Was ist eine „Orlando Kündigung“?
Eine Orlando Kündigung ist eine außerordentliche Kündigung gegenüber einem nur ordentlich kündbaren Arbeitnehmer.
Arbeitnehmer können aufgrund langjähriger Betriebszugehörigkeit aufgrund spezieller Tarifverträge oder auch durch arbeitsvertragliche Vereinbarung die so genannte ordentliche Unkündbarkeit erlangen.
Solche Regelung finden sich häufig in Tarifverträgen im öffentlichen Dienst (z.B. ehemals § 34 Abs. 2 TvöD; jetzt z.B. § 34 Abs. 2 TVL). In Berlin findet man eine solche Regelung im öffentlichen Dienst in § 34 Abs. 2 TV- Berlin. Voraussetzung dafür ist, dass der Angestellte älter als 40 Jahre ist und länger als 15 Jahre angestellt ist.
Der Ausschluss der ordentlichen Unkündbarkeit heißt aber nicht, dass nicht außerordentlich gekündigt werden kann. Eine außerordentliche Kündigung ist unter-strengen Voraussetzungen-nach § 622 BGB (u.U. Gewährung einer Auslauffrist) möglich.
Der Gekündigte kann sich auch hier mittels Kündigungsschutzklage wehren und dann wird festgestellt, ob die Kündigung das Arbeitsverhältnis beendet hat oder nicht.
Eine solche außerordentliche Kündigung gegenüber einen ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer nennt man – wie oben bereits ausgeführt wurde – eine so genannte „Orlando Kündigung“. Dieser Begriff geht auf den ehemaligen Bundesrichter am BAG -Knut-Dietrich Bröhl – zurück. Benannt wurde diese Art der Kündigung von Bröhl nach der Romanfigur „Orlando“ aus dem gleichnamigen Roman von Virginia Woolf.
Anwalt A. Martin
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5 Gedanken zu „Was ist eine „Orlando Kündigung“?“
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6. Januar 2013 um 16:37
„Orlando Kündigung“…tja, wieder mal dazu gelernt. 🙂
7. Januar 2013 um 10:41
Den Begriff kannte ich auch noch nicht. War mir völlig neu. Vielen dank!!!!
7. Januar 2013 um 13:49
Der erste Satz ist verkehrt herum…
8. Januar 2013 um 12:57
[…] fast eine Orlando-Kündigung, aber eigentlich perfider. Sie wurde vom Gekündigten selbst gestern angekündigt. Wir […]
16. Oktober 2014 um 10:56
[…] Dort arbeitete sie bereits seit vielen Jahren und sie war von daher nach § 34 Abs. 2 TVöD ordentlich unkündbar. Nach einer Meinungsverschiedenheit mit einem Vorgesetzten soll sie diesem eine Ohrfeige angedroht […]