Sozialauswahl bei der betriebsbedingten Kündigung
Sozialauswahl bei der betriebsbedingten Kündigung
Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen gekündigt hat, dann stellt sich für den Arbeitnehmer die Frage, ob er sich gegen die Kündigung mittels Kündigungsschutzklage wehren sollte. Die Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage – die der Arbeitnehmer nicht selbst, sondern über einen Rechtsanwalt einreichen sollte, hängen stark davon ab, ob der Arbeitgeber die sog. Sozialauswahl richtig durchgeführt hat. An der fehlenden oder an einer falschen Sozialauswahl scheitern die meisten betriebsbedingten Kündigungen.
Zeitpunkt der Sozialauswahl
Der Arbeitgeber muss bei der betriebsbedingten Kündigung soziale Belange der Arbeitnehmer berücksichtigen. Er darf nicht wahllos einen beliebigen Arbeitnehmer entlassen, sondern muss zuerst die sozial nicht so schutzbedürftigen Arbeitnehmer entlassen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Sozialauswahl ist dabei der Zeitpunkt des Zuganges der Kündigung.
Kriterien für die Sozialauswahl
Die Kriterien der Sozialauswahl sind
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- evtl. Unterhaltspflichten
- Lebensalter
- ggfs. Behinderungen
In welchen Schritten erfolgt die Sozialauswahl?
Die Sozialauswahl erfolgt in folgenden Schritten:
- Festlegung des auswahlrelevanten Personenkreises
- Berücksichtigung betrieblicher Bedürfnisse
- Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte
Rechtsanwalt Berlin – Arbeitsrecht
1. März 2020 um 08:02
[…] hat der Arbeitnehmer unter den vergleichbaren Arbeitnehmer eine Sozialauswahl nach Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten (ggfs. Behinderung) zu […]
20. Januar 2023 um 08:48
[…] er das Arbeitsverhältnis beendet. Der Arbeitgebers ist grundsätzlich verpflichtet eine sogenannte Sozialauswahl durchzuführen. Voraussetzung dafür ist das das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet und es […]