Probezeitkündigung ohne Angabe der Kündigungsfrist wirksam
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 10.7.2014 – 5 Sa 98/14) hat entschieden, dass eine Kündigung in der Probezeit, welche ohne Angabe einer Kündigungsfrist erfolgt, hinreichend bestimmt ist, wenn im Arbeitsvertrag die Kündigungsfrist für eine Kündigung in der Probezeit geregelt ist.
RA A. Martin
17. März 2017 um 11:00
[…] verdienen würde. Wenn im Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart wurde, dann beträgt die Kündigungsfrist ja zwei Wochen. In diesem Fall wäre die Vertragsstrafevereinbarung in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes unwirksam, […]
30. März 2021 um 09:16
[…] Probezeitkündigung ohne Angabe der Kündigungsfrist wirksam […]