Kann man eine ordentliche Kündigung im Arbeitsvertrag „lebenslang“ ausschließen?

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Es kommt manchmal vor, dass Arbeitnehmer z.B. aufgrund langer Betriebszugehörigkeit – meist laut Tarifvertrag – nicht mehr ordentlich kündbar sind. Dies heißt, dass eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen ist. Außerordentlich kann trotzdem noch gekündigt werden, wenn ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt. Die Frage ist nun, ob Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch schon im Arbeitsvertrag vereinbaren, dass eine ordentliche Kündigung „für immer“ ausgeschlossen ist?

Ausschluss der ordentlichen Kündigung im Arbeitsvertrag

Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit kann im Arbeitsvertrag beschränkt werden. Zum Beispiel in befristeten Arbeitsverträgen ist es häufig so, dass ordentlich nicht gekündigt werden kann. Bei der Frage der Rechtmäßigkeit des Ausschlusses der ordentlichen Kündigung im Arbeitsvertrag ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu unterscheiden.

Ausschluss der ordentlichen Kündigung im Arbeitsvertrag für den Arbeitgeber

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Ausschluss der ordentlichen Kündigung im Arbeitsvertrag so ist der Arbeitgeber daran auch für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses gebunden. Eine solche Vereinbarung ist zulässig. Die Vereinbarung muss allerdings eindeutig sein. Die Vereinbarung einer „Lebensstellung“ wird man nicht als einen solchen Ausschluss der ordentlichen Kündigung sehen.

Ausschluss der ordentlichen Kündigung im Arbeitsvertrag für den Arbeitnehmer

Der Ausschluss der ordentlichen Kündigung im Arbeitsvertrag ist auch für den Arbeitnehmer möglich, allerdings ist herbei eine Sondervorschrift zum Schutz des Arbeitnehmers zu beachten, nämlich § 624 BGB, wonach der eine Bindung des Arbeitnehmers für maximal 5 Jahre und 6 Monate (Kündigungsfrist) ohne ordentliche Kündigungsmöglichkeit – möglich ist.

Arbeitsrecht Berlin – Anwalt A. Martin Marzahn-Hellersdorf

3 Gedanken zu „Kann man eine ordentliche Kündigung im Arbeitsvertrag „lebenslang“ ausschließen?

    Norbert Mayer sagte:
    25. November 2011 um 01:11

    Kann auch eine „betriebsbedingte“ Kündigung vertraglich ausgeschlossen werden, wenn die Firma seit 75 Jahren und die Abteilung seit mehr als 20 Jahren besteht?
    Der Mitarbeiter ist seit mehr als 15 Jahren am gleichen Arbeitsplatz mit ein und derselben Tätigkeit beschäftigt. Am Hauptstandort sind mehr als 25 Mitarbeiter beschäftigt.

      rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
      25. November 2011 um 12:38

      Es gibt häufig in Tarifverträgen aber auch in Arbeitsverträgen bei großen Firmen eine sog. Vereinbarung über eine tarifliche Unkündbarkeit. Danach ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen, somit auch die betriebsbedingte Kündigung. Ob dies Ihr Fall ist, muss ein Kollege (Anwalt) vor Ort klären.

    Vincent sagte:
    28. Februar 2012 um 15:31

    Ziemlich heikle Frage, danke für die Infos!

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