Arbeitgeber will € 255.610,41 Schadenersatz von Arbeitnehmer
Ein Arbeitnehmer arbeitete mehrere Jahre im Krematorium und durchsuchte nach der Einäscherung der Verstorbenen gezielt die Asche nach Eldemetallresten, insbesondere nach Gold. Dieses verkaufte er dann später ohne davon etwas dem Arbeitgeber (Betreiber des Krematoriums war eine Anstalt öffentlichen Rechts) zu sagen.
Kündigung wegen Verkauf von Gold aus Krematorium
Dabei soll der Arbeitnehmer erhebliche Gewinner erzielt haben. Der Arbeitgeber ging hier von einem Betrag in Höhe von € 255.610,41 aus. Bei einer Wohnungsdurchsuchung beim Arbeitnehmer wurden Edelmetalle und Unterlagen über den Verkauf derselben sowie erhebliche Bargeldbeträge gefunden. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos. Die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers blieb ohne Erfolg.
Klage auf Schadenersatz
Nun nahm der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf Zahlung von Schadenersatz in Höhe von € 255.610,41 in Anspruch. Das Landesarbeitsgericht gab dem Arbeitgeber Recht und hielt die Klage zu zulässig und begründet.
Revision zum BAG
Die Revision dagegen zum BAG (Entscheidung vom 21.8.2014, 8 AZR 655/13 ) führte zur Zurückweisung des Falles zum LAG. Das BAG sah aber ebenso grundsätzlich einen Anspruch des Arbeitgebers aus € 667 BGB analog. Die Frage war hier nur – da wohl ein Betreiberwechsel stattgefunden hatte – welcher Arbeitgeber (der neue oder der alte) hier den Anspruch hat.
RA A. Martin
Dieser Beitrag wurde in BAG Entscheidung, Bundesarbeitsgericht veröffentlicht und mit Asche, Bundesarbeitsgericht, Diebstahl Gold Krematorium aus Asche - Bundesarbeitsgericht, Edelmetalle, Entschädigung, entscheidung, Gold, Kündigung, Kündigungsschutzklage, Krematorium, Schadenersatz getaggt.
2 Gedanken zu „Arbeitgeber will € 255.610,41 Schadenersatz von Arbeitnehmer“
Kommentar verfassen Antwort abbrechen
This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.
4. Februar 2016 um 13:31
[…] Arbeitnehmer verklagte den Arbeitgeber auf Schadenersatz und verlor in beiden […]
8. Juli 2018 um 10:02
[…] mit Schreiben vom 20. November 2015. Sie forderte diesen erfolglos auf, seine Verpflichtung zum Schadensersatz dem Grunde nach anzuerkennen und ein Schuldanerkenntnis zu […]