LAG Berlin-Brandenburg: Streitwert mehrerer Abmahnungen
Das Landesarbeitsgericht Berlin – Brandenburg (Beschlusss vom 29.12.2014 – 17 Ta (Kost) 6128/14) hat beschlossen, dass der Rechtsstreit über eine Abmahnung (Entfernungsklage) in der Regel mit einem Bruttomonatsverdienst zu bemessen ist. Dabei ist es unerheblich ob gleiche oder ähnliche Pflichtverstöße bereits zuvor abgemahnt wurden.
Streitwert bei mehreren Abmahnungen
Streiten sich die Parteien über mehrere Abmahnungen so wird der Streitwert dieses Verfahrens mit maximal einem Vierteljahresverdienst bewertet.
Streitwert- was ist das?
Der Streitwert spielt vor allem für die Berechnung der Anwaltsgebühren eine Rolle. Darüber hinaus bestimmen sich auch die Gerichtskosten nach dem Streitwert. Der Streitwert wird in der Regel am Schluss des Verfahrens vom Gericht festgesetzt. In Berlin ist es so, dass in der Regel das Arbeitsgericht Berlin eine Absichtserklärung zum Streitwert abgibt. Nur in Ausnahmefällen gibt es einen Streitwertbeschluss, auf den aber die Parteien auch einen Anspruch haben. Die Absichtserklärung im Streitwert dass das Gericht nur abgeben, wenn alle Seiten damit einverstanden sind und der Streitwert nicht weiter streitig ist.
Rechtsanwalt Andreas Martin – Arbeitsrecht Berlin
7. März 2021 um 19:36
[…] Entfernungsklage zum Arbeitsgericht erheben. Meist am Ende des Verfahrens setzt das Gericht den Streitwert fest oder gibt eine sog. Absichtserklärung zum Streitwert ab (z.B. beim Arbeitsgericht Berlin […]