Endlich – neue PKH-Formulare (2014) sind da!
Nachdem die Reform des Prozesskostenhilferechts zum 1.1.2014 in Kraft tragt- leider meist zu Lasten der Hilfesuchenden – die Formulare aber nicht verfügbar waren, hat nun die zum 22.1.2014 in Kraft getretene Prozesskostenhilfeformularverordnung (PKHFV) endlich da.
Hier (Justiz NRW) ist ein neues Formular einsehbar.
Was die Reform -außer wahrscheinlich Einsparungen für die Länder – noch bringt, bleibt abzuwarten. Vor allem in arbeitsrechtlichen Fällen dürfte sich die Reform negativ auswirken (Verwendung einer Abfindung im Kündigungsschutzverfahren für PKH …).
RA A. Martin
22. Januar 2014 um 18:54
Wieder eine Meisterleistung der Juristokraten! Früher zwei Seiten Anleitung und zwei Seiten Formular, jetzt insgesamt neun(!) Seiten. Fast so scheußlich wie der neue Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (der allerdings noch einige sinnlose Seiten mehr hat).
22. Januar 2014 um 19:01
Angeblich sollte es ja einfacher werden, kann ich aber nicht erkennen ….
11. November 2014 um 08:42
[…] (Beschluss vom 29.9.2014 – 3 Ta 1494/14) hat beschlossen, dass bei der Berechnung der Prozesskostenhilfe das Kindergeld als Einkommen des Kindes zu berücksichtigen ist und nicht das Einkommen des […]