Mindestlöhne für Zeitarbeit ab Januar 2012
Ab Januar 2012 gibt es für die Zeitarbeitsbranche Mindestlöhne nach langer Zeit über die Verhandlungen über die Lohnuntergrenzen. Die Tarifvertragsparteien haben beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Vorschlag eingereicht. Der Vorschlag basiert auf dem „Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit“ vom 9. März 2010 und 30. April 2010. Ab dem 1. Januar 2012 wird durch Verordnung des Bundesarbeitsministerium die Mindestlöhne Zeitarbeit allgemeinverbindlich in Kraft treten.
Mindestlöhne für die Zeitarbeitsbranche ab dem 1.1.2012
Ab dem 1.1.2012 gelten dann folgende Mindestlöhne für die Zeitarbeitsbranche:
Zeitraum vom 1.1.2012 bis zum 31.10.2012
in den neuen Ländern: 7,01 Euro
in den übrigen Bundesländern: 7,89 Euro
Zeitraum vom 1.11.2012 bis zum 31.10.2013
in den neuen Ländern: 7,50 Euro
in den übrigen Bundesländern: 8,19 Euro
Rechtsanwalt A. Martin
6. Januar 2012 um 14:58
[…] 2013 bis zum 31.12.2013, neue Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk ab 1.1.2012 Ebenso, wie in Zeitarbeit haben sich auch die Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk ab dem 1.1.2012 […]
7. Januar 2012 um 14:46
[…] Branchen angehoben worden, wie z.B. die Mindestlöhne in der Dachdeckerbranche und die erstmalige Festsetzung der Mindestlöhne in der Zeitarbeit. Auch in der Gebäudereinigungsbranche sind nun die Mindestlöhne ab dem 1.1.2012 neu festgesetzt […]
21. Dezember 2018 um 05:59
Wie ist der mindestlohn bei Altenpflegegehilfin
23. Dezember 2018 um 08:55
Wenn es keinen Tarifvertrag gibt, dann gilt der gesetzliche Mindestlohn.