Arbeitsgericht Berlin verhandelt am 7. April 2016 – Amazon gegen Streikmaßnahmen der (ver.di)
Das Arbeitsgericht Berlin(Az 41 Ca 15029/15) verhandelt am
Donnerstag, 7. April 2016, 12:15 Uhr, Saal 509
im Gebäude des Arbeitsgerichts am Magdeburger Platz 1 in 10785 Berlin (Saal 509/ 5. Stock) über die Klage der Amazon Pforzheim GmbH gegen Ver.di (Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft) wegen der Streikmaßnahmen auf dem Betriebsgelände von Amazon.
Wie das Verfahren ausgehen wird, bleibt abzuwarten. Ver.di möchte gern für die Amazon-Mitarbeiter die Anwendung eines anderen Tarifvertrages erreichen. Darüber wird das Arbeitsgericht Berlin aber nicht entscheiden, sondern allein über die Rechtmäßigkeit der jetzigen Streikmaßnahmen von Ver.di.
Siehe dazu die Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Berlin (PM 14/16 vom 31.3.2016).
Rechtsanwalt Andreas Martin
8. April 2016 um 11:13
[…] durchführen. Damit entschied gestern das Arbeitsgericht Berlin – in der in der Pressemitteilung bereits angekündigten Verhandlung – zu Gunsten von […]
19. August 2018 um 09:38
[…] In den Jahren 2015 und 2016 wurde der Betrieb, in dem der Kläger eingesetzt war, an mehreren Tagen bestreikt. Dazu hatte die ver.di […]