Wann gibt es trotz Eigenkündigung des Arbeitnehmers keine Sperrzeit vom Arbeitsamt (Agentur für Arbeit)?

Gepostet am Aktualisiert am


Das Sozialgesetzbuch III sieht in mehreren Fällen das Ruhen des Anspruches auf Arbeitslosengeld vor. Der wichtigste Fall ist in der Praxis die Verhängung einer Sperrzeit nach § 144 SGB III. Danach wird eine Sperrzeit verhängt, wenn sich der Arbeitnehmer versicherungswidrig verhält, ohne einen wichtigen Grund dafür zu haben.

Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe

Die Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe ist der wichtigste Fall des sog. „versicherungswidrigen Verhaltens“ des Arbeitsnehmers.

Hier kann man 2 Unterfälle unterscheiden:

  • die Eigenkündigung des Arbeitnehmers
  • der Abschluss eines Aufhebungsvertrages zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Sonderfall: Hinnahme einer rechtswidrigen Kündigung des Arbeitgebers?

Ein weiteres Problem ist die Hinnahme einer rechtswidrigen Kündigung des Arbeitgebers, die aber in der Regel zu keiner Sperrzeit des Arbeitslosengeldes führen darf, denn rein passives Verhalten stellt eben kein versicherungswidriges Verhalten dar, da hierfür eine Aktivität des Arbeitnehmers Voraussetzung ist. Hierzu  wird aber noch ein weiterer Beitrag erfolgen, da diese Fälle in der Praxis viel Unsicherheit bei Arbeitnehmern hervorrufen.

Eigenkündigung des Arbeitnehmers und Sperre vom Arbeitsamt

Die Eigenkündigung des Arbeitnehmers stellt in der Regel ein versicherungswidriges Verhalten dar. Dies allein entscheidet aber noch nicht über eine Verhängung einer Sperrzeit. Weiter ist nämlich erforderlich, dass der Arbeitnehmer für die Eigenkündigung keinen wichtigen Grund hat. Der Arbeitnehmer muss – zum Beispiel bei Vertragsverletzungen des Arbeitgebers – dies nicht bis in alle Ewigkeit hinnehmen, was nachvollziehbar ist.

Als Arbeitshilfe kann man folgende Fallgruppen, der erlaubten Eigenkündigung benennen:

  • alle Gründe, die es dem Arbeitnehmer erlauben des Arbeitsverhältnis aus außerordentlichem Grund zu kündigen (§ 626 BGB)
  • Umzug zum Ehepartner / Lebenspartner
  • Mobbing (kann aber problematisch nachzuweisen sein)
  • untertarifliche Bezahlung bei Tarifgebundenheit/ Zahlung eines sittenwidrigen Arbeitslohnes
  • Wechsel von unbefristetem in ein befristetes Arbeitsverhältnis oder Leiharbeitsverhältnis mit Aussicht auf Weiterbeschäftigung

Der Arbeitnehmer sollte sich nicht von der Agentur für Arbeit „einschüchtern lassen“. Er muss Vertragsverletzungen des Arbeitgeber – wie vor allem Lohnrückstände – nicht ohne Weiteres hinnehmen und muss sich beim Arbeitsamt auch keine Erlaubnis für die Kündigung holen. Meistens sind die Sachbearbeiter vor Ort ohnehin überfordert und können dem Arbeitnehmer keine eindeutige Auskunft geben. Der Rat eines Rechtsanwalts, der sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert hat, wäre in solchen Fällen angebracht.

Anwalt Martin – Arbeitsrecht in Berlin

13 Gedanken zu „Wann gibt es trotz Eigenkündigung des Arbeitnehmers keine Sperrzeit vom Arbeitsamt (Agentur für Arbeit)?

    […] Wann gibt es trotz Eigenkündigung des Arbeitnehmers keine Sperrzeit vom Arbeitsamt (Agentur für&nb… […]

      Gerda Schumacher sagte:
      2. Oktober 2018 um 14:47

      bin 63 Jahre und habe Anspruch auf 24 Monate ALG 1 und möchte kündigen und meine Mutter pflegen da sie anerkannt pflegebedürftig ist bekomme ich dann bei Eigenkündigung eine Sperrzeit

        Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
        7. Oktober 2018 um 08:01

        Am besten zum Anwalt gehen und vorab mit der Agentur für Arbeit klären.

    Anonymous sagte:
    15. März 2013 um 11:48

    […] […]

    Mario sagte:
    12. Mai 2013 um 09:12

    Bei mir ist folgendes Problem, ich bin Nachtfahrer für eine Tageszeitung, meine Firma ist ein Subunternehmen und transportiert am Tage Schulkinder. Es kommt in letzter Zeit sehr oft vor das ich nach meiner Nachttour die von 23-5Uhr geht, gleich weiterfahre um die ersten Kinder zuholen. Also ich kann das nicht mit meinem Gewissen vereinbaren die Kinder zu transportieren. Wäre das ein Grund für eine sperrfreie Kündigung? Ich bekomme 450€ + ALG II. Ich möchte keine Leben weil ich müde Auto fahre gefährden, und meine Fahrerlaubnis auch nicht.

    Anonymous sagte:
    23. Juni 2013 um 00:36

    […] […]

    martha sagte:
    28. November 2013 um 10:51

    mein mann ist seit juli in psychatischer Behandlung wegen Depressionen und einen selstmordversuch,trotzdem ist er nicht gekündigt worden,kann er selbst kündigen da er nicht in der lage mehr ist seinen Job auszuführen,bekommt er vom amt eine sperre?

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      10. Dezember 2013 um 18:25

      Dies sollte man mit einem Anwalt vor Ort besprechen.

    steffen wascher sagte:
    17. Mai 2014 um 18:10

    Mein lebenspartnerinn hat ihren job rechtzeitig gekündigt damit sie die kündigungsfrist einhalten konnte u. Damit unser sohn seine grundschule beenden kann um dann zu mir zu ziehen. Im momenz wohnen wir noch 320 km entfernt u. Jetzt wollen wir endlich zusamm ziehen. Trotz dieser ganzen gründe bekamm sie eine sperre vom arbeitsamt. Obwohl ein beratungsgespräch vorab beim amt war und sie nur das gemacht hat so wie man es ihr gesagt hat.

    Paul sagte:
    10. Mai 2016 um 12:40

    Meine Erfahrung ist, dass sich selbst Ärzte teilweise quer stellen und kein Attest für gesundheitliche Probleme durch die Arbeit ausstellen. Das betrifft vor allem auch psychische Beschwerden, die man eben nicht sehen und genau prüfen kann. Ich war bei 2 Ärzten und hab von beiden eine Ablehnung bekommen. Was bleibt mir? Kündigen und 12 Wochen auf ALG 1 verzichten 😦

    Herbert sagte:
    19. August 2016 um 19:16

    Mein Arbeitgeber hat mich (62) eingestellt und wollte den Zuschuss für die Eingliederung älter Arbeitnehmer
    (halber Lohn für 6 Monate zahlt das Arbeitsamt) kassieren. Das wurde vom Arbeitsamt wegen sittenwidrigen Lohns vom Arbeitsamt abgelehnt. Daraufhin habe ich unter Hinweis auf die Sittenwidrigkeit meinen Arbeitsvertrag in der Probezeit gekündigt (Eigenkündigung). Muss ich nun eine Sperrzeit beim Arbeitsamt befürchten ???

    […] werden muss. Während der Weiterbildung  soll dann meist ALG I bezogen werden. Es droht dann eine Sperre bei der Agentur für Arbeit nach § 159 Abs. 1 SGB […]

    […] der Arbeitnehmer muss in der Regel auch mit einer Sperre beim Arbeitslosengeld (hier der Fall der Sperre bei Eigenkündigung des Arbeitnehmers) […]

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..