Wie lange dauert ein Gütetermin beim Arbeitsgericht?

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Im Arbeitsgerichtsverfahren findet zunächst der sogenannte Gütetermin/die Güteverhandlung statt. Dieser Termin wird recht schnell vom Arbeitsgericht anberaumt. Bei einer Kündigungsschutzklage z.B. bekommt man den Termin bereits 3-5 Wochen nach Einreichung der Klage.

Dauer-Gütetermin beim Arbeitsgericht

Dauer der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht

Das Gericht – so jedenfalls beim Arbeitsgericht Berlin – stellt meist die Kündigungsschutzklage dem Arbeitgeber zusammen mit der Ladung zum Gütetermin zu. Der Arbeitnehmer bekommt sodann die Ladung entweder mit oder ohne Anordnung des persönlichen Erscheinens (wenn durch einen Rechtsanwalt vertreten). Dies geht recht schnell. Meist innerhalb von 2 Wochen nach Einreichung der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht kommt bereits schon die Ladung zum Termin an.

Sinn und Zweck des Gütetermins

Im Gütetermin geht es vor allem darum, dass das Arbeitsgericht versucht den Sachverhalt zu ermitteln und vor allen versucht das Gericht bzw. der Richter eine gütliche Einigung zu erreichen. Dies geschieht mal mit mehr oder weniger deutlichen Druck von Seiten des Gerichts. Wer anwaltlich im Gütetermin vertreten ist, kann dies entspannter sehen und den Ausgang der Verhandlung abwarten, da in der Regel dann der Anwalt die Verhandlung führt. In den meisten Fällen geht es bei einer ordentlichen Kündigung um die Zahlung einer Abfindung und deren Höhe. Bei einer außerordentlichen Kündigung (die nicht völlig aus der Luft gegriffen ist), wird der Richter in der Regel vorschlagen, dass man sich auf eine ordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigt.

Vergleichsschluss vor dem Arbeitsgericht

In den meisten Fällen hat der Richter damit auch Erfolg. Die meisten Kündigungsschutzklagen werden durch einen Vergleich erledigt, meist durch Zahlung einer Abfindung.

persönliches Erscheinen zur Güteverhandlung

In Berlin ist es so, dass das persönliche Erscheinen der Partei bei ordentlichen Kündigungen meist im Gütetermin nicht angeordnet wird. D. h., dass der Kläger, der durch einen Anwalt vertreten ist, nicht zum Termin erscheinen muss.

Sobald es um eine außerordentliche Kündigung geht oder um einen schwierigen Sachverhalt, ordnet das Gericht oft das persönliche Erscheinen des Klägers an. Hier muss dann der Kläger, egal ob ein Anwalt hat oder nicht, persönlich zum Gütetermin erscheinen.

Macht er dies nicht, kann das Gericht ein Ordnungsgeld verhängen. Dies passiert aber selten.

Dauer des Gütetermins – meist ungefähr 15 Minuten

Der Gütetermins dauert im Normalfall um die 15 Minuten. Bei schwierigen Vergleichsverhandlungen kann der Termin durchaus auch länger dauern. Der Termin wird dann aber nicht nach dem Ablauf der eingeplanten 15 min unterbrochen, sondern das Gericht versucht eine Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Wenn diese Einigung aber nicht mehr möglich erscheint, wird der Termin abgesprochen und gilt als gescheitert und ein Termin für die Kammerverhandlung anberaumt. Dieser Kammertermin – welcher dann mit 2 ehrenamtlichen Richtern und einem Berufsrichter (dies ist der Richter aus der Güteverhandlung) durchgeführt wird, wird meist mehrere Monate später anberaumt, je nach dem Terminstand der Kammer beim Arbeitsgericht.


Beim Arbeitsrecht Berlin wird in der Regel pro Termin eine Zeitspanne von 15 Minuten eingeplant.

Rechtsanwalt Andreas Martin

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Berlin Marzahn Hellersdorf

12 Gedanken zu „Wie lange dauert ein Gütetermin beim Arbeitsgericht?

    […] meisten Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten enden in der Güteverhandlung durch einen Vergleich. Der Vergleich wird vom Richter dann zu Protokoll diktiert. Beim […]

    […] Richter des Arbeitsgerichts Berlin führen aber dennoch die Gütetermine immer noch durch. Aufgrund des Grundsatzes der Unabhängigkeit des Richters entscheiden […]

    […] für ein erfolgreiches Kündigungsschutzverfahren mit einer ausgehandelten Abfindung (meist im Gütetermin) stehen oft gut, wenn auf das Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Ohne […]

    […] nämlich der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage und wird das Verfahren nicht durch Vergleich beendet, sondern durch Entscheidung, dann hat der […]

    […] ist der, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kündigt und dieser dann Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht einreicht. Vor dem Arbeitsgericht wird schnell klar, dass die Kündigung […]

    […] es vor dem Arbeitsgericht (z.B. in Berlin) bei einer Kündigungsschutzklage zur Güteverhandlung wird häufig ein Vergleich geschlossen. Obwohl man – von wenigen Ausnahmefällen abgesehen […]

    […] zum Beispiel vor dem Arbeitsgericht in Berlin, ist von erheblicher Bedeutung. Man spricht vom sog. Gütetermin oder von der […]

    […] die Kündigungsschutzklage fristgerecht erhoben, dann kommt es zum sogenannten Gütetermin oder auch Güteverhandlung genannt. In diesem Termin werden die meisten Abfindungen […]

    […] Weg zur Kündigungsschutzklage. Damit bleibt der Arbeitnehmer „im Spiel“ und kann im Gütetermin durch Vergleichsverhandlungen eine Abfindungszahlung oft […]

    […] Man kann grundsätzlich sagen, dass der Gütetermin recht schnell durchgeführt wird. In Berlin dauert der Termin ungefähr eine Viertelstun…. […]

    […] ja den Kündigungsgrund angeben darlegen und notfalls beweisen. D. h. spätestens in der Güteverhandlung erfährt der Arbeitnehmer, aus welchen Gründen der Arbeitgeber hier die Kündigung ausgesprochen […]

    […] so z.B. nach Einreichung einer Kündigungsschutzklage – ist laut Gesetz der sogenannte Gütetermin (Güteverhandlung). In diesem Verhandlungstermin geht es darum, dass das Gericht den Sachverhalt […]

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