Was ist ein BEM?

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BEM ist die Abkürzung für Betriebliches Eingliederungsmanagement.

Was bedeutet dies?

Das BEM beschäftigt sich mit der Aufgabe, wie der Arbeitgeber – im Allgemeinen und auch im Einzelnen – die Arbeitsfähigkeit seiner Arbeitnehmer im Betrieb, gerade im Hinblick auf gesundheitliche Belange, erhalten und kranke Arbeitnehmer wieder in den Betrieb eingliedern kann. Man kann hier auch von einem betrieblichen Gesundheitsmanagement sprechen.

Allgemein hin, wird das betriebliche Eingliederungsmanangment wie folgt umschrieben:

Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist die Aufgabe des Arbeitgebers , welche das Ziel hat, Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmer eines Betriebes zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Arbeitnehmers im Einzelfall zu erhalten.

Rechtsgrundlage?

Die Rechtsgrundlage für das BEM  ist § 84 Abs. 2 (SGB IX) – am 1.05.2004 in Kraft getreten – normiert.

Dort heißt es:

„Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). Soweit erforderlich wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen. Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen. Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die örtlichen gemeinsamen Servicestellen oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. Diese wirken darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist des § 14 Abs. 2 Satz 2 erbracht werden. Die zuständige Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung, können die Klärung verlangen. Sie wachen darüber, dass der Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt.“

Anwendbarkeit auch für Arbeitnehmer, die nicht schwerbehindert sind?

Das BEM gilt nicht nur für schwerbehinderte Arbeitnehmer, sondern grundsätzlich für alle Arbeitnehmer und auch für Beamte.

Verpflichtet § 84 Abs. 2 SGB 9 alle Arbeitgeber oder nur Betriebe ab einer bestimmten Größe?

Grundsätzlich sind alle Arbeitgeber unabhängig von der Betriebsgröße verpflichtet das betriebliche Eingliederungsmanagment durchzuführen.

Wann BEM?

Einsetzen soll das BEM, wenn ein Arbeitnehmer im Laufe des letzten Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war.

BEM und krankheitsbedingte Kündigung?

Wichtig ist, dass der Arbeitgeber, der das BEM nicht durchführt, Probleme bekommt, wenn er eine krankheitsbedingte Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer ausspricht und der Arbeitnehmer dann Kündigungsschutzklage erhebt. Dann muss der Arbeitgeber nämlich darlegen – und im Bestreitensfall nachweisen – dass die Kündigung verhältnismäßig ist, also dass es kein milderes Mittel als die Kündigung des Arbeitsververhältnisses gegeben hat. Dies wird dem Arbeitgeber aber schwerfallen, wenn er zuvor kein BEM durchgeführt hat.

Rechtsanwalt A. Martin

7 Gedanken zu „Was ist ein BEM?

    […] Eingliederungsmanagment noch keine Diskriminierung eines Schwerbehinderten, Schwerbehinderung Das betriebliche Eingliederungsmanagment (BEM) bei krankheitsbedingten Kündigungen spielt in der Praxis eine große Rolle. Kündigt der […]

    […] Kündigung sind von daher für den Arbeitgeber recht hoch. In der Regel ist dann auch noch ein BEM (betriebliches Eingliederungsmanagement) durchzuführen, dass zwar keine Voraussetzung für die Kündigung ist, aber von der Rechtsprechung […]

    […] Arbeitgeber muss gem. § 84 Abs. 2 SGB IX ein sog. betriebliches Eingliederungsmanagements (BEM) mit dem Ziel der Wiedereingliederung des Arbeitnehmers durchführen, sofern ein Arbeitnehmer […]

    […] selten versucht der Arbeitgeber auch ein sog. BEM (betriebliches Eingliederungsmanagement) durchzuführen, was für eine personenbedingte […]

    […] eine personenbedingten Kündigung in Form der krankheitsbedingten Kündigung ist im Normalfall die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Genaugenommen ist dies keine formelle Voraussetzung für den Ausspruch der krankheitsbedingten […]

    […] sog. betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) spielt eine große Rolle bei einer personenbedingten (krankheitsbedingen) Kündigung des […]

    […] erhebliche Beeinträchtigungen betrieblicher Interessen vorliegen. Auch muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) betreiben. Weiter kann der Arbeitgeber auch aus verhaltensbedingten Gründen kündigen oder […]

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