sprich 6 Tage nicht überschreiten werden darf.

    Poppe sagte:
    26. September 2011 um 17:58

    Ich habe selber eine Frage, und zwar. Ich Arbeite seit April über eine Zeitarbeitsfirma bei einer Firma nur die Spätschicht, diese geht von 13.30 bis 22.00 Uhr. Ich habe jetzt seit April keine andere Schicht gearbeitet nur diese. Und wollte Fragen ob dieses überhaupt Rechtens ist. Da ich als ausgleich nur den Samstag und Sonntag habe..

      rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
      12. Oktober 2011 um 17:20

      Die Antwort gibt mein Artikel; hier ist doch beschrieben, wie lange man arbeiten darf.

        vvchhcc sagte:
        12. November 2015 um 19:57

        Aber ihr Artikel beschreibt nicht ob man nur in spätschicht arbeiten darf

    Stefan sagte:
    4. Oktober 2011 um 14:16

    Hallo

    Arbreite in einem Krankenhaus wo man z.b feiertags Beritschaftsdienst mit Rufbereitschaft hat und am nächsten Tag noch bis Mittag arbeitet.
    der Feierstagsdienst erstreckt sich bis nächsten Tag morgens also 24 std.

    Am Feiertagstag kommt es vor das man meist bis zu 10 Stunden in Abständen gerufen wird. Auch nachts. Ist dies zu lässig das man am nächsten tag noch bis Mittag arbeitet?

    Gruss

    J.Herrmann sagte:
    24. Oktober 2011 um 19:33

    Hallo,
    auch ich habe hierzu eine Frage. Es geht um meinen Freund. Er hat letzte Woche Montag einen neuen Job als Küchen- und Möbelmonteur angenommen.
    Nun hat er aber wirklich unmenschliche Arbeitszeiten. Bisher immer 12+ Stunden, ohne richtige Pause.
    Die Überstunden werden auch nicht bezahlt, Freizeitausgleich nicht vorhanden. Es ist generell eine 5-6 Tage Woche.
    Was kann man da machen? Den Job will er allerdings auch behalten, da er nicht wieder zur Arge will.
    Würde mich sehr über eine Antwort freuen!

    LG
    J. Herrmann

      rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
      31. Oktober 2011 um 08:18

      Die Antwort ist ganz einfach. Er soll zum Anwalt vor Ort gehen und mit diesem den Fall besprechen. Häufig hilft schon wenn dann ein Aufforderungsschreiben an den Arbeitgeber in Bezug auf Einhaltung der Höchstarbeitszeiten und Zahlung der Überstunden übersandt wird.

        Ich sagte:
        2. März 2012 um 17:13

        und in dem Moment wo der Arbeitgeber das Schreiben in der Hand hält weiß er wer das nächste Kündigungsschreiben bekommt – Gründe dafür sind schnell erfunden

        rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
        3. März 2012 um 16:31

        Erfinden kann der Arbeitgeber viel, vor dem Arbeitsgericht reicht dies aber nicht. Wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, dann hat der Arbeitnehmer meist gute Chancen sich gegen eine Kündigung zu wehren.

        Daniel sagte:
        6. April 2015 um 13:30

        Richtig aber selbst wenn er ihn auf den Weg nicht los wird ist das Arbeitsverhältnis danach so kaputt das man irgendwann freiwillig das Handtuch wirft, die Mittel um das zu erreichen fangen schon mit der Verteilung sehr unliebsamer Arbeiten, Aufträgen und Schichten an und hören bei sowas auch längst nicht auf. Es gibt 1000 Wege unliebsame MA los zu werden und ohne das man da Rechtlich was gegen machen kann als betroffener MA.

    […] auf 10 Stunden verlängert werden dürfen. Hiervon können aber – so die Regelung des § 7 im Arbeitszeitgesetz – Ausnahmen durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung – unter engen Voraussetzungen […]

    Melli sagte:
    8. Dezember 2011 um 00:26

    Hallo,
    arbeite seit Mai in der Gastronomie in Vollzeit,meine tägliche Arbeitszeit beträgt täglich 9std.+ das ganze natürlich ohne Pausen.Ich muss monatlich auf ein Stundenpensum von 188 Std.kommen,zudem kommt noch, das mein Arbeitgeber mich so einsetzt wie es ihm in den Kram passt,d.h. manchmal muß ich 7-9 Tage durch arbeiten,bekomme dann nur 1 Tag frei,muß aber dann wieder 6 Tage durcharbeiten.Einen fest strukturierten Arbeitsplan gibt es auch nicht,so kommt es schon mal öfters vor das ich von der Spätschicht,die zwischen 22.00h und 2.00h endet,direkt um 8.00h morgens wieder in die Frühschicht muss. Ist das alles rechtens???

      rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
      22. Dezember 2011 um 01:21

      Natürlich ist dies nicht rechtens, was sich ja aus dem Arbeitszeitgesetz ergibt. Der Arbeitgeber handelt hier ordnungswidrig und als Arbeitnehmer muss man keine Arbeit verrichten, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.

    Nanne sagte:
    4. Januar 2012 um 01:42

    Ich habe ein Angebot von einer Firma dort bekomme ich einen Teilzeitvertrag, aber ich muss ca. 170 Monatlich Arbeiten ist den das legal. Den Teilzeit geht doch nur bis 120 Monatlich.

    Mit Freundlichen Grüßen:

    Nanne

      rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
      4. Januar 2012 um 13:17

      Den Vertrag sollte sich ein Anwalt vor Ort anschauen. 170 Stunden an regelmäßige Arbeitszeit sehen stark nach Vollzeit aus; siehe auch meinen heutigen Artikel zum Thema Teilzeit/Abgrenzung zur Vollzeit.

    christina sagte:
    16. März 2012 um 09:45

    Mein Mann hat einen Arbeitsvertrag von 40Std., Mo-Fr, er arbeitet oft 12-13 Std. am Tag und da sind keine Pausen oder Fahrtzeit eingerechnet mit würde er oft auf
    16 Std. kommen. Ist das legal? Man muss dazu sagen das er sich oft auf montage befindet.

    Florian sagte:
    1. April 2012 um 04:05

    Hallo, hab mal eine Frage, ich arbeite in der Stahlbranche als Nachtverlader.
    Meine Schicht fängt Sonntag Nacht um 22Uhr an und hört meistens früh um 6auf, die folgenden Tage von Mo bis Do beginnen um 19Uhr und enden meist um 6Uhr früh.
    Pause wird dabei selten gemacht.

    Meine Frage ist nun, da in meinem Arbeitsvertrag eine Wochenarbeitszeit von 42 Stunden steht, ich aber auf 52Stunden komme und somit 10Stunden über der Zeit bin, ob das mit rechten dingen zu geht?

    Ich meine ja auch da es im Arbeitvertrag steht, das wenn „es die Arbeitsverhälltnisse nicht anders zulassen, längere arbeitszeiten in kauf genommen werden müssen“.

    Mein Bedenken ist nur das man als Mensch an der Arbeit zu Grunde geht und es trotzdem immernoch im Vertrag steht das es eine 42Stunden Woche ist.

    Ach ja, das wir länger arbeiten müssen wird uns erst am Tag der Arbeit gesagt und es wird keinerlei Rücksicht auf uns genommen da auch die Wartung der Arbeitsgeräte zu wünschen übrig lässt.

    Ich hoffe das du mir etwas helfen kannst!

    Der Beitrag ist zwar sehr informativ, aber ich will nur sicher gehen das ich nichts falsch aus meiner Lage her Verstanden habe!

    MfG

    Jochen sagte:
    10. April 2012 um 05:07

    Hallo,
    ich habe gehört, dass die 8 Stunden täglich nur dann gelten, wenn man von 6 Werktagen (Mo-Sa) ausgeht. Bei einer 5-Tage-Woche können dann die 48h auf die 5 Tage umgelegt werden. Wichtig ist in diesem Falle dann eben nur, dass die 10 Stunden pro Tag nicht überschritten werden.
    Stimmt das so? (z.B. Montag bis Donnerstag 10h arbeiten, Freitags 8h wäre ok, da 10h nicht überschritten werden und im Schnitt die 8h auch nicht).

    Kann eigentlich ein Tarifvertrag Regelungen definieren, die das Arbeitszeitgesetz ‚aushebeln‘ oder ist dieses immer bindend?

    Michael sagte:
    16. Mai 2012 um 05:24

    Guten morgen,
    Ich arbeite in einer Sicherheitsfirma als
    Revierfahrer.
    Z.Z.12.30 Std. 7 Tage durch danach 2-3 Tage frei. Jetzt soll meine arbeitzeit auf 13.30 St# erhöhte werden. Ist das Rechtmässig erlaubt.

    Goran Hamm sagte:
    13. August 2012 um 17:18

    Hallo kan mir jemand helfen ?

    Ich bin seit zwei monate uba eine leit firma arbeit bekomt leit firma heist HBS aus beckum nrw bei Hamm- NRW
    Hab schon arbeits fatrag untaschreben auf ein jachr und nach zwei monate one grud wolte mich kundigen aba dise zwei monate hab jede tag 9 stunde 12 stunde gearbeitet die Firma heist Hoffmeier aus untrop metal industri da hab mich par machl farletz und hab ganichs gesagt weita gearbeitet ich hate angst die arbeit zu fachliren hab kind beckomt jeden fachl braucht kole aba one grund mich zu kundigen ich kapiert nicht warum ich weis was fon perose da arbeiten jede tag par persone komen betrunken oda schon trinken auf arbeit … Den frage ist was ich kan ubernemen wan ich hab arbeis fatrag auf ein jachr

    Ralf sagte:
    17. August 2012 um 08:57

    Ich bin Busfahrer darf ich einen Dienst von 11 Std 26 min an einem Tag haben und das 3 Tage hintereinander.? Dienstzeit ist doch auch Arbeitszeit oder? Ich habe zb. um 21:18 Uhr Feierabend und muss um 06:27 wieder anfangen.

    anna sagte:
    28. August 2012 um 18:44

    hallo ich arbeite in eine betruetes wohn intensiv,arbeite dort 35 Std. pro woche, also 140 std pro monat,manchmal über 160 std pro monat,,,meine frage ist, ist das legal das ich muss oder ich hab nur noch fast spätdienst… zumbeispiel im nächsten Monat ( ich habe schon unsere stundenplan gesehen) ich habe 4 nachtdiens ( 9 std ),2 frühdiens ( 8 std. ) und denn rest ist alles spätdiens… ist dass LEGAL oder ich kann was dagegen machen?

    Hans sagte:
    3. September 2012 um 10:36

    Hallo,
    ich beziehe ein Gehalt. In meinem Arbeitsvertrag steht nun: „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.“ Nun gibt es eine Meinungsverschiedenheit mit meinem neuen Vorfgesetzten, der meint, dass dies bedeute, dass Überstunden (häufig neun und mehr) auch nicht abgefeiert werden dürfen, sondern grundsätzlich mit dem Festgehalt bezahlt sind. Ist das so, oder darf ich meine Überstunden zu einem anderen Zeitpunkt abfeiern?

    Marie sagte:
    10. September 2012 um 13:57

    Hallo,
    ich arbeite im öffentlichen Dienst auf einer Behörde 40h auf 5 Tage verteilt. Dort besteht auch eine in meinen Augen sehr individuelle AZ-Gestaltung. Der Mittwoch steht mit 10h im Soll und der Freitag dafür nur mit 6h. Gemäß §3 S.2 Arbeitszeitgesetz kann die tgl. AZ auf 10h verlängert werden , wenn die durchschnittlichen AZ nicht 8h übersteigt, was sie ja auch nicht tut. Aber trotzdem habe ich mit dieser Regelung ein Problem.
    Wenn ich nun zum Bsp. an einem Freitag mal krank werde oder Urlaub habe, bekomme ich keine 2 Überstunden gutgeschrieben, da ja der Freitag nur mit 6h im Soll und der Mittwoch mit 10h im Soll steht.
    Laut ArbZG darf die AZ 8h nicht überschreiten.
    Ist es überhaupt möglich das man dauerhaft einen Tag mit 10h ins Soll stellt und einen Tag nur mit 6h?

    Mario sagte:
    13. September 2012 um 07:32

    Hallo,
    ich arbeite in der Inobhutnahme (eine Art Kindernotdienst).Wir sind nicht ständig belegt und arbeiten zu zweit im Team. Unsere Arbeitszeit gestaltet sich so. Wenn Belegung dann wechseln wir uns alle 24h Stunden ab.Wir dürfen uns ab 23.00 Uhr schlafen legen.Doch man schläft sehr schlecht und oberflächlich.Je nach Fall sind unsere letzten Kinder bis 8 Wochen bei uns geblieben.Das heißt 8 Wochen im 24h Rythmus ohne einen Tag frei. Da ist man kein Mensch mehr.Meine Frage nun,ist das zulässig?Unser Problem dann,wenn der nächste zwischenzeitlich auf der Matte steht verlängert sich unsere Arbeitszeit.Danke schon mal .MFG Mario

    Tamara sagte:
    26. September 2012 um 17:14

    Ich arbeite in einer Autovermietung und habe eine 45h Woche. Alle 2 Wochen muss ich Notdienst machen (7 Tage am Stück)von 18-23 Uhr. Wohne jedoch sehr weit von meinem Arbeitsplatz entfernt (70km). Bezahlt wird der Notdienst mit einer Prämie von Durchschnittlich 50 Euro pro Einsatz… manchmal auch nur 25 Euro. Da Notdienst jedoch nicht zur Arbeitszeit gehört, würde mich interessieren, ob dies nach einem 8h Tag überhaupt rechtens ist.

    Michaela sagte:
    29. September 2012 um 08:36

    Hallo, meine Mutter arbeitet als Reinigungskraft. Morgens 2 stunden und Nachmittags auch nochmal 2 Stunden im gleichen Putzobjekt. Sie hat jetzt schon 30 Tage ohne einen Tag frei gearbeitet. Jetzt am 30.09. hat sie endlich mal einen Sonntag frei, und da kam die Aussage vom Chef, dass dies eine Ausnahme sei. Der Feiertag, der jetzt am 03.10.2012 kommt, muss sie auch arbeiten. Aussage vom Arbeitgeber hierzu: Sie hat ein Putzobjekt an dem jeden Tag gearbeitet werden müsste. Das kann doch nicht rechtens sein, oder?

    […] Arbeit des Arbeitnehmers, lohn, Reisezeit, Tarifvertrag, Umkleiden, Waschen, Wegzeit Das Arbeitszeitgesetz regelt unter anderem, wie lange der Arbeitnehmer arbeiten darf und knüpft dabei an den Begriff (§ 2 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz) der Arbeitszeit […]

    Dirk Schmidle sagte:
    16. Oktober 2012 um 20:06

    ich darf jeden tag 10 stunden in der woche arbeiten ,das ergibt 210 stunden im monat und mein arbeit geber verplant mir ca 20 tage meines jahres urlaubs ist das rechtens ?

    Franziska sagte:
    18. Oktober 2012 um 22:26

    Guten Tag, ich habe mal eine Frage.
    ich arbeite in einem Lebensmittelherstellendenbetrieb. Ich war vor einigen Wochen krank geschrieben. Habe den Schein pünktlich bei meinem Arbeitgeber abgegeben. 2 Tage nach Abgabe des Scheins bekam ich einen Anruf in dem ich aufgefordert worden bin Freizeitausgleich zu nehmen so dass der Krankenschein praktisch garnicht existiert. Nun soll ich aber manchmal 12 h arbeiten also 1-2 mal die woche um die Minusstunden wieder rein zu holen. Ist das überhaupt rechtens?
    Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen. Danke

    Saskia Peter sagte:
    19. Oktober 2012 um 20:56

    Hallo. Ein sehr guter Bekannter von mir arbeitet bei Hermes Versand im Lager. Seine Aufgaben sind die LKW´s Abladen und die Ware dem Entsprechendem Gebiet einzuordnen. Er fängt um 6 Uhr Morgens an zu arbeiten, kommt aber erst in der Zeit von 22-00 Uhr nach hause.

    Nun Meine Frage:

    Ist das Rechtens, das er so lange dort Arbeiten darf?? Wenn nein, dann bitte ich um Antworten, um eine Möglichkeit zu erfahren, wie man das unterbinden kann. Ich danke herzlichst.

      freedomfighter sagte:
      19. Januar 2013 um 12:04

      Melde das der Behörde für Arbeitsschutz frag mal google da findest du was. Wenn das genug machen wird dem Unternehmen bald die Luft ausgehen, Alternativ könnte man die Presse einschalten.

    Mazouz Monique sagte:
    30. Oktober 2012 um 08:52

    Frage ich bin 61 arbeite im Kundenservice . Ist die Spätschicht vom 17.00 bis 22.00 angebracht in meinem Alter. Hatte vorder 15.00 bis 20.00 Uhr ?

    Thomas Blendermann sagte:
    22. November 2012 um 20:36

    Hallo und guten Abend,
    folgendes Problem.
    Ich arbeite in einem Betrieb in einem 2 Schicht System.
    Laut Arbeitsvertrag Frühschicht von 05:00 – 15:00 Uhr und Spätschicht von 15:00 bis 01:00 Uhr somit 9,5h am Tag an 4 Tagen die Woche von Montag bis Donnerstag.
    Macht in der Woche 38h Arbeitszeit da wir schriftlich auf 15min Pause verzichtet haben um die Aufenthaltszeit im Betrieb zu verkürzen.
    Soweit alles gut.
    Nun hat unser Arbeitgeber die Wochenarbeitszeit aber auf 40h angesetzt und somit fehlen uns 2h Arbeitszeit in der Woche, diese sollen wir an einem vom Betrieb bestimmten Freitag 1x im Monat nacharbeiten.
    Daran ist sicher nicht zu rütteln aber wenn ich mich Recht entsinne muß der Arbeitgeber diese Freitag monatlich festlegen auf z.B. Januar den 2.ten Freitag im Monat. Februar den 3.ten Freitag usw. und das für 5 Jahre im Vorlauf um zu gewährleisten das auch mal ein Pflichtfreitag eventuell auf einen Feiertag fallen könnte. Ist das richtig oder liege ich da falsch.
    bin ja gern bereit diese Stunden nachzuarbeiten aber nicht nach Willkür des Arbeitgebers.
    Unser Arbeitgeber sucht sich die Pflichtfreitage aber immer am Anfang des Jahres grundsätzlich so aus das diese auch auf alle Fälle gearbeitet werden muß.
    Ist das rechtens so.
    In welchen Gesetz unter welchem Artikel wird das geregelt?

    Vielen Dank im voraus für die Info

    Mfg
    T. Blendermann

    jesika sagte:
    21. Januar 2013 um 17:06

    hallo ich arbeite auf vollzeit 6 tage die woche 7 std. täglich im gastronomie bereich wie viel tage in der woche muss ich frei haben ist es gesetzt 2 tage frei zu haben

    Bianca Flint sagte:
    4. Februar 2013 um 22:50

    Hallo, ich meinen letzten Job aus vielen gründen gekündigt. Zum einen, werde ich auf Rheuma getestet, weil mir meine Glieder ständig weh tun und mir sehr oft was aus den Händen fällt. Zum anderen, habe ich in drei Schichten gearbeitet. Mein Mann arbeitet voll. Ich habe ein sechsjähriges Kind und habe festgestellt, dass ich die Aufsichtspflicht für mein Kind nicht mehr gewährleisten kann.
    Meine frage. Kann das Arbeitsamt mich zur Schichtarbeit zwingen wenn die Aufsichtspflicht für mein Kind nicht gewährleistet ist? Genauso steht im artest vom Arzt, dass ich eine abwechslungsreiche Tätigkeit machen muss. Bekomme aber trotzdem Stellungsangebote mit Schicht und viel Fingerarbeit. Wie muss ich darauf reagieren?
    Danke g

    susanne Bierbrauer sagte:
    15. Februar 2013 um 14:07

    hallo mein sohn ist eingestellt bei einer firma für sechs stunden pro tag arbeitet aber 8stunden und fast jeden samstag. die überstunden und den samstag kriegt er nicht bezahlt sondern soll sie abbummeln, bekommt aber kein frei wenn er es will was kann man dagegen unternehmen?

    medik sagte:
    25. Februar 2013 um 18:09

    Hallo.
    Ich arbeite im kr.haus als kr.schwester in der notaufnahme u. endoskopie. seit kurzem wurde die rufbereitschaft bei uns eingeführt. Unter der woche beginnt die rufbereitschaft ab16 uhr u.endet am nächsten morgen um 8:00. An wochenden von 8:00 bis 8:00 des folgenden tages. frühdienst geht von 8:00 bis 16:00. Soweit so gut..nun meine frage. wenn ich 5 tage frühdienst habe und somit auch 5 tage gleichzeitig rufbereitschaft ist das rechtens? kann mein arbeitgeber mich dazu zwingen? was ist wenn jede nacht über mehrer stunden einsatz

      medik sagte:
      25. Februar 2013 um 18:18

      Zu stande kommt? Darf man eine ganze woche zum normalen dienst auch die rufbereitschaft anhängen? wie ist es an wochenenden geregelt? ist es rechtens dass immer dieselben kollegen rufdienst an wochenenden machen dürfen..obwohl andere kollegen(auch wegen der bezahlung) auch die möglichkeit hätten u. dies auch gerne tun würden?
      hoffe auf baldige antwort und bedanke mich im voraus

    Daniel sagte:
    14. März 2013 um 14:51

    ich arbeite in einer taxi firma und habe einen 8 stunden vertrag und es ist nun so das ich seit nun mehr 9 jahren mehr als 11 sunden arbeite und die überstunden nich abgebummelt werden dürfen und mit 75 euro pauschalisiert werden und da zu kommt noch der nacht dienst der geht von sonntag 6 uhr mogens bis nächsten sammstag 6 uhr und die anderen sammstage entweder von 6 bis 16 oder von 16 bis 6 is das normal kann er das so machen

    Kathrin Hausdörfer sagte:
    18. März 2013 um 09:44

    Hallo ich arbeite seid einem Jahr in einen kleinen Bäckerladen am Anfang sagte die Chefin wir dürften nur 15 Sonntage im Jahr arbeiten jetzt sieht es aber so aus das wir 12 Tage durch arbeiten und dann Sa und So frei haben und so weiter , in der einen Woche haben wir 35.25 h und in der 2 Woche wo Sa und So dabei sind kommen wir auf 39.25h . Meine Frage ist das rechtens immer 12 Tage Am Stück zuarbeiten ohne einen Tag frei???????

    […] alles zu Arbeitszeit zählt, wissen viele Arbeitnehmer, und auch viele Arbeitgeber, nicht. Das Arbeitszeitgesetz regelt im Allgemeinen, was Arbeitszeit ist, allerdings nicht, die einzelnen Fallgestaltungen, die sich hier in der Praxis ergeben […]

    Kühl, Alexander sagte:
    22. April 2013 um 17:25

    Hallo!
    Ich arbeite 5-Schichten Model (Kontischicht) 3 Tage Früh, 1 Frei, 3 Spät und 3 Nacht. Danach muss ich 5 Tage Frei haben. Immer öfters muss ich in der Freischicht 3 Nachtschichten oder 3 Frühschichten arbeiten und damit zwischen ende Nach. und anfang Frühschichten nur noch 48 Stunden habe. Meine Frage rechtens 9 Schichten am Stück ( 3 Späht und 6 Nacht ) arbeiten und wie viele Stunden muss zwischen Nachtschicht und Frühschicht (ende Nacht und anfang Früh) sein?

    Tanja sagte:
    25. April 2013 um 07:42

    Hallo,

    mein Mann arbeitet seit 12 jahre als Kfz-Mechaniker. Er hat ein Arbeitsvertrag von 37,5 Stunden. Er muss alle 2 wochen auch Samstags arbeiten. Im Frühjahr/Herbst gibt es dort die Umreifungstage. Dann wird jeden Tag 10 stunden und mehr gearbeitet. Jetzt muss er schon schon seit 6 wochen jeden Samstag arbeiten, der Arbeitgeber trägt ihn einfach ein ohne ihn zu fragen. Ist das alles rechtens?

    Coco sagte:
    19. Mai 2013 um 23:21

    Hallo.
    Ich bin in der Gastronomie tätig und
    arbeite 7 tage die woche mindst. 8-9 std täglich. Keine Pause , keine ausgleichstage !!!
    ist das rechtens ??

    Living sagte:
    5. Juli 2013 um 13:59

    Bei mir in der Firma ist das NORMAL das ich jeden Tatg von 7 Uhr bis 17 Uhr Arbeite mit einer Stunde Mittag…
    Das macht mich total fertig… besonders da ich pro Stunde bezahlt werde… und das nicht gerade hoch…
    Also weniger Arbeit würde bedeuten ich könnte nicht mehr von der Arbeit leben…

    Irgendwie super…

    sven otto sagte:
    10. Juli 2013 um 12:10

    Hallo,

    ich arbeite als Erzieher in einem Familienzentrum. Der Träger dieser Einrichtung ist die Stadt. Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag und arbeite 39,5 Stunden die Woche.
    Jetzt sagte man mir, ich hätte keinen Anspruch auf eine Pause. Wenn ich also 30 Minuten Pause machen möchte, muss ich diese Zeit dranhängen oder früher anfangen- ist das so rechtens???
    Darüber hinaus, arbeite ich seit November 2011 in dieser Einrichtung und erhielt immer einen bef. Vertrag, der in diesen 2 Jahren schon 4 mal geändert wurde…sollte ich evtl. mal die verdi bzw. die GEW oder einen Anwalt einschalten?

    Arti sagte:
    30. Juli 2013 um 09:28

    Hallo
    Ich arbeite in eine casino, jetz habe ich 43 tage ohne frei gearbeitet. Pro Tag minimum 10 stunden, wenn spätschicht mache kommt noch länger! ich kriege nie 11 stunden ruhe pause! ich weis wir haben kein personal aber ist doch nicht mein problem. Also ich habe für scheff das gesagt und ehr, hat mir nur einfacht guten angebot gegeben ein Kündigung schreiben! Aber wenn ich schreibe selber ein Kündigung ich kriege keine Arbeitslosendgeld weil ich habe nur Halbjahr gearbeitet. Also kann jemand mir sagen was soll ich machen!???

    GeTo sagte:
    8. August 2013 um 06:21

    Hallo,

    Ich arbeite in einer Anlagenbaufirma. Und nun wurde eine neue Regelung für Monteure aufgestellt, in der man auf Montage 10 Stunden pro Tag arbeiten muss.
    Soweit noch kein Problem.

    Meine Frage ist eher diese, wie lange kann ein Arbeitgeber die Arbeitszeit auf 10h
    erhöhen. Gibt es da einen bestimmten Zeitraum? Wie etwa nur für sechs Monate?

    Diana sagte:
    9. August 2013 um 07:42

    hallo
    Mein Neffe macht seit 1 Woche eine Ausbildung.
    er ist 16 und er muss halb 6 in der firma sein von da an fahren die auf die baustelle ca 1h fahrt eine Strecke. 2 mal 1h Pause 18:30 oder auch mal 17:30 je nach arbeit ist er wieder in der Firma. wieso 2hPause ist das ok auf baustellen? wenn er mal 1h zeitiger zu hause ist wird das vom Lehrlingslohn abgezogen oder minus h.
    lg
    Diana

    Betze sagte:
    12. September 2013 um 06:41

    Hallo,
    Ich habe zu dem umkleiden eine frage..
    Da ich im Stall arbeite gehe ich im betrieb immer noch duschen, zählt das dann auch zur Arbeitszeit?

    Hein Blöd sagte:
    12. September 2013 um 16:58

    Hallo,
    ich bin leider einer dieser Verrückten die nach 10 Stunden / täglich nicht immer aufhören zu arbeiten. Hintergrund: Aufgrund meiner Tätigkeit in der EDV ist es aufgrund der Projektsituationen terminlich schon einmal sehr eng, und man möchte natürlich auch den Kollegen und dem Unternehmen auch behilflich sein.

    Unsere Personalleiterin hat im letzten Jahr ein Schreiben verfasst, wo Sie nebenher auf den §3 des Arbeitszeitgesetz verwiesen hat.

    Nun ja, ich habe mir nichts böses dabei gedacht und weiter fleißig meine Stunden erbracht, die ich natürlich vorher auch schön brav von meinen direkten Vorgesetzten habe genehmigen lassen.

    Nun war es so, dass im Juni bis August 2013 sehr viel zu tun war und sehr viele Arbeitsstunden über jene besagte 10 Stundengrenze waren. Da wir eine Gleitzeitregelung haben habe ich mich schon darauf gefreut diese Stunden abfeiern zu können.

    Nun geht meine liebe Personalleitern daher und streicht mir diese Stunden im nachhinein einfach, mit der Begründung dass nicht mehr als 10 Stunden gearbeitet werden darf.

    Wie kann ich am besten hiergegen vorgehen?

    Vielen Dank für die Ratschläge im vorhinein.

    Karsten sagte:
    4. Oktober 2013 um 13:06

    Hallo!
    Ich arbeite in der gebäudereinigung habe einen teilzeitvertrag wo drin steht mit mindestens 60stunden im monat bei einer 5 Tage woche ich arbeite aber von morgens 6Uhr bis 17-18Uhr mit sehr wenig pausen (Brot reinschieben und weiter) und muss aber am wochenende arbeiten und am wochenende bereitstehen zb. wenn er mich um 22uhr anruft muss ich antreten bekomme aber in der woche kein frei

    Das kann doch auch nicht richtig sein oder?
    was kann ich machen
    Danke im voraus

    Marina6 sagte:
    1. Mai 2014 um 00:08

    Ich bin im Wachdienst tätig auf einer Baustelle.
    Ich habe im Monat 200 Stunden Dienst .
    Davon sind größtenteils 13 Stunden Nächte .
    Ist das überhaupt statthaft ?
    Mich macht das langsam fertig da ich zum teil nur noch 5 1/2 Stunden Schlaf bekomme.
    Vielen Dank für die Hilfe schon im voraus.

    cj84 sagte:
    23. Mai 2014 um 21:42

    hallo ,,
    ich bin 7 bis 19 Uhr bei der arbeite , 12 stunden pro tag montash arbeiter .
    1:30 ist pause = 15 Minuten , 45 Minuten , 30 Minuten .
    30 Minuten pause ist bezahlte Pause , ( 11 stunden pro tag ) ! aber arbeitgebe will nicht 30 minuten bezahlte pause bezahllen !!? arbeitgebe rechnet 10:30 stunden pro tag nicht 11 stunden pro tag ,, und jeden tag fehlt 30 Minuten ,,

    welche gesetzliche möglichkeit gibt gegen solche fall ?
    Vielen Dank für die Hilfe schon im voraus.
    cj 84

    Menzel sagte:
    5. Juni 2014 um 15:24

    Habe eine Frage.
    Wie sieht es aus, wenn man länger als 10 Std am Tag arbeitet und anschließend auf dem Weg nach Hause einen Unfall hätte? Steht man dann nicht unter Versicherungsschutz? Wird der Arbeitgeber dann veranwortlich?

      Daniel sagte:
      6. April 2015 um 14:47

      Kann Probleme geben mitd er Versicherung, eine Teilschuld bekomst du auf jeden Fall weil du ja nicht nein gesagt hast, ich weiß aber aus eigener, leidiger Erfahrung das ein Nein oft nicht vom Chef akzeptiert wird und man als *Störenfried gilt und man somit schnell auf der Abschussliste landet.

        Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
        11. April 2015 um 11:13

        Danke für die Kommentierung.

    Tayfun Avci sagte:
    10. Juni 2014 um 17:46

    Hallo,

    Ich arbeite seit 2008 bei einer leifirma seit 1 jahr hat die firma fast keine Aufträge mehr und wenn dann arbeite ich meistens 12 Stunden ist das gesetzlich erlaubt ?

    oliver sagte:
    18. Juli 2014 um 14:44

    habe mal eine frage darf der arbeitgeber die 30 min pause bei 8 stunden arbeitzeit von meine stunden abziehen

    annett martin sagte:
    11. August 2014 um 13:18

    ich arbeite in der pflege und habe jetzt zwölf tage durch gearbeitet.
    soll aber noch bis zum 15.8.arbeiten.
    hatte aber noch kein freien tag.
    meine frage ist es erlaubt.
    annett77

    Olli sagte:
    5. Oktober 2014 um 12:01

    Hallo ich arbeite 40 sdt Wöchentlich von Montag bis Freitag laut Teamvereinbarung. Wir haben aber eine 6 Tage woche mit 40 Sdt da ich aber schon 40 Arbeite verlangt mein Arbeitgeber jetzt auch Samstag von mir zu arbeiten.

    […] schützen. Dabei sind Abweichungen zum Nachteil des Arbeitnehmers nicht zulässig. In der Praxis wird ständig gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen, meistens ohne rechtliche Konsequenzen, obwohl das Arbeitszeitgesetz in den §§ 22 ff. Bußgeld- […]

    Vanessa sagte:
    14. Oktober 2014 um 20:26

    Ich bin im Verkauf tätig. Wir haben von Montag bis Sonntag und auch an Feiertagen geöffnet. Ich bin auf Vollzeit angestellt. Da unsere Filiale nur von mir und meine Kollegin besetzt ist, arbeiten wir täglich zw 6-8 Stunden ohne Pause. Zusätzlich habe ich alle 14 Tagen 1 Tag frei. Bereits 5x musste ich die 2 Schichten übernehmen, wegen Personal mangeln. Beim ersten mal musste ich 2 Tagen hinter einander 12 Std am Stück ohne Pause arbeiten. Das zweite mal waren es 3 Tagen hinter einander aber mit jeweils 2 Stunden Pause pro Tag. Jetzt ist meine Kollegin krank und ich weiß jetzt schon Bescheid dass ich mal wieder beiden Schichten übernehmen muss, für mindestens 3 Tagen. Aber was wenn ich mich dazu weigere?! Zählt es als Arbeitsverweigerung?? Ich sehe es langsam nicht mehr ein, außerdem dank der ganze Aktion, muss ich auf meine 7 Tagen Urlaub verzichten. Ich bin jetzt seit 6 Monate in der Fa. und habe noch keinen einzigen Urlaubstag genommen.

    Daniel sagte:
    6. November 2014 um 21:23

    Vieles was hier steht ist in der Praxis gar nicht umsetzbar bzw. wird je nach Beruf grundsätzlich dagegen verstoßen. Wachdienst zbsp., dort sind Monatsarbeitsstunden von 240-260 Stunden und mehr ganz normal, bei den niedrigen Lohn machen das die Angestellten auch bereitwillig mit, Pausen können oft gar nicht genutzt werden, im Empfang/Pforte sind diese Leute zumeist alleine, es herrscht Durchgangs/Publikumsverkehr, da können die nicht sagen ich mache mal eben 30-60 Minuten Pause auch wenn diese Pausenzeit natürlich abgezogen wird, sprich nicht bezahlt wird obwohl durchgearbeitet wurde, Tagesarbeitszeiten von 10-16 Stunden sind auch völlig normal, mehrfacher Schichtwechsel innerhalb weniger Tage ebenso, 19:00-09:00 bei dem nächsten dann von 15:00-00:00 am selben Tag und anschließend bei wieder einen anderen Kunden von 06:00-20:00 ist da ganz normal, hinzu kommen ja dann noch die Fahrzeiten, übermüdet sind die Leute immer und da wird auch oft genug 14 Tage und länger am Stück gearbeitet mit dann nur 1-2 Tagen frei, wenn die Pech haben, haben die dann auch noch Nachtschicht gehabt bis 07:00, 08:00, 09:00, den Rest des Tages dann frei und am Nächsten Tag dann schon die Frühschicht um 05:00, 06:00, 07:00 je nachdem wo sie halt hin müssen. Klar könnten diese sich beschweren aber mal im Ernst jeder weiß doch das man dann raus fliegt erst recht wenn es auch noch zum Anwalt ging und selbst wenn man wieder eingestellt wird so weiß man das man dann rausgeekelt wird.

    Jorge sagte:
    28. November 2014 um 15:40

    Hallo, ich bin spanier. Momentan, arbeite ich in einem Hotel als Kellner , im Grastronomie. Aber ich arbeite zu viel zeit, normalerweise 5 oder 6 Tage pro Woche, 11 oder 12 Stunden pro Tag, ohne Extrageld, ohne Extrafreizeit; macht ich dieser Stunden Gratis (Ist das normal?). Habe ich mit meine Kontakt im Agentur fur arbeit gesprochen. Aber, ich denke dass meine kontakt mochte mir nicht helfen. Sie sagt mir, dass es normal in Deutschland ist (So viel arbeiten). Was glauben Sie? Wo kann ich hilfe finden?. Ich habe kein sozialkontakt, und ich fange mit depressionen an. Danke.

    Jorge sagte:
    28. November 2014 um 15:44

    und, habe ich vergessen. ich bin ein schuler, ein Azubi, von ausbildung.

    Nicole Ostendorf sagte:
    2. Januar 2015 um 14:59

    Habe ein Vertrag von 15std die Woche als Reinigungskraft aber muss aber mehr std machen und fast 2wochen durch ohne ein Tag frei dürfen die das???

    PAFFRATH sagte:
    22. Januar 2015 um 03:24

    Hallo
    Ich habe eine Arbeitszeit von 17 uhr bis 7 uhr als Pförtner, MEIN chef hat eine sicherheits firma Objektschutz. Aber eigentlich keine Pause am stück. Arbeitsort ist in NRW. Chef hat über 200 Mitarbeiter, habe diese Woche eine 70 Stunden woche. Wie kann ich meinem Chef eins reinwürgen.

    Franziska Gorzitze sagte:
    13. März 2015 um 13:20

    Hallo.
    Ich mache eine Ausbildung als Erzieherin. Mir wurde heute in der Schule mitgeteilt, dass wir in den 3 Jahren Ausbildung mit 51 Wochen Praktikum nur 10 Tage fehlen dürfen und wenn es mehr Tage sind sollen wir die versäumte Zeit in den Ferien nachholen und arbeiten gehen. Ich wollte mal fragen ob die 10 Tage auf so eine lange Zeit eigentlich Rechtens ist. Mir kommt das ein wenig komisch vor, weil gegen Krankheit kann man nichts.

    anonym sagte:
    13. März 2015 um 20:36

    Mein mann arbeitet am harfen er muss mal auf dem terminal arbeiten und mal auf dem schiff und manchmal auch abplanen terminal ist von 8-17:30 uhr und dann muss er manchmal auch doppel schichten machen zb erst abplanen das geht von 8 uhr bis ca. 14 uhr und danach soll er noch 4 stunden auf dem schiff arbeiten pluss siff fest und los machen was noch mal 1-2 stunden länger sind und heute erst musste er um 8 uhr da sein und kommt erst um 22 uhr nach hause das sind 14 stunden und er hatte grade mal 1ne stunde pause aber mein mann will nicht den job verlieren und hat die sorge wenn er das seinem arbeitgeber sagt das er seine arbeit dann verliert

    Felix Barthold sagte:
    26. März 2015 um 14:10

    Hallo.
    Ich arbeite als Koch in einem Hotelrestaurant und unsere Arbietszeit darf 10 Stunden nicht überschreiten !
    Manschmal kommt es vor das wir auf Grund des großen Andrangs keine Pause machen könne (45minuten) !
    mein Chef sagt nun das die Pause trotzdem abgezogen werden muss !

    ist das rechtens ?

    grüße felix

    Daniel sagte:
    6. April 2015 um 13:21

    Die meisten Verstöße gibt es in der Zeitarbeit und im Wachgewerbe, arbeite auch oft 2-3 Wochen durch ohne Pause und habe an fast jeden Tag 12 Stunden Dienst, wenn ich dann frei habe ist es imme rnur ein Tag, wenn man dann noch Pech hat kommt man Morgens aus der Arbeit und muss dann am nächsten Tag wieder früh ran, so hat man nichts vom freien Tag, Einkaufen etc. dann schlafen, Abends noch 1-2 Stunden TV und dann wieder schlafen damit man morgens aus den Federn kommt und den Arbeitstag übersteht. Pausen während der Schicht gibt es zumeist keine, wie auch wenn amn meistens alleine im Empfang ist aber ständiger Durchgangsverkehr herrscht, das Telefon klingelt etc. so das man auch gar nicht weg kann? Oder man mal was in Ruhe essen kann, sieht nicht schön für die Kunden aus wenn man da mit Essen sitzt, man kann teils ja nicht mal auf Klo gehen denn dann warten vorne die Kunden und das tun die nicht gerne, beschweren sich dann auch oft über einen.

    Daniel sagte:
    6. April 2015 um 13:23

    Ach ja und an freien Tagen und besonders im Urlaub wird man immer wieder angerufen um zbsp. kurzfristig (manchmal nur eine Stunde vor Dienstbeginn) für kranke Kollegen, Sonderposten etc. einzuspringen.

    Kerstin sagte:
    18. April 2015 um 06:17

    Hallo ich hab auch mal zwei Fragen und zwar hab ich jetzt in einer Pflegeeinrichtung angefangen. Meine Arbeitszeiten dort beträgt von 07:00-11:00 oder von 07:00-13:00 und dann wieder ab 16:30-20:30 jetzt meine Fragen: halt ich hier denn überhaupt meine Ruhepausen bis zum nächsten Tag ein? Und wie viele Tage am Stück darf ich arbeiten? Hab das letztemal 10 Tage am Stück gearbeitet und dann 2 Tage frei gehabt. Ist das denn rechtens?

    karacoban sagte:
    3. Mai 2015 um 12:33

    Hallo ich habe eine frage darf der arbeitgeber frei tage auch als Wochenende zählen ich glaube nicht weill Wochenenden keine wektage sind danke für die Antwort

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      12. Mai 2015 um 05:38

      Wochentag sind Werktage. Werktag ist jeder Tag von Mo bis Sam.

    Anja sagte:
    25. Mai 2015 um 21:42

    Hallo. Wie kann es sein, dass in Deutschland in den Eisdielen junge Menschen arbeiten und bis zu 18 Stunden Schichten arbeiten. Zumeist Italienische, spanische oder portugiesische Jugendliche. Aus Erfahrung weiß ich, dass es keine Einzelfälle sind. Sie erhalten weder Mindestlohn noch wird sich an das Arbeitsgesetz gehalten. Die jungen ausländischen Menschen kommen aus Ländern mit hoher Arbeitslosigkeit und sind froh eine Arbeit zu finden. Mit den Gesetzen kennen sie sich nicht aus. Ein Fall, der mir bekannt ist verdient das junge Mädchen einen Lohn von 1600 €. Ein Grossteil vom Trinkgeld steckt sich der Chef ein und statt Kost und Logis gratozu geben wird auch hierfür ein Betrag einbehalten. Die Arbeitszeit beträgt derzeit ab 7.30 Uhr bis Feierabend. Was auch mal weit nach Mitternacht werden kann. Wobei der Chef sich eine goldene Nase verdient. Warum gibt es keine Kontrollen???
    Wo muss man Anzeige erstatten?

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      26. Mai 2015 um 06:45

      Gesetze sind nur so gut, wie diese in der Praxis durchgesetzt werden. Solche Arbeitgeber bewegen sich auf dünnen Eis. Zum einen wegen drohender staatlicher Sanktionen und zum anderen auch deshalb, da der gesetzliche Mindestlohn nicht mehr (aufgrund von Ausschlussfristen in Arbeitsvertrag oder TV) verfallen kann. Eine Anzeige kann man beim zuständigen Amt für Arbeitsschutz machen. In Berlin ist dies z.B. das LAGetSi – Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin, Haus E / Haus L, Turmstraße 21, 10559 Berlin.

    Juli sagte:
    1. Juni 2015 um 20:46

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich arbeite in einer Facharztpraxis und wir haben jedes Quartal mindesten 2 Wochen die Praxis wegen Urlaub der Ärzte geschlossen, oft auch 2 1/2 oder auch 3 Wochen. Da wir aber nicht so viele Urlaubstage haben wie die Praxis geschlossen ist müssen wir diese mit täglichen Überstunden wieder ausgleichen. Wir arbeiten häufig Montag Dienstag und Donnerstag 11 Stunden und haben häufig nur 15 Minuten Mittagspause, selten 30 Minuten.
    Ist das rechtens das wir die Urlaubstage von den Ärzten, wofür wir ja garnichts können, nacharbeiten müssen?? Und steht einem nicht mindestens 1/3 des Urlaubes eigentlich selber zur Verfügung?

    Und wie verhält sich das alles wenn ich jetzt kündige?

    Ich habe das jetzt über 7 1/2 Jahre mitgemacht und habe mir jetzt eine andere Stelle ab 1.7 gesucht. Meine Frage ist jetzt, die Praxis hatte bis Juni 21 Tage geschlossen. Laut Vertrag stehen mir 26 Tage im Jahr zu. Ich habe Noch Ca. 20 minusstunden die ich vom vorherigen Jahr Noch am ab arbeiten bin, da wir Ca 50 Tage Urlaub hatten.
    Was habe ich für Rechte? Kann mir mein Arbeitgeber Geld vom Lohn abziehen ?
    Und ich hätte gerne Ende des Monats zwei Tage Urlaub die mir im März genehmigt wurden, für mich selber, geht das, oder kann mein Arbeitgeber Nein sagen?

    Ich bitte und hoffe um schnelle Antwort.
    Danke

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      4. Juni 2015 um 07:35

      Bitte beachten Sie, dass ich keine kostenlose Auskunft erteile. In solchen Fällen ist es sinnvoll, wenn Sie einen Termin bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vor Ort unter Vorlage der Unterlagen vereinbaren und sich dort beraten lassen.

    Ado sagte:
    5. Juni 2015 um 16:02

    Hallo, ich habe morgen laut Schichtplan Frühschicht. Nun habe ich eine Nachricht bekommen, das ich zur Spätschicht kommen soll. Ich habe aber am Abend einen wichtigen Termin. Kann ich normal zur Frühschicht gehen? Kann mich der Arbeitgeber nach Hause schicken mit dem Hinweis, zum Spätdienst wiederzukommen? Kann ich das ablehnen? Vielen Dank für die Antworten

    Blejm sagte:
    2. Juli 2015 um 13:24

    Hallo hätte mal ne frage ich arbeite als dachdecker ab welcher draußen Temperatur im sommer darf man nicht mehr arbeite .. grade haben wir 47 grad auf dem Thermometer in der sonne und im Schatten 34

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      2. Juli 2015 um 13:54

      Bitte an einen Rechtsanwalt vor Ort wenden.

    frances sagte:
    29. Juli 2015 um 20:22

    Ich habe mal eine Frage darf ein Arbeitgeber von mir verlangen das ich zb. Vom 24.07.- bis zum 15.08 komplett spät arbeite ohne einen Tag frei zu haben und dazu zwei mal 11 Stunden?

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      29. Juli 2015 um 20:37

      Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt vor Ort.

    Marlen sagte:
    7. August 2015 um 08:34

    Sind in der Landwirschaft Arbeitszeiten von 15 bis 17 Stunden täglich erlaubt und das ohne einen Tag Frei in der Woche? Wie viel Zeit muß einen auch mal zum schlafen bleiben?

    Nina sagte:
    11. August 2015 um 05:02

    Hallo,
    ich arbeite in der Floristik habe jetzt seit mehreren Wochen mindestens 3-4 Tage immer 12,5 Stunden Schicht und normale Schicht heisst 6,5 Stunden aber wir machen keine Pausen weil wir immer alleine im laden stehen. Was kann ich tun damit ich nicht noch mehr darunter leide was die Chefs machen? Inzwischen wurde mir der urlaub auch gestrichen und bei uns heisst es Überstunden werden als Freizeit Ausgleich angerechnet ich habe bis jetzt noch keine Freizeit gehabt und ich habe immer von Montag-samstag Schicht ich weiss nicht mehr weiter bitte geben sie mir einen Rat. Danke

    […] die täglichen Fahrten vom Wohnort zum ersten Kunden und vom letzten Kunden zum Wohnort nicht als Arbeitszeit, sondern als Ruhezeit […]

    Sabrina sagte:
    10. Dezember 2015 um 05:27

    Hallo. Ich arbeite 6 Tage die Woche 8 Stunden und habe nur am Sonntag frei. Dadurch bin ich oft erschöpf. Ist es erlaubt das ich 1 Tag zusätzlich frei bekomme? In meinen Betrag steh ich aber nur mit 30 Stunden die Woche. Diese überschreite ich immer. Lg

    Heidi sagte:
    7. Januar 2016 um 12:39

    Hallo,
    ich bin Altenpflegerin, arbeite Vollzeit und bin 60 % schwerbehindert. Wieviel Tage am Stück muss man arbeiten ohne einen Tag frei zu bekommen? Aktuell arbeite ich jetzt 11 Tage am Stück – davon die letzten 6 Tage als Nachtdienst. Wegen Personalmangel hat mich die Regionalleitung gedrängt nochmal 3 Nächte dranzuhängen… aber dann hätte ich de facto im Januar jedes Wochenende arbeiten müssen – und das ist mir ehrlich gesagt echt unmoralisch.
    Einen Betriebsrat haben wir noch nicht und einen Schwerbehindertenbeauftragten auch noch nicht… Als Qualitätsmanagerin habe ich aber Leitungsfunktion und mir scheint das Ganze doch arg semiprofessionell.

    […] Arbeitszeitgesetz sind Regelungen zur Einhaltung der täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszei… enthalten. Diese Regelungen dienen den Schutz der […]

    […] pro Arbeitsstunden seit dem 1.1.2015 vorsieht. Nach der tariflichen Regelung wurde nur ein Teil der Bereitschaftszeit […]

    Flo sagte:
    1. August 2016 um 14:26

    Moin
    Villeicht könnt ihr mir helfen
    Ich arbeite im Handwerk wo wir auch notdienst haben
    Wenn ich abends um 8 uhr ein Einsatz bekomme und der bis 2 Uhr dauert bleibe ich am nächsten tag zuhause..soweit sogut..für den Tag wo ich dann nicht arbeiten gehe ziehen die mir dann Überstunden den ab..ist das richtig?kann ich mir kaum vorstellen..leben gruss flo

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      2. August 2016 um 13:14

      Überstunden können und sollen auch in Freizeit ausgeglichen werden, ob dies in Ihrem Fall tatsächlich so richtig ist, kann man nur unter Vorlage der kompletten Unterlagen (Arbeitsvertrag / Dienstpläne) und der vollständigen Schilderung des Sachverhalts beurteilen. Wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt vor Ort.

    Silvio Pfeffer sagte:
    10. August 2016 um 22:32

    Mein Chef will mich zwingen, nur noch in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr zu arbeiten, obwohl in meinen Arbeitsvertrag nichts davon steht! Darf er das?

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      11. August 2016 um 11:11

      Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt vor Ort beraten. Dieser wird sich den Arbeitsvertrag anschauen und prüfen, ob es tarifvertragliche Regelungen gibt.

    Susanne Sachse sagte:
    3. November 2016 um 18:04

    Hallo,

    ist es gestattet, dass der Arbeitgeber festlegt, dass der Arbeitnehmer einen 13 Stunden Dienst zu arbeiten hat?

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      4. November 2016 um 06:17

      Im Artikel stehen die Ausnahmen von der Höchstarbeitszeit. Bitte lassen Sie dies durch einen Anwalt vor Ort klären.

    K.P sagte:
    5. November 2016 um 17:38

    Hallo mein Name ist Kosta.
    Ich Arbeite im Hotel. 40 Std Woche –
    5T x8 Std.
    Es kommt des öftern vor das wir nur 1 Tag frei haben (nicht alle 2 vllt.)obwohl man es ändern kann das jeder 2xTag hat wie normal.
    Dann müssen wir oft kurze wechsel machen heißt 22:30Uhr Feierabend und Beginn 06:30Uhr.
    Oftmals werden uns Freie Tage gestrichen und man sitzt zu 2 dort obwohl nur einer muss… an Tagen wo nix los ist… !!! Unser Chef gibts sich Dienst 8 Std aber ist nur 2 Std da und geht oder er mach Früh für 6Std und der Spätdienst 10Std.oder der Nachtwächter und wir bekommen Guttage. Kann er das ist es erlaubt ? ( Er Deckt bei uns eine Schicht ab)

    Bye

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      6. November 2016 um 09:49

      Dies sollten Sie nicht im Internet klären, sondern im Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt vor Ort. Dieser nimmt den Sachverhalt auf und prüft dann – nach Durchsicht der Unterlagen/ Arbeitsvertrag – ob ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vorliert und welche Konsequenzen dies hat.

    Marion sagte:
    19. November 2016 um 08:28

    Hallo!
    Ich arbeite seit jener Woche in einer Zahnarzt Praxis. Die Praxis hat offiziell 35 Stunden auf. Habe aber einen 40 Stunden Vertrag. Auf Nachfrage warum das so ist bekam ich keine richtig Antwort. Jetzt muss ich in der früh immer eine halbe Stunde früher kommen und mittags 15 min länger machen. Freitags kommen wir nicht zur Pause machen da zu viele Patienten einbestellt werden also wird durch gearbeitet von 8 bis laut arbeitsplan 15.15 obwohl der Chef um 14 Uhr geht. Ist es zulässig bei Öffnungszeiten von 35 h in der Woche mir einen 40 Stunden Arbeitsvertrag zu geben?

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      20. November 2016 um 10:09

      Wie lange die Öffnungszeiten sind, ist unerheblich. Wenn ursprünglich 35 h vereinbart wurden, dann ist eine Änderung auf 40 h nur mit Ihrer Zustimmung zulässig. Wenn Sie zugestimmt haben,dann ist dies wirksam; unabhängig von den Öffnungszeiten und wann Ihr Chef die Arbeit verlässt.

    K.Mazat sagte:
    1. Dezember 2016 um 13:54

    Ich arbeite in einem Privathaushalt wo die Frau halbseitig durch einen Schlaganfall gelähmt ist .Bin Rund um die Uhr da und mache a Haushalt und Wäsche und versorge die Frau was eindeutig zuviel ist. Habe keinen freien Tag. Mein Arbeitgeber lässt momentan nicht mit sich reden.Was kann ich tunK.M

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      5. Dezember 2016 um 08:16

      Gehen Sie zum Anwalt und lassen sich beraten.

    Oliver Pauw sagte:
    13. Dezember 2016 um 16:15

    Wie viel Tage darf ich einem Stück in der Gastronomie arbeiten ( Pro Tag 8 Stunden).

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      17. Dezember 2016 um 08:45

      Steht im Gesetz/ Artikel mit den entsprechenden Ausnahmen.

    Heike Szrobel sagte:
    11. April 2017 um 19:18

    Machen gerade eine Weiterbildung zur PDL. Hatten heute 8Stunden Schule. Jetzt ruft einer von der Arbeit an, das ich Nachtschicht machen soll,weil eine Kollegin ausgefallen ist. Der Kollege ruft im Auftrag von der jetzigen PDL an. Ist das rechtlich rerlaubt? Danke für Ihre Antwort.

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      14. April 2017 um 07:48

      Dies wäre schon im Hinblick auf die Höchstarbeitszeit problematisch. Unabhängig davon muss der Arbeitgeber so organisieren, dass er auch für ausfallende Arbeitnehmer Ersatz hat ohne die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes zu überschreiten.

    Felix Rieling sagte:
    27. Mai 2017 um 16:26

    Hallo, bin Azubi. Darf mein Arbeitgeber mir meine 2 Freitage in der Woche nehmen und mich dafür verkürzt 7 tage die Woche beschäftigen? Finde ich grad echt mies durchweg zu wackeln

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      28. Mai 2017 um 07:53

      Es kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag steht (regelmäßige Arbeitszeit). Eine 7-Tage-Woche dürfte aber ohnehin nicht zulässig sein. Lassen Sie sich am besten vor Ort von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.

    Sergej Batz sagte:
    1. Juni 2017 um 04:26

    Guten Morgen, gibt es ein Gesetz wo Arbeitnehmer ab 60 zur samstags Arbeit nicht gezwungen werden können. Im Arbeitsvertrag steht 5tage Woche mit 40h. von samstagsarbeit steht da kein Wort.

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      2. Juni 2017 um 06:47

      Gehen Sie am besten zum Anwalt vor Ort. Wenn Sie eine 5-TAge-Woche haben, dann müssen Sie in der Regel auch nur an 5 Tagen arbeiten.

    Barbara Bader sagte:
    16. August 2017 um 12:03

    Ich arbeite in einem Pflegeheim in der Küche….schon in der 2.Woche musste ich 9 Tage ohne frei durcharbeiten….am 8.Tag bin ich in der Küche schwer gestürzt und hab mir eine Sehne in der Schulter heißen mit der Schulter hab ich seitdem immer wieder Probleme….ist es erlaubt dass man 9 Tage ohne frei durcharbeiten muss?

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      17. August 2017 um 08:27

      Gehen Sie zum Rechtsanwalt vor Ort und lassen Sie sich beraten.

    Ulrike Grünenwald sagte:
    21. September 2017 um 10:45

    Ich arbeite in einer Bäckerei,als Verkäuferin u.was dazu gehört,backen etc.Meine Frage ist,darf das sein,dass man alleine diese Schicht machen muss,o.gibt es da eine Regelung an die sich mein Arbeitgeber halten muss!Es ist viel Betrieb, das Geschäft ist gut.Meine Kolleginnen kommen auch aus schwitzen u.Stress nimmer raus.Und dann soll man Kundenfreundlich sein.Bitte um Rückmeldung. .Lg.Grünenwald Ulrike

    Sabine Tybussek sagte:
    25. September 2017 um 13:41

    Hallo ich bin langjährige Pflegekraft. Ich habe heute eine private Stellenanzeige einer Patientin gelesen die eine Assistenz für 6-8 Schichten pro Monat sucht, welche immer mindestens 12 Stunden lang sein sollen. Bei Bedarf auch länger. Ist das zulässig? LG Bine Tybussek

    Julia sagte:
    1. November 2017 um 04:11

    Wieviele Tage darf man hintereinander arbeiten ( Pflege)

    heike andres sagte:
    11. November 2017 um 16:51

    Guten Abend,

    meine Tochter arbeitet als Teilzeitkraft und soll nun 50 Stunden in der Woche machen plus Überstunden.
    Das ist für mich eine Vollzeitstelle.
    Ist das rechtens

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      12. November 2017 um 08:48

      Dies wird wohl gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen sowie erheblich Überstunden „produzieren“. Lassen Sie sich am besten von einen Anwalt vor Ort beraten.

    Katja sagte:
    24. November 2017 um 14:03

    Hallo!

    ich bin eine Mutter von 2 Kindern( 12&2) und arbeite Vollzeit auf Nachtschicht in einem Casino ( das unterbesetzt ist)

    Ich habe gestern erfahren ( nicht mal vom Chef selbst) das mein Chef mit seiner Frau nächste Woche für 3
    Wochen in den Urlaub geht.
    Dann sind wir nur zu 3. ( obwohl pro Schicht mindestens 4 sein sollten) und sollen für diese Zeit irgendwie zurecht kommen und in dieser Zeit keinen freien Tag haben?

    Muss ich da zustimmen? Hab ich da auch irgendwelche rechte oder muss ich mir es gefallen lassen?

    Jutta Girke sagte:
    11. Januar 2018 um 07:25

    arbeite in der ambulanten Pflege, muss ich wegen 15 Minuten Einsatz zum dienst fahren, ist das zulässig ?

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      14. Januar 2018 um 05:46

      Erscheint mir nicht zumutbar. Hier muss aber der Einzelfall (Regelung im Arbeitsvertrag/ Anfahrszeit/ Bezahlung der Fahrzeit etc) betrachtet werden.

    […] entscheidet, nicht am Standort eingelegte tägliche Ruhezeiten und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten für jeden […]

    Alexander Maier sagte:
    7. Februar 2018 um 14:36

    Hallo zusammen
    Eine frage
    Arbeite nur Nachtschicht
    Wenn ich Urlaub habe oder krank
    Bekomme ich auch zuschlege?
    Oder nur Gehalt.

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      10. Februar 2018 um 11:38

      Es gilt das Lohnausfallprinzip. Beim Urlaub nimmt man den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen. Überstunden werden hier aber nicht berücksichtigt (§ 11 Bundesurlaubsgesetz).

    Rina sagte:
    17. März 2018 um 09:25

    Sie haben erwähnt dass die Rufbereitschaft nicht zur Arbeitszeit zählt. Das verstehe ich auch weil, wenn ich Rufbereitschaft habe – bin aber nicht immer angerufen – muss nicht arbeiten. Was aber wenn ich als Rufbereitschaftler von 6 in der früh bis 6 Uhr Abends mit 30 Minuten Pause (manchmal sogar ohne) ständig gearbeitet habe? Ist dass kein Verstoss?

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      18. März 2018 um 07:18

      Wer arbeitet, muss bezahlt werden. Da spielt es keine Rolle, ob man das Rufbereitschaft (ist es dann ja nicht) nennt oder nicht.

    max sagte:
    23. April 2018 um 20:55

    Hallo habe eine frage ich soll am Dienstag früh bis Samstag Arbeiten und Sonntag Nacht bis Freitag früh arbeiten. ist das erlaubt so zu arbeiten ?
    habe ein 40 stunden woche
    und schicht betrieb

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      29. April 2018 um 08:12

      Lassen Sie sich am besten Vor Ort von einem Anwalt beraten, der sich die entsprechenden Unterlagen anschauen kann.

    Joanna sagte:
    5. Juni 2018 um 20:48

    Hallo
    Ich arbeite in der Pflege als pflegeassistentin als dauernachwache. Ich arbeite von 21 bis 7 Uhr am morgen, das sind 10 Stunde ohne Pause. Mann ist standig unterwegs von 1 bis 6 Stock. Zum Glück darf man Lift benutzen ☺
    Meine frage:
    Wie vielle freie Tage darf ich haben nach 5 Nachtdienste?
    Ich bekomme 2 Tage.
    Also, ich komme von Nacht, muss ich direkt ins Bett. Stehe auf, ist halbe Tag vorbei. Nächte tag habe frei, trodzem muss ich zum Team Sitzung für 2 Stunde, jede Monat. Danach habe wider 5 Nachtdienste und 2 Tage frei. Ist das legal?
    Danke im Vorraus für Antwort

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      10. Juni 2018 um 08:00

      Lassen Sie sich am besten vor Ort von einem Rechtsanwalt – am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht – beraten.

    Buresch sagte:
    28. Juni 2018 um 18:20

    Ich Arbeite 12 Stunden …… meine Frage wie viel Tage frei stehen mir zu wenn ich 5 Nachtschichten also 60 Stunden am Stück gearbeitet habe ….ich bin im Sicherheitsdienst tätig.

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      1. Juli 2018 um 09:23

      Lassen Sie sich am besten vor Ort anwaltlich beraten.

    Katrin sagte:
    1. Oktober 2018 um 14:31

    Hallo kann man auch eine Anzeige anonym machen, wenn man ständig länger arbeiten muss.
    Bzw. Wie kann ich jemand anzeigen wen ich weiss das derjenige immer über 8 Stunden arbeitet?

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      7. Oktober 2018 um 08:01

      Man kann ja Sachverhalte auch schriftlich anzeigen. Sie sollten zunächst aber mit dem Arbeitgeber sprechen.

    Grürmann sagte:
    6. Oktober 2018 um 00:14

    Arbeitet 8uhr bis Abend ihr und bekommt nur 8 Süden bezahlt.

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      7. Oktober 2018 um 08:02

      Gehen Sie zum Anwalt vor Ort und lassen sich beraten.

    Tina sagte:
    13. Oktober 2018 um 10:12

    Als auf sich im Museum arbeite ich immer 7 bis 7.5 Stunden. Ohne Pause, weil wir durchgehend geöffnet haben.
    Es gibt auch keine Möglichkeit überhaupt den Platz zu verlassen. Ja, es ist nicht rechtens aber wie soll ich mich verhalten.
    Chef verklagen, stelle verlieren…

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      14. Oktober 2018 um 08:22

      Am besten vor Ort durch einen Rechtsanwalt beraten lassen.

    Bianca Leutfeld sagte:
    15. Oktober 2018 um 10:58

    Ich arbeite in einer Bäckerei. Aus einer 5 Tage Woche wurde bereits eine 6 Tage Woche und zu guter Letzt auch noch zehn Tage am Stück nonstop. War mit meiner Gesundheit nicht mehr zu vereinbaren, Resultat…burn put. Nachdem ich Bescheid gesagt habe dass ich einen Krankenschein habe wurde ich auch noch eingeschüchtert von dem obersten Chef der Bäckerei. Bei dieser Personalführung kein Wunder das neues Personal ausbleibt. Meine Frage ist es wirklich rechtens 10 Tage am Stück in einer Bäckerei nonstop zu arbeiten ohne jegliches frei zu bekommen oder zu haben als Ausgleich?

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      18. Oktober 2018 um 08:11

      10 Tage hintereinander zu arbeiten, halte ich für problematisch. Lassen Sie sich am besten vor Ort von einem Anwalt beraten.

    Anja Kaulmann sagte:
    31. Oktober 2018 um 13:03

    Wie ist es wenn ich im ambulanten Pflegedienst sowohl unter der Woche, als auch Samstags und/oder Sonntags von 6.15-13.30 mit 15 min Pause und dann nochmal von 16-20 Uhr ohne Pause arbeiten muss. Das sind am Tag 11 Stunden und geht doch trotz der Pause von 13.30-16.00 über die täglich erlaubte Arbeitszeit hinaus oder? Im Falle eines solchen Wochenendes habe ich auch nicht am nächsten Tag frei sondern fange um 6.15 mit Frühdienst wieder an.

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      4. November 2018 um 10:56

      Lassen Sie sich am besten arbeitsrechtlich vor Ort von einem Rechtsanwalt beraten.

    […] Arbeitszeitgesetz regelt unter anderem, wie lange der Arbeitnehmer arbeiten darf und knüpft dabei an den Begriff (§ 2 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz) der Arbeitszeit […]

    […] müssen die Mitgliedstaaten umsetzen, damit den Arbeitnehmern die täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten und die Obergrenze für die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit der Arbeitszeitrichtlinie […]

    Tobias Claren sagte:
    23. Mai 2019 um 22:46

    Und wenn jemand zwei 8h-Arbeiten ausübt?
    Dass der erste AG zustimmen muss ist zwar fragwürdig, aber gehen wir mal davon aus.
    Ist das dennoch verboten? Keiner der beiden AG hat sich einen Vorteil verschafft.
    Aber der AN will evtl. mit 30 in den Ruhestand gehen, „Frugalismus“.
    Dafür will er bis 30 „komprimiert arbeiten“ (10 Jahre sind wie 20 Jahre), während er sehr sehr sparsam lebt (1Z, 20m², billige Lage, nie Gastronomie/Lokal, Leitungswasser, keine Reisen…) und alles sicher aber erlösbringend investiert. Dann ab 30 vom Angesparten und Erlösen lebt.

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      26. Mai 2019 um 07:06

      Halte ich für problematisch, da das Arbeitszeitgesetz ja gerade dies verhindern will.

    […] gesetzliche Grundlage dafür ist § 6 Abs. 5 ArbZG. Dort ist […]

    Frank Plewa sagte:
    2. September 2019 um 01:25

    Meine Frage lautet
    ich bin im Sicherheitsdienst tätig & habe jetzt eine 3 tätige Schicht vor mir. Mein Dienst beginnt ab 16 Uhr & endet auf den darauf folgenden Tag gegen 7 Uhr.Wie lange beträgt
    meine Ruhephase.Da ich ja schon wieder ab 16 Uhr mit dem Dienst beginne

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      8. September 2019 um 07:18

      Guten Tag, lassen Sie sich am besten vor Ort durch einen Rechtsanwalt beraten, der den einschlägigen Tarifvertrag prüft.

    […] Arbeitszeitgesetz muss trotz Nebentätigkeit eingehalten […]

    […] Gefahrenlage darf der Arbeitnehmer bei der Durchführung einer (rechtmäßigen) Pause (nach dem Arbeitszeitgesetz) ebenfalls seinen Arbeitsplatz verlassen. Auf keinen Fall muss dieser die Pause am Arbeitsplatz […]

    […] Arbeitszeitgesetz sieht bei Verstößen sowohl Bußgelder als auch Straffan vor. Hier ist zu unterscheiden. Die […]

    Ferdinand Haupt sagte:
    27. Februar 2021 um 09:01

    Guten Tag,

    wieso gilt das ARZGs nicht für Bäcker und Konditoreien?
    Gruß

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      28. Februar 2021 um 07:50

      Der Bundesgerichtshof Urt. v. 03.11.1988, Az.: I ZR 12/87 führt dazu aus: „Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 1968 (BVerfGE 23, 51 [BVerfG 23.01.1968 – 1 BvR 709/66]) und vom 25. Februar 1976 (BVerfGE 41, 360) ist das Nachtbackverbot in § 5 Abs. 1 BAZG mit dem Grundgesetz vereinbar, weil der Gesetzgeber befugt war, im Interesse des Schutzes der Gesundheit der betroffenen Arbeitnehmer und des Schutzes der handwerksmäßig betriebenen Bäckereien gegenüber den industriell betriebenen Unternehmen insoweit die Ausübung des Berufes zu regeln, ohne dabei das Grundrecht der Berufsfreiheit zu verletzen.“

    […] Arbeitszeitgesetz – Wie lange darf man arbeiten? […]

    […] ist in der Regel nicht zu vergüten und zählt nicht zur Arbeitszeit, sondern ist Ruhezeit. Der Arbeitnehmer kann seinen Aufenthaltsort frei bestimmen und muss nur […]

    […] Arbeitszeitgesetz – Wie lange darf man arbeiten? […]

    […] Arbeitszeitgesetz – Wie lange darf man arbeiten? […]

    […] verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, um zu verhindern dass das Arbeitszeitgesetz bzw. die Richtlinie zur Arbeitszeit umgangen werden, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer zu […]

    […] Rechtsprechung zur Frage, ob zum Beispiel Bereitschaftszeiten oder Rufbereitschaft eine Arbeitszeit darstellen, die zu vergüten ist oder […]

    Petra Lindau sagte:
    2. Dezember 2022 um 00:10

    Mein Freund musste in Berlin für seine Solariumfirma an einem Montagearbeitstag 15 Stunden arbeiten. Ist das erlaubt? Wenn ja, wieviele Pausen bzw. Zeit für Pausen hätte ihm zugestanden?

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      2. Dezember 2022 um 14:23

      Das sieht nicht danach aus, dass dies erlaubt wäre. Lassen Sie sich am besten vor Ort von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.

    […] sondern die Verwaltungsgerichte, allerdings ist die Rechtsgrundlage hier ebenfalls die Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) der Europäischen […]

    […] Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit abzüglich der Ruhepausen. […]

    […] Arbeitnehmer die Nachricht auch nicht in seiner Freizeit lesen muss, sondern erst zu Beginn seine Arbeitszeit am nächsten […]

    […] von zu Hause zur Arbeit oder zurück von der Arbeit nach Hause ist keine Arbeitszeit. Alles was vom Sitz des Arbeitgeber aus an Fahrzeit zu einen Kunden, zum Arbeitsort oder zu einer […]

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