Nun auch Mindestlohn in der Fleischwirtschaft!
Die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V. und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten haben sich auf einen Mindestlohntarifvertrag für die deutsche Fleischwirtschaft geeinigt.
Der Mindestlohn greift ab dem 1.7.2014 erstmals in dieser Branche. Eine Unterscheidung – wie in anderen Branchen üblich – zwischen Ost und West soll es nicht geben.
Die Mindestlöhne wurden wie folgt vereinbart:
- 1. Stufe ab 1.7.2014: 7,75 Euro/Stunde
- 2. Stufe ab 1.12.2014: 8,00 Euro/Stunde
- 3. Stufe ab 1.10.2015: 8,60 Euro/Stunde
- 4. Stufe ab 1.12.2016: 8,75 Euro/Stunde
Der Tarifvertrag soll für allgemeinverbindlich erklärt werden. Gerade in Anbetracht des bevorstehendes allgemeinen Mindestlohnes der Bundesregierung zeigen sich nun Arbeitgebervereinigungen kompromissbereit was die Vereinbarung von Mindestlöhnen angeht.
Gerade für die vielen ausländischen Beschäftigten der Fleischwirtschaft (Ungarn und Polen) wird dies spätestens nach der Allgemeinverbindlichkeit des TV positive Auswirkungen haben.
RA A. Martin
16. Februar 2014 um 12:27
Ja, gute Nachrichten: auch im Friseurgewerbe steigt der allgemeinverbindliche Mindestlohn von zurzeit 7,50/6,50 Euro (West/Ost) bis August 2015 auf einheitliche 8,50 Euro. In der Leih-/Zeitarbeit wird der aktuelle Mindestlohn von 8,50/7,86 Euro (West/Ost) bis Juni 2016 in zwei Stufen auf 9,00/8,50 Euro angehoben. Quelle: