Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – wann endet die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers?
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht während der Erkrankung für die Dauer von 6 Wochen. Die Entgeltfortzahlung setzt in der Regel ein bestehendes Arbeitsverhältnis voraus.
Ende der Lohnfortzahlung
Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet auch die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitnehmers (Ausnahme § 8 Abs. 1 EFZG). Ein solches Ende des Arbeitsverhältnisses kann wie folgt herbeigeführt sein:
- verhaltensbedingte Kündigung
- betriebsbedingte Kündigung
- personenbedingte Kündigung (sofern nicht aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit)
- Ende des Arbeitsvertrages aufgrund von Befristung (oder Bedingung)
- wirksame Anfechtung des Arbeitsvertrages
Problematisch ist die personenbedingte Kündigung (krankheitsbedingte Kündigung) aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit/ Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers oder die Kündigung durch den Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber schuldhaft (durch eine Pflichtverletzung/ z.B. Nichtzahlung des Lohnes) veranlasst hat. § 8 EFZG regelt hier die Verpflichtung des Arbeitgebers auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus (bis max 6 Wochen) die Lohnfortzahlung vorzunehmen.
Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass sich der Arbeitgeber von einen erkrankten Arbeitnehmer – z.B. in der Probezeit – trennt nur um die Kosten für die Lohnfortzahlung nicht tragen zu wollen.
Anwalt A.Martin
7. September 2013 um 10:57
[…] Entgeltfortzahlung bei Krankheit des Arbeitnehmers ist im Entgeltfortzahlungesetz geregelt. Eine Norm, die hier fast immer übersehen wird ist § 8 […]
7. September 2013 um 10:58
[…] Entgeltfortzahlung bei Krankheit des Arbeitnehmers ist im Entgeltfortzahlungesetz geregelt. Eine Norm, die hier fast immer übersehen wird ist § 8 […]
15. November 2013 um 21:08
Alles schön und gut.
Ich hätte da noch eine Frage.
Ein Arbeitnehmer ist Unfall-krank-geschrieben in der 6-monatlichen Probezeit.
Im letzten Monat der Probezeit tritt ein Arbeitsunfall ein. Nach einer Woche ist die Kündigung im Briefkasten zum Ende der Probezeit.
Frage?
Die Unfall-krank-schreibug wird sehr wahrscheinlich über die Probezeizeit hinaus gehen. Unfallkrank heißt 100% Lohnfortzahlung. Wer könnte dann die 100% tige Lohnfortzahlung übernehmen?
Bitte, wie könnte eine Antwort lauten.
13. Oktober 2014 um 10:34
[…] dem Entgeltfortzahlungsgesetz muss der Arbeitgeber während der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers (n… für die Dauer von maximal 6 Wochen den Lohn des Arbeitnehmers […]
16. Juli 2015 um 12:43
[…] der Arbeitnehmer und tritt wechselt während des 6-Wochenzeitraumes die Erkrankung, dann beginnt die 6-Wochenfrist nicht von neuen zu laufen (sog. Einheit des […]
8. August 2017 um 12:41
Ich habe von mir aus mein Arbeitsverhältnis zum 30.6.2017 gekündigt.
Am 29.06.2017 wurde ich krank geschrieben und bin es bis heute.
Meine Krankenkasse sagt, dass Krankengeld erst nach 6 Wochen gezahlt wird, da meine ehemaliger Arbeitgeber noch 6 Wochen Lohnfortzahlung gewähren muss, da ich noch innerhalb meines Arbeitsverhältnisses krank wurde.
Mein ehemaliger Arbeitgeber sagt mir, er wäre für keine weiteren Zahlungen zuständig, da ich zum 30.06. 2017 gekündigt habe und somit raus aus ihrer Verantwortung bin.
Wer von den beiden Instanzen ist denn nun wahrhaftig für die ersten 6 Wochen nach der Krankmeldung für eine Zahlung zuständig?
11. August 2017 um 14:34
Die Krankenkasse muss im Normfall zahlen. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für den Arbeitgeber besteht über das Kündigungsende hinaus (überlagert den Anspruch gegen die Krankenkasse), wenn der Arbeitgeber aus Anlass der Erkrankung gekündigt hat. Dies dürfte hier aber nicht der Fall sein. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt vor Ort beraten, der den kompletten Sachverhalt kennt.
28. März 2021 um 12:25
[…] Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – wann endet die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers? […]