die personenbedingte Kündigung

Gepostet am


die personenbedingte Kündigung

Die personenbedingte Kündigung kommt in der Praxis viel seltener vor als die betriebsbedingte Kündigung oder die verhaltensbedingte Kündigung. Der häufigste Fall der personenbedingten Kündigung ist der Fall der Erkrankung des Arbeitnehmers (häufige Kurzzeiterkrankungen oder Langzeiterkrankung).

Voraussetzung der personenbedingten Kündigung

Die personenbedingte Kündigung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seine Fähigkeit oder seine Eignung verloren hat, die geschuldete Arbeitsleistung ganz oder zum Teil zu erbringen. Ein Verschulden ist nicht erforderlich. Auch muss der Arbeitgeber nicht vor Ausspruch der Kündigung abmahnen.

Ultima Ratio Prinzip

Gerade bei der personenbedingten Kündigung ist der Arbeitgeber aber verpflichtet jede mögliche zumutbare und geeignete Maßnahme zu ergreifen, die im Rahmen der betrieblichen Interessen die Kündigung zu vermeiden hilft (BAG, Urteil vom 22.02.1980, DB 1980, 1446).

Interessenabwägung

Zudem hat bei der personenbedingten Kündigung eine sog. Interessenabwägung stattzufinden. Hier ist zu beachten, dass das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) häufig Anwendung findet.

Arbeitsrecht Berlin – A. Martin

7 Gedanken zu „die personenbedingte Kündigung

    […] weiterlesen: die personenbedingte Kündigung « Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog […]

    […] Geld kosten kann, dass merken viele Arbeitnehmer erst dann, wenn sie sich – z.B. nach einer Kündigung – durch einen Rechtsanwalt beraten lassen und man dann auf das Thema Kosten vor dem Arbeitsgericht […]

    […] gilt auch für die personenbedingte Kündigung, deren Hauptanwendungsfall die krankheitsbedingte Kündigung ist. In der Regel müssen für eine […]

    […] Die krankheitsbedingte Kündigung ist ein Unterfall und gleichzeitig der Hauptanwendungsfall der personenbedingten Kündigung. […]

    […] auch ein sog. BEM (betriebliches Eingliederungsmanagement) durchzuführen, was für eine personenbedingte (krankheitsbedingte) Kündigung notwendig […]

    […] eine vom Arbeitgeber ausgesprochene personenbedingte Kündigung wird regelmäßig eine Erstattungspflicht […]

    […] Das sog. betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) spielt eine große Rolle bei einer personenbedingten (krankheitsbedingen) Kündigung des Arbeitgebers. […]

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..