die personenbedingte Kündigung
die personenbedingte Kündigung
Die personenbedingte Kündigung kommt in der Praxis viel seltener vor als die betriebsbedingte Kündigung oder die verhaltensbedingte Kündigung. Der häufigste Fall der personenbedingten Kündigung ist der Fall der Erkrankung des Arbeitnehmers (häufige Kurzzeiterkrankungen oder Langzeiterkrankung).
Voraussetzung der personenbedingten Kündigung
Die personenbedingte Kündigung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seine Fähigkeit oder seine Eignung verloren hat, die geschuldete Arbeitsleistung ganz oder zum Teil zu erbringen. Ein Verschulden ist nicht erforderlich. Auch muss der Arbeitgeber nicht vor Ausspruch der Kündigung abmahnen.
Ultima Ratio Prinzip
Gerade bei der personenbedingten Kündigung ist der Arbeitgeber aber verpflichtet jede mögliche zumutbare und geeignete Maßnahme zu ergreifen, die im Rahmen der betrieblichen Interessen die Kündigung zu vermeiden hilft (BAG, Urteil vom 22.02.1980, DB 1980, 1446).
Interessenabwägung
Zudem hat bei der personenbedingten Kündigung eine sog. Interessenabwägung stattzufinden. Hier ist zu beachten, dass das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) häufig Anwendung findet.
18. September 2010 um 08:56
[…] weiterlesen: die personenbedingte Kündigung « Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog […]
10. Oktober 2010 um 07:15
[…] Geld kosten kann, dass merken viele Arbeitnehmer erst dann, wenn sie sich – z.B. nach einer Kündigung – durch einen Rechtsanwalt beraten lassen und man dann auf das Thema Kosten vor dem Arbeitsgericht […]
25. Oktober 2014 um 10:05
[…] gilt auch für die personenbedingte Kündigung, deren Hauptanwendungsfall die krankheitsbedingte Kündigung ist. In der Regel müssen für eine […]
9. März 2015 um 07:50
[…] Die krankheitsbedingte Kündigung ist ein Unterfall und gleichzeitig der Hauptanwendungsfall der personenbedingten Kündigung. […]
17. November 2016 um 15:46
[…] auch ein sog. BEM (betriebliches Eingliederungsmanagement) durchzuführen, was für eine personenbedingte (krankheitsbedingte) Kündigung notwendig […]
2. Juli 2017 um 10:28
[…] eine vom Arbeitgeber ausgesprochene personenbedingte Kündigung wird regelmäßig eine Erstattungspflicht […]
12. November 2017 um 09:43
[…] Das sog. betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) spielt eine große Rolle bei einer personenbedingten (krankheitsbedingen) Kündigung des Arbeitgebers. […]