Probezeitkündigung ohne Angabe der Kündigungsfrist wirksam

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Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 10.7.2014 – 5 Sa 98/14) hat entschieden, dass eine Kündigung in der Probezeit, welche ohne Angabe einer Kündigungsfrist erfolgt, hinreichend bestimmt ist, wenn im Arbeitsvertrag die Kündigungsfrist für eine Kündigung in der Probezeit geregelt ist.

RA A. Martin

2 Gedanken zu „Probezeitkündigung ohne Angabe der Kündigungsfrist wirksam

    […] verdienen würde. Wenn im Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart wurde, dann beträgt die Kündigungsfrist ja zwei Wochen. In diesem Fall wäre die Vertragsstrafevereinbarung in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes unwirksam, […]

    […] Probezeitkündigung ohne Angabe der Kündigungsfrist wirksam […]

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